Ankommen

Übersicht: Ankommen

Aufenthalt Wohnen Deutsch lernen Steuer Versicherung Studium Schule
Arbeiten

Übersicht: Arbeiten

Berufsqualifikation

Übersicht: Berufsqualifikation

Berufliche Bildung
Arbeitssuche Arbeitsbedingungen Besondere Arbeitsformen
Soziales & Gesundheit

Übersicht: Soziales & Gesundheit

Arbeitslosigkeit Familie & Kinder

Übersicht: Familie & Kinder

Leistungen rund um Schwangerschaft und frühe Elternschaft Leistungen für Familien mit Kindern
Krankenversicherung Rente Menschen mit Behinderung
Behördenwegweiser Für Arbeitgeber

Übersicht: Für Arbeitgeber

Personalsuche Berufsanerkennung Fördermöglichkeiten Meldepflichten Weitere Arbeitgeberpflichten
Arbeiten ohne Meldeadresse Nichtauszahlung des Lohnes Mindestlohn Tariflohn Arbeitszeit und Arbeitsschutz Arbeitsunfall Krankengeld Leiharbeit Scheinselbstständigkeit Schwarzarbeit Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung in Deutschland Aufenthalt von Familienmitgliedern Anerkennung ausländischer Abschlüsse Kurzarbeit Gewerkschaften
Beratungsstellensuche Beratungsanfrage Weitere Infoportale
Studien Veranstaltungen & Webinare Rechtliches
Registrieren als Beratungsstelle Newsletter Publikationen Kontakt
Was macht die EU-GS? Projekte und Kooperationen
Leben & Arbeiten

Übersicht: Leben & Arbeiten

Ankommen

Übersicht: Ankommen

Aufenthalt
Wohnen
Deutsch lernen
Steuer
Versicherung
Studium
Schule
Arbeiten

Übersicht: Arbeiten

Berufsqualifikation
Arbeitssuche
Arbeitsbedingungen
Besondere Arbeitsformen
Soziales & Gesundheit

Übersicht: Soziales & Gesundheit

Arbeitslosigkeit
Familie & Kinder
Krankenversicherung
Rente
Menschen mit Behinderung
Behördenwegweiser
Für Arbeitgeber

Übersicht: Für Arbeitgeber

Personalsuche
Berufsanerkennung
Fördermöglichkeiten
Meldepflichten
Weitere Arbeitgeberpflichten
Recht bekommen

Übersicht: Recht bekommen

Arbeiten ohne Meldeadresse
Nichtauszahlung des Lohnes
Mindestlohn
Tariflohn
Arbeitszeit und Arbeitsschutz
Arbeitsunfall
Krankengeld
Leiharbeit
Scheinselbstständigkeit
Schwarzarbeit
Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung in Deutschland
Aufenthalt von Familienmitgliedern
Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Kurzarbeit
Gewerkschaften
Beratung

Übersicht: Beratung

Beratungsstellensuche
Beratungsanfrage
Weitere Infoportale
Wissen & Austausch

Übersicht: Wissen & Austausch

Studien
Veranstaltungen & Webinare
Rechtliches
Service

Übersicht: Service

Registrieren als Beratungsstelle
Newsletter
Publikationen
Kontakt
Über uns

Übersicht: Über uns

Was macht die EU-GS?
Projekte und Kooperationen
Startseite Leben & Arbeiten Für Arbeitgeber Berufsanerkennung

Berufsanerkennung

Wenn Sie Fachkräfte aus einem anderen EU-Mitgliedstaat einstellen möchten, können ausländische Berufsqualifikationen eine wichtige Rolle spielen.

Ein Anerkennungsverfahren hilft dabei, eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation einzuschätzen. Es zeigt, ob die Qualifikation mit dem entsprechenden deutschen Beruf gleichwertig ist. Wenn wesentliche Unterschiede bestehen, kann der Bescheid Hinweise auf notwendige Anpassungsqualifizierungen enthalten.

Reglementierte und nicht reglementierte Berufe

In Deutschland wird zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen unterschieden.

Reglementierte Berufe dürfen Sie nur ausüben, wenn Sie die dafür erforderliche Anerkennung oder Berufserlaubnis erhalten haben. Dazu gehören zum Beispiel viele Berufe im Gesundheitswesen, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Rechtsberufe sowie bestimmte Ingenieurberufe. Die Anerkennung muss in diesen Berufen grundsätzlich vor der Aufnahme der Tätigkeit vorliegen.

Reglementierte Berufe finden

Ob ein Beruf in Deutschland reglementiert ist und welche Stelle für die Anerkennung zuständig ist, erfahren Sie im Anerkennungs-Finder des Portals „Anerkennung in Deutschland“.

Nicht reglementierte Berufe sind Berufe, für die keine staatliche Anerkennung oder Berufserlaubnis erforderlich ist. Dazu gehören viele Ausbildungsberufe des dualen Systems. Für diese Berufe ist eine Berufsanerkennung in der Regel nicht verpflichtend.

Eine freiwillige Anerkennung kann dennoch hilfreich sein. Sie erhalten damit eine offizielle Einschätzung, ob und in welchem Umfang die ausländische Berufsqualifikation dem deutschen Referenzberuf entspricht. Der Anerkennungsbescheid kann außerdem Hinweise auf wesentliche Unterschiede und mögliche Anpassungsqualifizierungen enthalten.

Anerkennungsverfahren

Ein Anerkennungsantrag kann häufig bereits aus dem Ausland gestellt werden. So können Bewerberinnen und Bewerber die notwendigen Schritte schon vor der Einreise oder vor dem Arbeitsbeginn in Deutschland einleiten.

Die Kosten für ein Anerkennungsverfahren unterscheiden sich je nach Beruf, zuständiger Stelle und Einzelfall. Sie können mehrere hundert Euro betragen. Zusätzlich können Kosten für die Beschaffung, Übersetzung oder Beglaubigung von Unterlagen entstehen.

Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen und Arbeitslose können unter bestimmten Voraussetzungen bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter eine Förderung der Anerkennungskosten beantragen. Auch ein Anerkennungszuschuss kann infrage kommen. Wichtig: Die Förderung muss in der Regel beantragt werden, bevor Kosten entstehen oder der Anerkennungsantrag eingereicht wird.

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, soll die zuständige Stelle in der Regel innerhalb von drei Monaten über den Antrag entscheiden. In besonderen Fällen kann sich die Frist verlängern.

Informationen zum Anerkennungsverfahren

Ausführliche Informationen zum Verfahren, zu zuständigen Stellen und zu Fördermöglichkeiten finden Sie auf dem offiziellen Portal Anerkennung in Deutschland.

Wenn eine Anerkennung noch nicht möglich ist

Manchmal stellt die zuständige Anerkennungsstelle wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf fest. Dann kann eine Anpassungsqualifizierung erforderlich sein, um die volle Anerkennung zu erhalten.

Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann Arbeitssuchende und Beschäftigte zu geeigneten Qualifizierungsangeboten und möglichen Förderungen beraten. Eine erfolgreiche Anpassungsqualifizierung kann dazu beitragen, die volle Anerkennung zu erreichen.

Passende Qualifizierungsangebote finden

Passende Weiterbildungsangebote finden Sie über die Weiterbildungssuche im Portal „mein NOW“. Einen Überblick über weitere Angebote, Sprachkurse und Hilfen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse bietet KURSNET.

Beratung und Unterstützung für Arbeitgeber

Wenn Sie Fragen zu Weiterbildungsmöglichkeiten, Förderungen oder zur Beschäftigung von Fachkräften mit ausländischen Berufsqualifikationen haben, können Sie sich an den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit wenden.

Darüber hinaus unterstützt das Projekt Unternehmen Berufsanerkennung Unternehmen mit Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und zur Beschäftigung internationaler Fachkräfte. Das UBA Netzwerk für Fachkräfteeinwanderung und Anerkennung bietet Unternehmen außerdem Orientierung, Austausch und weitere Unterstützungsangebote.

Eine Berufsanerkennung kann Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Beschäftigten mehr Sicherheit geben. Sie erleichtert es, ausländische Berufsqualifikationen einzuordnen und vorhandene Kompetenzen gezielt einzusetzen oder weiterzuentwickeln.