Für Arbeitgeber
Berufsanerkennung
Wenn Sie Fachkräfte aus einem anderen EU-Mitgliedstaat einstellen möchten, können ausländische Berufsqualifikationen eine wichtige Rolle spielen.
Ein Anerkennungsverfahren hilft dabei, eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation einzuschätzen. Es zeigt, ob die Qualifikation mit dem entsprechenden deutschen Beruf gleichwertig ist. Wenn wesentliche Unterschiede bestehen, kann der Bescheid Hinweise auf notwendige Anpassungsqualifizierungen enthalten.
Reglementierte und nicht reglementierte Berufe
In Deutschland wird zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen unterschieden.
Reglementierte Berufe dürfen Sie nur ausüben, wenn Sie die dafür erforderliche Anerkennung oder Berufserlaubnis erhalten haben. Dazu gehören zum Beispiel viele Berufe im Gesundheitswesen, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Rechtsberufe sowie bestimmte Ingenieurberufe. Die Anerkennung muss in diesen Berufen grundsätzlich vor der Aufnahme der Tätigkeit vorliegen.
Reglementierte Berufe finden
Ob ein Beruf in Deutschland reglementiert ist und welche Stelle für die Anerkennung zuständig ist, erfahren Sie im Anerkennungs-Finder des Portals „Anerkennung in Deutschland“.
Nicht reglementierte Berufe sind Berufe, für die keine staatliche Anerkennung oder Berufserlaubnis erforderlich ist. Dazu gehören viele Ausbildungsberufe des dualen Systems. Für diese Berufe ist eine Berufsanerkennung in der Regel nicht verpflichtend.
Eine freiwillige Anerkennung kann dennoch hilfreich sein. Sie erhalten damit eine offizielle Einschätzung, ob und in welchem Umfang die ausländische Berufsqualifikation dem deutschen Referenzberuf entspricht. Der Anerkennungsbescheid kann außerdem Hinweise auf wesentliche Unterschiede und mögliche Anpassungsqualifizierungen enthalten.
Anerkennungsverfahren
Ein Anerkennungsantrag kann häufig bereits aus dem Ausland gestellt werden. So können Bewerberinnen und Bewerber die notwendigen Schritte schon vor der Einreise oder vor dem Arbeitsbeginn in Deutschland einleiten.
Die Kosten für ein Anerkennungsverfahren unterscheiden sich je nach Beruf, zuständiger Stelle und Einzelfall. Sie können mehrere hundert Euro betragen. Zusätzlich können Kosten für die Beschaffung, Übersetzung oder Beglaubigung von Unterlagen entstehen.
Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen und Arbeitslose können unter bestimmten Voraussetzungen bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter eine Förderung der Anerkennungskosten beantragen. Auch ein Anerkennungszuschuss kann infrage kommen. Wichtig: Die Förderung muss in der Regel beantragt werden, bevor Kosten entstehen oder der Anerkennungsantrag eingereicht wird.
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, soll die zuständige Stelle in der Regel innerhalb von drei Monaten über den Antrag entscheiden. In besonderen Fällen kann sich die Frist verlängern.
Informationen zum Anerkennungsverfahren
Ausführliche Informationen zum Verfahren, zu zuständigen Stellen und zu Fördermöglichkeiten finden Sie auf dem offiziellen Portal Anerkennung in Deutschland.
Wenn eine Anerkennung noch nicht möglich ist
Manchmal stellt die zuständige Anerkennungsstelle wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf fest. Dann kann eine Anpassungsqualifizierung erforderlich sein, um die volle Anerkennung zu erhalten.
Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann Arbeitssuchende und Beschäftigte zu geeigneten Qualifizierungsangeboten und möglichen Förderungen beraten. Eine erfolgreiche Anpassungsqualifizierung kann dazu beitragen, die volle Anerkennung zu erreichen.
Passende Qualifizierungsangebote finden
Passende Weiterbildungsangebote finden Sie über die Weiterbildungssuche im Portal „mein NOW“. Einen Überblick über weitere Angebote, Sprachkurse und Hilfen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse bietet KURSNET.
Beratung und Unterstützung für Arbeitgeber
Wenn Sie Fragen zu Weiterbildungsmöglichkeiten, Förderungen oder zur Beschäftigung von Fachkräften mit ausländischen Berufsqualifikationen haben, können Sie sich an den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit wenden.
Darüber hinaus unterstützt das Projekt Unternehmen Berufsanerkennung Unternehmen mit Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und zur Beschäftigung internationaler Fachkräfte. Das UBA Netzwerk für Fachkräfteeinwanderung und Anerkennung bietet Unternehmen außerdem Orientierung, Austausch und weitere Unterstützungsangebote.
Eine Berufsanerkennung kann Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Beschäftigten mehr Sicherheit geben. Sie erleichtert es, ausländische Berufsqualifikationen einzuordnen und vorhandene Kompetenzen gezielt einzusetzen oder weiterzuentwickeln.
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