Für Arbeitgeber
Fördermöglichkeiten
Als Arbeitgeberin und Arbeitgeber können Sie finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Sie Beschäftigte weiterbilden oder Personen einstellen, deren Vermittlung in Arbeit aus persönlichen Gründen erschwert ist. Das kann auch dann relevant sein, wenn Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten beschäftigen oder planen künftig solche Personen zu beschäftigen.
1. Weiterbildung von Beschäftigten
Die Bundesagentur für Arbeit kann die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten fördern. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für weiterbildungsbedingte Arbeitsausfälle einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Zusätzlich können die Lehrgangskosten ganz oder teilweise übernommen werden. Ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, hängt insbesondere von der Weiterbildung, der Betriebsgröße und den persönlichen Voraussetzungen der beschäftigten Person ab. Lassen Sie sich vor Beginn der Weiterbildung vom Arbeitgeber-Service vor Ort beraten.
Weitere Informationen finden Sie hier:
2. Eingliederungszuschuss
Wenn Sie eine Person einstellen möchten, die arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet ist oder Grundsicherungsgeld bezieht, und deren Vermittlung aus persönlichen Gründen erschwert ist, kann ein Eingliederungszuschuss möglich sein.
Der Eingliederungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Er soll eine zu Beginn der Beschäftigung erwartete geringere Arbeitsleistung und den dadurch erforderlichen höheren Einarbeitungsaufwand ausgleichen. Die Förderung wird von der Agentur für Arbeit oder – bei Personen, die Grundsicherungsgeld beziehen – in der Regel vom zuständigen Jobcenter gewährt.
Wichtig ist: Der Eingliederungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Es besteht also kein automatischer Anspruch. Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie den Arbeitsvertrag abschließen. Lassen Sie sich deshalb frühzeitig von der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beraten.
Den Antrag stellen Sie:
- bei der Agentur für Arbeit online oder mit Unterstützung des Arbeitgeber-Service oder
- beim Jobcenter über die zuständige Integrationsfachkraft.
Weitere Informationen:
Wichtiger Hinweis
Der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit ist bundesweit von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 4 5555 20 erreichbar.
Weitere Informationen:
3. Deutschkurse für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten
Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unterstützen ihre Beschäftigten beim Erlernen der deutschen Sprache. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten eines beruflich veranlassten Deutschkurses, kann die Leistung steuerfrei sein. Ob dies im Einzelfall gilt, richtet sich nach den steuerlichen Voraussetzungen und den Umständen des Kurses. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten sich dazu bei Bedarf steuerlich beraten lassen.
Dies kann besonders für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten wichtig sein, die neu nach Deutschland kommen. Auch Beschäftigte, die schon länger in Deutschland leben, können von berufsbezogenen Sprachkursen profitieren.
Informationen zu Sprachkursen und Integrationsangeboten finden Sie hier:
4. Weitere Fördermöglichkeiten
Neben den Angeboten der Bundesagentur für Arbeit gibt es weitere Förderprogramme im Bereich Weiterbildung und Qualifizierung. Einen Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten erhalten Sie in der Förderdatenbank des Bundes.
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