Soziales & Gesundheit
Krankenversicherung
Wie bin ich als EU-Bürgerin oder EU-Bürger in Deutschland krankenversichert? Hier finden Sie Informationen zur Absicherung im Krankheitsfall.
Haben Sie nur einen kurzen Aufenthalt in Deutschland?
Sind Sie nur vorübergehend in Deutschland, zum Beispiel als Touristin oder Tourist, sind Sie weiterhin über die Krankenversicherung Ihres Herkunftslandes abgesichert. Für Saisonarbeitskräfte kann dies unterschiedlich sein: Je nach Voraussetzungen sind Sie entweder im Herkunftsland oder in Deutschland krankenversichert.
Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)
Für eine medizinische Behandlung in Deutschland benötigen Sie:
- Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) und
- einen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass).
Die EHIC wird kostenlos von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse im Herkunftsland ausgestellt. Wenn Sie privat krankenversichert sind, erhalten Sie keine EHIC.
Musterfoto einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC)
AOK
Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB)
Haben Sie keine EHIC, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) anfordern. Das ist zum Beispiel möglich, wenn
- die Ausstellung der EHIC vor der Reise zu lange dauert oder
- Sie bereits unterwegs sind.
Die PEB kann Ihnen auch per Fax oder elektronisch zugeschickt werden.
EHIC oder PEB beantragen
Hier finden Sie alle Informationen zu länderspezifischen Besonderheiten und wo sie die EHIC und PEB beantragen können.
Welche Behandlungen sind möglich?
Mit der EHIC oder der PEB können Sie sich in Deutschland medizinisch behandeln lassen. Das gilt, wenn die Behandlung während Ihres Aufenthalts notwendig ist und Sie damit nicht bis zur Rückkehr in Ihr Herkunftsland warten können.
Dazu zählen zum Beispiel:
- akute Erkrankungen oder Verletzungen (z. B. Knochenbruch, Zahnschmerzen),
- Behandlungen bei chronischen oder bestehenden Erkrankungen (z. B. Diabetes),
- Schwangerschaft und Entbindung.
Gesetzliche Krankenversorgung
Die EHIC und die PEB werden nur von Ärzten und Krankenhäusern anerkannt, die zur gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Achten Sie auf Hinweise wie „Kassenarzt“ oder „alle Kassen“. Private Arztpraxen (z. B. „Privatpraxis“) sind nicht abgedeckt.
Abrechnung der Behandlung
In der Arztpraxis oder im Krankenhaus müssen Sie das Formular „Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung“ ausfüllen. Dieses Formular erhalten Sie in der gewünschten Sprache vor Ort.
Im Formular geben Sie eine beliebige deutsche Krankenkasse an, zum Beispiel eine Krankenkasse an Ihrem Aufenthaltsort. Über diese Krankenkasse erfolgt die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse im Herkunftsland.
Informationen auf einen Blick
Das Merkblatt „Mit der EHIC in Deutschland“ enthält die wichtigsten Informationen. Es ist auf Deutsch und in fünf weiteren Sprachen verfügbar.
Sie kommen nur nach Deutschland, um sich medizinisch behandeln zu lassen?
Dann benötigen Sie das Formular S2. Dieses Formular wird ebenfalls von Ihrer Krankenversicherung im Herkunftsland ausgestellt und dient als Anspruchsnachweis. Alternativ können Sie Ihre geplante medizinische Behandlung auch selbst bezahlen und sich nach Ihrer Rückkehr einen Teil der Kosten oder die Gesamtsumme erstatten lassen. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse oder der Nationalen Kontaktstelle.
Nationale Kontaktstellen
Es gibt in jedem Land der EU mindestens eine Nationale Kontaktstelle (Liste), die Ihnen Fragen zu einer medizinischen Behandlung in einem anderen EU-Land beantworten kann.
Bleiben Sie länger in Deutschland oder sind hier vorübergehend tätig?
Sind Sie länger als nur für einen kurzen Besuch in Deutschland, können Sie sich und Ihre Familienangehörigen für die Krankenversicherung anmelden, wenn Sie im Herkunftsland versichert bleiben. Mit dem Formular S1 (nicht barrierefrei) [PDF, 486 KB] können Sie Ihren Anspruch auf medizinische Leistungen nachweisen. Das Formular wird von Ihrer Krankenkasse im Herkunftsland ausgestellt und sollte möglichst vor Abreise beantragt werden.
Mit diesem Formular können Sie in Deutschland medizinisch notwendige oder geplante Behandlungen und Vorsorge- oder Routineuntersuchungen in Anspruch nehmen.
Das betrifft zum Beispiel:
- entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
- Grenzgängerinnen und Grenzgänger und deren Familienangehörige,
Rentnerinnen und Rentner, die sich länger in Deutschland aufhalten.
Informationen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger
Das „Merkblatt für Grenzgängerinnen und Grenzgänger“ richtet sich an Personen, die in Deutschland arbeiten und einem anderen EU-Land wohnen. Es enthält Informationen zur Inanspruchnahme von Leistungen im Wohn- und im Beschäftigungsstaat und zur Arbeitsunfähigkeit.
Wohnen Sie in Deutschland?
Haben Sie Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt nach Deutschland verlegt, müssen Sie sich in der Regel auch hier krankenversichern. Das gilt auch für Ihre Familienangehörigen, wenn sie in Deutschland leben. In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht.
Sonderregelung für Rentnerinnen und Rentner
Beziehen Sie als Rentnerin oder Rentner eine Rente aus einem anderen EU Mitgliedstaat, bleiben Sie in Ihrem Herkunftsland krankenversichert, auch wenn Sie nach Deutschland ziehen.
Krankenversicherungssysteme in Deutschland
In Deutschland gibt es zwei Formen der Krankenversicherung:
- die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- die private Krankenversicherung (PKV)
Wichtiger Hinweis zur Versicherungspflicht
Die Versicherungspflicht in der GKV tritt automatisch ein, auch rückwirkend. Wenn Sie sich zu spät bei einer Krankenkasse anmelden, können Beitragsschulden entstehen, die zu hohen Nachzahlungen führen können – auch dann, wenn Sie von der Versicherungspflicht nichts wussten.
Lassen Sie sich bei Beitragsschulden unbedingt beraten. In manchen Fällen können Beiträge reduziert oder erlassen oder der Beginn der Versicherung verschoben werden.
Wer der GKV Pflicht unterliegt, ist gesetzlich geregelt (§ 5 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V). Dazu gehören unter anderem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze.
- Einkommensgrenze 2026: 77.400 Euro brutto pro Jahr
- Liegt Ihr Einkommen darüber, können Sie wählen:
- freiwillige GKV oder
- PKV
Bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob bis 603 Euro) sind Sie nicht über den Job versichert. Sie benötigen dann eine andere Absicherung, z. B.:
- Familienversicherung oder
- freiwillige Versicherung
Familienversicherung
Wenn Ihr Ehepartner in Deutschland lebt und nicht arbeitet, kann er oder sie kostenlos in der GKV mitversichert werden. Das gilt auch für Ihre Kinder (Familienversicherung).
Endet die Familienversicherung im Herkunftsland oder ist sie ausgeschlossen, ist eine freiwillige GKV möglich. Diese muss innerhalb von 3 Monaten nach Ende des bisherigen Versicherungsschutzes bei einer Krankenkasse angezeigt werden,
Wichtiger Hinweis für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Wenn Sie als EU-Bürgerin oder EU-Bürger in Deutschland eine Arbeit aufnehmen, sollten Sie sich rechtzeitig vor Arbeitsbeginn bei einer Krankenkasse anmelden. Eine Übersicht zu den gesetzlichen und privaten Krankenkassen mit Vergleichsmöglichkeiten finden Sie hier:
Krankenversicherung bei Arbeitssuche
- Haben Sie Ihren Wohnsitz noch nicht nach Deutschland verlegt, bleiben Sie über die Krankenversicherung im Herkunftsland versichert. Die Beiträge müssen Sie dort weiterzahlen.
- Haben Sie Ihren Wohnsitz bereits nach Deutschland verlegt, müssen Sie hier eine Krankenversicherung abschließen. Die Versicherungspflicht tritt automatisch ein.
Wer im Herkunftsland gesetzlich versichert war, kann sich in Deutschland gesetzlich versichern. Wer privat versichert war, muss auch in Deutschland eine private Krankenversicherung abschließen
Meldepflicht
Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten besteht eine Meldepflicht bei der zuständigen Meldebehörde. Informationen zum Aufenthaltsrecht finden Sie hier.
Freiwillige gesetzliche Versicherung für Nichterwerbstätige
Nicht erwerbstätige Personen können sich nach Ende der Versicherung im Herkunftsland freiwillig in der GKV versichern (§ 9 SGB V). Die Anmeldung muss innerhalb von 3 Monaten schriftlich erfolgen. Der Versicherungsschutz schließt direkt an, es entsteht keine Lücke. Lassen Sie sich den Eingang der Anmeldung von der Krankenkasse bestätigen.
Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit
Wer nach einer Tätigkeit in Deutschland arbeitslos wird, bleibt automatisch krankenversichert. Meist besteht die Versicherung bei der bisherigen Krankenkasse fort.
Die Beiträge zahlt:
- die Arbeitsagentur (bei Arbeitslosengeld I) oder
- das Jobcenter (bei Grundsicherung/Bürgergeld
Auch bei Sozialhilfe (SGB XII) bleiben Sie in der Regel versichert:
- Beiträge zur GKV übernimmt das Sozialamt
- Bei PKV werden angemessene Beiträge übernommen
Wenn kein Krankenversicherungsschutz besteht
Ohne Krankenversicherung müssen Patienten eine Behandlung grundsätzlich selbst bezahlen. Sind Sie bedürftig, kann im Notfall das Sozialamt bei den Kosten einspringen. Es gibt außerdem ehrenamtliche Einrichtungen zur medizinischen Erstversorgung, die kostenfrei behandeln (z.B. Malteser).
Grundsätzlich gilt: Ärztinnen und Ärzte sind im medizinischen Notfall verpflichtet, Sie auch ohne vorhandene Krankenversicherung zu behandeln. Im akuten Notfall können Sie ein Krankenhaus aufsuchen oder einen Rettungswagen unter 112 rufen.
Beratung und Unterstützung
Weitere Informationen finden Sie in mehrsprachigen Flyern, z. B. zu:
- gesetzlicher Krankenversicherung
- Familienversicherung
- Personen ohne Versicherungsschutz
Diese stehen in der Mediathek zum Download bereit.
Wenn Sie Probleme haben, eine Krankenversicherung abzuschließen, wenden Sie sich unbedingt an eine Beratungsstelle. Bleiben Sie nicht ohne Versicherungsschutz – das führt immer zu Problemen.
Unter den Beratungsstellen finden sich sogenannte Clearingstellen, die prüfen,
- ob ein Anspruch auf Leistungen besteht und
- wie Sie eine Krankenversicherung abschließen können.
Eine Übersicht der Anlaufstellen für Menschen ohne Krankenversicherung finden Sie online.
Sind Sie bereits in Deutschland krankenversichert?
Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland sind, erhalten Sie eine Krankenversicherungskarte. Auf der Rückseite dieser Karte befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).
Bei einem Arzt- oder Krankenhausbesuch in Deutschland legen Sie Ihre Krankenversicherungskarte vor. Die Kosten der Behandlung werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Sie müssen dafür nichts bezahlen.
Was sind zusätzliche Leistungen (IGeL)?
Manchmal empfiehlt die Ärztin oder der Arzt Behandlungen, die nicht zur regulären Krankenversorgung gehören. Diese heißen Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Sie können selbst entscheiden, ob Sie diese Leistungen gegen zusätzliche Kosten in Anspruch nehmen möchten. Die Ärztin oder der Arzt muss Sie über Nutzen, Risiken und Kosten dieser Leistungen informieren.
Brauchen Sie eine Unfallversicherung in Deutschland?
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland sind in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Eine besondere Anmeldung ist hierzu nicht erforderlich. Die Versicherung ist für Sie beitragsfrei. Die Beiträge werden allein vom Arbeitgeber gezahlt.
Die Unfallversicherung dient der Prävention sowie dem Schutz vor den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Ihre Leistungen sind:
- Heilbehandlung und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation),
- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (soziale Rehabilitation),
- Lohnersatz während der Arbeitsunfähigkeit und
- Renten an Verletzte und Hinterbliebene.
Bei einem Arbeitsunfall erfolgt eine Unfallmeldung durch Ihren Arbeitgeber. Bei Verdacht einer Berufskrankheit erfolgt eine Anzeige durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Die Unfallversicherung prüft dann automatisch Ihre Ansprüche. Ein Antrag oder eine Meldung von Ihnen ist nicht erforderlich.
FAQ – Fragen und Antworten
Wie bin ich versichert, wenn ich als Saisonarbeitskraft nach Deutschland komme?
Wenn Sie als Saisonarbeitskraft nach Deutschland kommen, hängt es von Ihrer persönlichen Situation ab, in welchem Land sie krankenversichert sind - entweder im Wohnsitzstaat oder in Deutschland.
1. Sie bleiben in Ihrem Wohnsitzstaat versichert, wenn:
- Sie nur kurz in Deutschland arbeiten (maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage)
- und die Saisonarbeit in Deutschland nicht Ihr Hauptjob ist (zum Beispiel, wenn Sie in Ihrem Heimatland einen Beruf haben, studieren, eine Ausbildung machen oder Rentnerin oder Rentner sind)
Dann können Sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) zu einem Arzt oder einer Ärztin gehen.
2. Sie werden in Deutschland versichert, wenn:
- Sie länger in Deutschland einer befristeten Beschäftigung nachgehen (bis zu 8 Monate)
- und Sie nicht mit einem A1 Formular nachweisen können, dass Sie weiterhin in Ihrem Wohnsitzstaat versichert sind
Wichtig:
Wenn Sie ein A1 Formular vorlegen können, so können Sie auch in Ihrem Wohnsitzstaat versichert bleiben.
Bei Fragen zu Ihrem Krankenversicherungsschutz als Saisonarbeitnehmerin oder Saisonarbeitnehmer wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder Ihren Arbeitgeber.
Was kann ich tun, wenn meine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nicht akzeptiert wird?
Sie können sich vorab bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) informieren. Dort erhalten Sie Hinweise speziell für Ihre Berufsgruppe. Sie können sich auch an eine Krankenkasse Ihrer Wahl in Deutschland wenden und um Unterstützung bitten.
Wenn Ihre EHIC in einem Krankenhaus nicht akzeptiert wird, sollten Sie direkt mit der Krankenhausverwaltung sprechen – diese kann häufig schnell weiterhelfen.
Wenn das Problem weiterhin besteht, können Sie sich an die folgenden Stellen wenden:
1. Kassenärztliche Vereinigung (KV)
Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind für die medizinische Versorgung der Bevölkerung zuständig.
Suchen Sie online die KV in Ihrer Region.
Dort können Sie eine Beschwerde einreichen (online oder telefonisch).
2. SOLVIT (EU-Beschwerdestelle)
SOLVIT hilft Ihnen, Ihre Rechte innerhalb der EU durchzusetzen und ist besonders hilfreich bei Problemen mit Behörden oder der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.
Die Unterstützung ist kostenlos und der Kontakt über ein Online-Formular in allen EU-Sprachen möglich.
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich keine Krankenversicherung habe?
In zahlreichen Städten gibt es zivilgesellschaftliche Angebote der solidarischen Gesundheitsversorgung.
Dort werden anonym und kostenlos oder auf Spendenbasis Behandlungen durch ehrenamtliche Ärztinnen und Ärzte durchgeführt.
Auf folgenden Internetseiten finden Sie Informationen dazu:
- Menschen ohne Krankenversicherung open.med (Ärzte der Welt e.V.)
- Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung (Malteser Hilfsdienst e.V.)
- Medibüros und Medinetze
- Bayerisches Zentrum für Transkulturelle Medizin e.V.
Außerdem gibt es in einigen Städten spezialisierte Clearingstellen, die bei der Klärung und Herstellung eines Krankenversicherungsschutzes behilflich sind.
Einen Überblick finden Sie hier: gesundheit ein menschenrecht
Flyer, Formulare und Broschüren
- Zugang zum Gesundheitssystem für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, Angehörige des EWR und der Schweiz (nicht barrierefrei) [PDF, 5 MB]
- Pflegeleistungen für Rentner aus der EU in Deutschland (nicht barrierefrei) [PDF, 409 KB]
- Flyer: Was ist die EHIC – European Health Insurance Card? (nicht barrierefrei) [PDF, 278 KB]
- Flyer: Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung (nicht barrierefrei) [PDF, 279 KB]
- Flyer: Die Familienversicherung (nicht barrierefrei) [PDF, 294 KB]
- Flyer: Beitragsschulden (nicht barrierefrei) [PDF, 301 KB]
- Flyer: Private Krankenversicherung (nicht barrierefrei) [PDF, 275 KB]
- Flyer: Personen ohne Versicherungsschutz (nicht barrierefrei) [PDF, 273 KB]
- Formular S1 - Muster (nicht barrierefrei) [PDF, 486 KB]
- Weitere Informationen zu S1 (nicht barrierefrei) [PDF, 39 KB]
- Die Flyer sind in anderen Sprachen in der Mediathek (jeweilige Sprachfassung aufrufen) verfügbar.
Printversion
Die oben zum Download angebotene Broschüre „Zugang zum Gesundheitssystem für EU-Bürger“ kann bei Bedarf unter info@eu-gleichbehandlungsstelle.de kostenlos als Printversion bestellt werden.
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