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Arbeiten ohne Meldeadresse

Kann ich als EU-Bürgerin oder EU-Bürger in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen, obwohl ich noch keine Meldeadresse habe?

Fallbeispiel

Ivan aus Bulgarien ist neu in Berlin und auf Arbeitssuche. Er wohnt vorübergehend bei einem Freund. Dieser hilft Ivan, bis er eine eigene Wohnung findet. Die Wohnungssuche ist schwierig, da Ivan noch keine Arbeit hat und daher keine Einkommensnachweise vorlegen kann. Er kann sich bei seinem Freund nicht anmelden, weil der Vermieter die Untermiete nicht erlaubt hat. Ivan hat versucht, sich bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend zu melden. Er wurde aber weggeschickt, weil er keine Anmeldung vorlegen kann. Ivan wollte auch ein Bankkonto eröffnen. Er hat bei mehreren Banken gefragt, wurde aber immer abgelehnt, weil er nicht angemeldet ist. Über Bekannte wurde ihm ein Job in einem Imbissladen angeboten. Der Imbissbesitzer hat Ivan aber gesagt, dass er ihn ohne polizeiliche Anmeldung nicht beschäftigen darf. Er verlangt auch die Steuer-Identifikationsnummer und Sozialversicherungsnummer, die Ivan nicht hat. Ivan ist verzweifelt. Im Internet hat er ein bulgarisches Consultingbüro gefunden, bei dem man für 100 € monatlich eine Meldeadresse kaufen kann. Er überlegt, das Angebot zu nutzen.

Wie Ivan legal eine Arbeit in Deutschland aufnehmen kann, auch wenn er noch keine gemeldete Wohnadresse hat:

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