Das digitale EU COVID-Zertifikat ist überall als Nachweis in der EU und in weiteren Ländern anerkannt und ermöglicht damit unproblematisch die Grenzüberquerung und sicheres Reisen. Die Zertifikate zur Grundimmunisierung haben eine Gültigkeit von neun Monaten. Zertifikate für Auffrischungsimpfungen (Booster) sind davon nicht erfasst.
Das Zertifikat ist ein digitaler Nachweis dafür, dass man entweder
Die digitale Version kann auf einem mobilen Gerät gespeichert werden (z.B. über Corona-Warn App). Man kann auch eine Papierfassung anfordern. Beide Versionen weisen einen QR-Code mit elektronischer Signatur auf, um vor Fälschungen zu schützen. Jede ausstellende Stelle (Krankenhaus, Testzentrum oder Gesundheitsbehörde) hat ihren eigenen digitalen Signaturschlüssel. Sämtliche Schlüssel sind EU-weit in einer sicheren Datenbank gespeichert.
Das digitale EU Covid-Zertifikat ist zum 1. Juli 2021 auf Basis einer EU-Verordnung ins Leben gerufen worden.
Bürgerinnen und Bürger können in den bekannten Appstores die passende App herunterladen, um die Impfzertifikate (QR-Codes) einzuscannen. Ihr Impfzertifikat erhalten Bürgerinnen und Bürger nach ihrer Impfung beim Arzt oder im Impfzentrum. Alternativ kann man sich das digitale Zertifikat auch nachträglich in der Apotheke ausstellen lassen. Die App zeigt den vollständigen Impfschutz 14 Tage nach der letzten benötigten Impfung an. Bürgerinnen und Bürger sollten die ausgehändigten QR-Codes aufbewahren, um sie bei Bedarf erneut einscannen zu können (z.B. bei einem Handywechsel). Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Das digitale COVID-Zertifikat soll den freien Personenverkehr innerhalb der EU erleichtern. Es ist aber keine Voraussetzung für die Freizügigkeit. Diese ist ein Grundrecht in der EU.
Für Personen ohne Zertifikat gelten möglicherweise jedoch Einschränkungen wie Test- oder Quarantänepflicht. Die Mitgliedstaaten können auch Reisebeschränkungen einführen. Aktuelle Informationen gibt es dazu auf Re-open EU. Um eine Diskriminierung nicht geimpfter Personen zu verhindern, umfasst das digitale COVID-Zertifikat der EU auch Test- und Genesungszertifikate. Quelle: EU-Kommission
Das Zertifikat gilt in allen EU-Mitgliedstaaten. Angeschlossen haben sich auf der Basis von Gleichwertigkeitsbeschlüssen mittlerweile 33 Nicht-EU Länder (und Regionen). COVID-Zertifikate, die in diesen Ländern (und Regionen) ausgestellt wurden, werden nach denselben Bedingungen anerkannt, wie es beim COVID-Zertifikat der EU der Fall ist. Diese Länder (und Regionen) akzeptieren ihrerseits das digitale COVID-Zertifikat der EU.
Ab 1. Februar 2022 gelten digitale Impfzertifikate der EU für die Grundimmunisierung für eine Dauer von neun Monaten (270 Tagen) (EU-Kommission vom 21. Dezember 2021). Wenn das Impfdatum länger als 270 Tage zurückliegt, wird in der mobilen Anwendung für die Überprüfung das Zertifikat als abgelaufen angegeben. Bei einem Einzeldosis-Impfstoff bedeutet dies 270 Tage ab der ersten und einzigen Verabreichung; bei einem Impfstoff mit zwei Dosen bedeutet dies 270 Tage ab der zweiten Impfdosis. Für nach Auffrischungsimpfungen (Booster) ausgestellte Zertifikate soll bisher kein einheitlicher Anerkennungszeitraum gelten, da noch nicht bekannt ist, wie lange der Schutz durch die Auffrischungsimpfung anhält. Wenn dazu neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, behält sich die EU-Kommission vor, einen geeigneten Zeitraum für die Anerkennung von Zertifikaten, die nach einer Booster-Impfung ausgestellt wurden, vorzuschlagen.