Dürfen EU-Staatsangehörige in Deutschland wählen?

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Antwort Direkt Dürfen EU-Staatsangehörige in Deutschland wählen?

Am 9. Juni 2024 finden in Deutschland die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Gleichzeitig werden an diesem Tag in acht Bundesländern auch die Volksvertreter und Volksvertreterinnen auf kommunaler Ebene gewählt. EU-Staatsangehörige in Deutschland sind prinzipiell für beide Wahlen wahlberechtigt.

Die Frage, ob in Deutschland gemeldete Unionsbürgerinnen und -bürger wählen dürfen, wird häufig gestellt. Grundsätzlich gilt: Staatsangehörige eines EU-Landes, die in einem anderen EU-Land leben, haben dort ein aktives und passives Wahlrecht für Kommunal- und Europawahlen. Das aktive Wahlrecht ist das Recht einer Person, an einer Wahl durch Stimmabgabe teilzunehmen. Passives Wahlrecht bedeutet, eine Person kann sich als Kandidat für eine Wahl aufstellen lassen und gewählt werden. Die Teilnahme an Bundestags- oder Landtagswahlen ist Unionsbürgerinnen und -bürgern in Deutschland jedoch nicht gestattet. Das Grundgesetz (Art. 20 Abs. 2) sieht vor, dass nur deutsche Staatsangehörige das aktive und passive Wahlrecht bei Bundestags- und Landtagswahlen haben dürfen. Welche Voraussetzungen gelten im Einzelnen?

Europawahl 2024: Die Chance zur Teilhabe

Die Europawahl bietet Unionsbürgerinnen und -bürgern die Möglichkeit, direkt Einfluss auf die politische Zukunft Europas zu nehmen. Als das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union vertritt das Europäische Parlament die Interessen der Bürgerinnen und Bürger auf europäischer Ebene. Die wichtigste Aufgabe des Europäischen Parlamentes ist, gemeinsam mit dem Rat der EU, die Verabschiedung der EU-Gesetzgebung.

In der Bundesrepublik Deutschland wohnende Unionsbürgerinnen und -bürger aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind bei Europawahlen unter den gleichen Bedingungen wahlberechtigt wie deutsche Staatsangehörige (§ 6 Absatz 3 EuWG, Art. 22 Abs. 2 AEUV).
Gewählt wird nach dem Verhältniswahlrecht. Die Zahl der Abgeordneten, die eine Partei ins Europäische Parlament entsendet, richtet sich also nach der konkreten Zahl der Stimmen, die sie erhalten hat. In Deutschland wählen die Wählerinnen und Wähler eine von einer Partei aufgestellte Liste. Insgesamt gehören dem Europäischen Parlament dann 720 Abgeordnete aus allen 27 Mitgliedstaaten an. Auf Deutschland entfallen 96 Mandate.

Wer ist wahlberechtigt?

Das Mindestwahlalter für die Europawahl wurde für die Wahl 2024 erstmals von 18 auf 16 Jahre gesenkt.
Die Wahlberechtigten müssen:
•    die deutsche Staatsangehörigkeit
•    oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes besitzen,
•    mindestens 16 Jahre alt sein und
•    in das Wählerverzeichnis eingetragen sein.

In Deutschland wohnende Unionsbürgerinnen und -bürger aus anderen Mitgliedstaaten, können entweder in ihrem Herkunftsmitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jede und jeder Wahlberechtigte darf jedoch nur einmal wählen. Für die Teilnahme an der Wahl in Deutschland ist grundsätzlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis der deutschen Wohnsitzgemeinde erforderlich. Sofern in der Vergangenheit bereits eine Eintragung ins Wahlverzeichnis in Deutschland erfolgte, ist eine erneute Antragstellung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis nicht erforderlich. Wer zum ersten Mal in Deutschland an der Europawahl teilnehmen möchten, muss sich bis zum 19. Mai 2024 dafür in das Wählerverzeichnis der Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie können dann über die Kandidatinnen und Kandidaten abstimmen, die in Deutschland aufgestellt sind. Den Antrag zur Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie alle wichtigen Informationen für Unionsbürgerinnen und -bürger erhalten Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin .

Hinweis: Das Bundesportal hat eine übersichtliche Seite zur Europawahl erstellt, in der alle wichtigen Fragen beantwortet werden. Unter der letzten Frage „Wo erhalte ich landesspezifische Informationen zur Europawahl“ gelangen Sie direkt zu der entsprechenden Seite Ihres Bundeslandes. Für Berlin ist beispielsweise die Seite https://wahlheymat.de/eu2024/ sehr empfehlenswert. Weitere Informationen zur Wahlteilnahme in Deutschland in allen Amtssprachen der EU finden Sie hier .

Unionsbürgerinnen und -bürger, die Fragen zu ihrem Wahlrecht in Deutschland haben oder weitere Informationen benötigen, wenden sich am besten an ihre Gemeindebehörde oder über dieses Kontaktformular direkt an die Bundeswahlleiterin.

Alle Informationen zu den Teilnahmebedingungen (auch in anderen Ländern) sowie eine Übersicht der politischen Fraktionen und Parteien als auch  kostenloses Kampagnenmaterial für Wahlaufrufe in allen 24 EU-Sprachen finden Sie auf der Seite des Europäischen Parlaments .

Nutze deine Stimme - Europawahl 09.Juni 2024

Kampagnenbild zur Europawahl 2024

Foto: EU-Parlament

Kommunalwahlen in acht Bundesländern

Parallel zu den Europawahlen, finden in den Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt am 9. Juni 2024 auch Kommunalwahlen statt (in Thüringen bereits am 26. Mai 2024). Hier werden die Volksvertreter und Volksvertreterinnen der kommunalen Gemeinde- oder Stadträte sowie für Bezirksversammlungen oder Ähnliches gewählt.

Gemäß einer EU-Richtlinie von 1994 haben Unionsbürger und -bürgerinnen, die in einem anderen EU-Land leben, das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen in Deutschland. Das bedeutet, dass sie, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, das Recht haben, ihre Stimme bei den Kommunalwahlen abzugeben und sich sogar für bestimmte Ämter zu bewerben.

Wahlberechtigte Unionsbürger und -bürgerinnen werden wie deutsche Wahlberechtigte von Amts wegen in das Wählerverzeichnis für Kommunalwahlen eingetragen, sofern sie am Stichtag bei der Gemeindebehörde gemeldet sind. Welche Voraussetzungen im Einzelnen zur Teilnahme an den Kommunalwahlen in den 16 Bundesländern erfüllt sein müssen, ist in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Unionsbürger und -bürgerinnen können sich zum jeweiligen Wahlrecht vor Ort bei der kommunalen Behörde informieren.  In welchen Bundesländern zwischen 2024 und 2026 Kommunalwahlen stattfinden werden erfahren Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin .