Für die Unterstützung Betroffener von Antiziganismus

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Rechtshilfenetzwerk  Für die Unterstützung Betroffener von Antiziganismus

Das neue Rechtshilfenetzwerk für Betroffene von Antiziganismus hat am 1. April 2025 bei der Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA) seine Arbeit aufgenommen. Ziel ist es, einen Pool an Anwält/innen aufzubauen, die von Diskriminierung und Rassismus betroffenen Sinti/zze und Rom/nja rechtlich unterstützen.

Das neu geschaffene Rechtshilfenetzwerk knüpft direkt an die Arbeit der Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA) an. Es verfolgt im Wesentlichen drei Ziele: (1) kostenlose juristische Beratung für Betroffene bei Vorfällen von Antiziganismus insbesondere zu den Möglichkeiten, Rechte vor Gericht einzuklagen, (2) Schulungen zu juristischen Grundlagen für Selbsthilfeorganisationen der Sinti/zze und Rom/nja und Beratungsstellen, damit sie rechtliche Erstberatung für die Zielgruppe durchführen können, (3) Justiz und Behörden dafür sensibilisieren, welche Auswirkungen der institutionelle Antiziganismus auf das Rechtssystem in Deutschland hat; dabei liegt der Fokus der Maßnahmen auf Behörden, die im Bereich der Strafverfolgung und des Asyl- und Sozialrechts tätig sind. Die Arbeit des Netzwerks startete am 1. April 2025.

Das Rechtshilfenetzwerk wurde 2024 von Mehmet Gürcan Daimagüler, dem ersten Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben von Sinti/zze und Rom/nja in Deutschland, initiiert. Mit dem Rechtshilfenetzwerk wird die MIA als Ombudsstelle qualitativ weiterentwickelt, die einen wesentlichen Beitrag dazu leistet, Sinti/zze und Rom/nja in Deutschland sichtbarer zu machen und das Dunkelfeld im Bereich Antiziganismus zu beleuchten. 

Die MIA vertritt die Interessen von Betroffenen von Antiziganismus in Deutschland und setzt den Schwerpunkt bei ihrer Arbeit auf das Empowerment von Sinti/zze und Rom/nja und die Vernetzung mit zivilgesellschaftlichen Institutionen und Antidiskriminierungsstellen. Die MIA wurde zunächst vom Bundesministerium für Innern gefördert und wird seit 2025 vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend über das Bundesprogramm Demokratie leben finanziert.

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: