Zugang zu Integrationskursen für EU-Bürger

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Integration & Sprache Zugang zu Integrationskursen für EU-Bürger

Deutsch Lernen

Foto: Bundesregierung

Gesetzlich haben EU-Bürgerinnen und -Bürger keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Dennoch lohnt es sich, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Antrag auf Zulassung zu einem solchen Kurs zu stellen. Bei ausreichend Kapazitäten können auch EU-Bürgerinnen und Bürger teilnehmen und Deutsch lernen.

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Foto: Bundesregierung