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Startseite Datenschutz

Datenschutz

Die  EU-Gleichbehandlungsstelle ist an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angebunden. Die der EU-Gleichbehandlungsstelle übertragenen Aufgaben, nimmt sie in fachlicher Unabhängigkeit und damit auch als datenschutzrechtlich Verantwortliche wahr. Aufgrund der organisatorischen Einbindung ist die Beauftragte aber auch ein Teil des BMAS und nimmt insoweit an den in der Verantwortung des BMAS liegenden Verarbeitungsverfahren teil. Mit dieser Datenschutzerklärung werden die Informationen nach Art. 13, 14, 7 Absatz 3 Satz 3 und Art. 21 Absatz 4 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und im Sinne des § 25 Abs. 1 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) erteilt.

Gegenstand des Datenschutzes sind personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (sog. betroffene Person) beziehen. Zu personenbezogenen Daten zählen folglich sämtliche Informationen, mit denen eine Person eindeutig bestimmt wird oder mit denen eine eindeutige Zuordnung durch die Kombination von eigenen und fremden Informationen möglich ist, wie beispielsweise Name, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Unter personenbezogene Daten fallen zudem durch die Nutzung der Webseite notwendigerweise entstehende Informationen wie beispielsweise Beginn, Ende und Umfang der Nutzung oder IP-Adresse.

Im BMAS und bei der EU-Gleichbehandlungsstelle werden personenbezogene Daten nur im notwendigen Umfang und vor allem zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten erfolgt insbesondere auf der Grundlage der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Welche personenbezogenen Daten dies betrifft, zu welchem Zweck sie verwendet werden und auf welcher Grundlage sie benötigt und verarbeitet werden, wird mit dieser Datenschutzerklärung erläutert. Sie enthält Hinweise, wie die verantwortliche Stelle und die /der Datenschutzbeauftragte des BMAS und der EU-Gleichbehandlungsstelle kontaktiert werden können. Die Datenschutzerklärung enthält zudem Informationen zu den Rechten der betroffenen Personen und soll diese unter anderem in die Lage versetzen, über den Umgang mit den personenbezogenen Daten informiert zu entscheiden.

Allgemein wird auf die Datenschutzerklärung des BMAS verwiesen: BMAS - Datenschutz

Für die Nutzung dieser Internetseite, allgemein zugänglicher Kontaktwege, des Newsletter-Versands, der Pressearbeit, Sozialer Netzwerke und spezieller Verarbeitungen durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus im BMAS werden ergänzend folgende Informationen zur Verfügung gestellt.

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragte/r

In den Bereichen, in denen die EU-Gleichbehandlungsstelle die alleinige Verantwortung trägt, ist sie verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und wie folgt erreichbar

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
  • Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
  • Die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus
  • Wilhelmstraße 49
  • 10117 Berlin
  • Deutschland
  •  
Telefon Dienstsitz Berlin:

+49 30 18 5270

Telefon Dienstsitz Bonn:

+49 228 99 5270

E-Mail:

poststelle@bmas.bund.de

DE-Mail:

poststelle@bmas.de-mail.de

Für diesen Bereich wurde eine Datenschutzbeauftragte der EU-Gleichbehandlungsstelle bestellt. Diese Aufgaben nimmt die Datenschutzbeauftragte des BMAS wahr.

Bei konkreten Fragen zum Schutz Ihrer Daten wenden Sie sich bitte an die behördliche Datenschutzbeauftragte des BMAS:

  • Datenschutzbeauftragte des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
  • 53107 Bonn
  •  
Telefon:

+49 30 18 5270

E-Mail:

bds@bmas.bund.de

2. Informationen für betroffene Personen nach Art. 13 und 14 DSGVO

Um über die Datenverarbeitung und die Rechte der betroffenen Personen aufzuklären und der Informationspflicht (Art.13 und 14 DSGVO) nachzukommen, wird nachfolgend über die einzelnen Sachverhalte der Verarbeitungen informiert. Allgemein wird auf die Datenschutzerklärung des BMAS verwiesen: BMAS - Datenschutz. In den Bereichen, in denen die EU-Gleichbehandlungsstelle die alleinige Verantwortung trägt ist sie verantwortlich.

3. Automatisierte Entscheidungsfindung

Eine automatisierte Entscheidungsfindung erfolgt grundsätzlich nicht. Sollte in einem Einzelverfahren eine solche automatisierte Entscheidungsfindung ausnahmsweise erfolgen, wird dort auf diese Besonderheit hingewiesen.

4. Datenübermittlung Drittland

Es besteht nicht die Absicht, die personenbezogenen Daten an Empfänger in einem Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln. Sollte in einem Einzelverfahren eine solche Datenübermittlung ausnahmsweise erfolgen, wird dort auf diese Besonderheit hingewiesen.

5. Ihre Rechte

Betroffene Personen haben gegenüber dem BMAS und der IntB als Verantwortliche Rechte hinsichtlich der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten:

5.1 Allgemeine Betroffenenrechte

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

    Mit dem Recht auf Auskunft erhält die betroffene Person eine umfassende Information über die personenbezogenen Daten und einige andere wichtige Kriterien, wie beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung. Es gelten die in § 34 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

    Das Recht auf Berichtigung ermöglicht es der betroffenen Person, unrichtige personenbezogene Daten korrigieren zu lassen.

  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)

    Das Recht auf Löschung ermöglicht es der betroffenen Person, Daten beim Verantwortlichen löschen zu lassen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn beispielsweise die personenbezogenen Daten nicht mehr notwendig sind, rechtswidrig verarbeitet werden oder eine diesbezügliche Einwilligung widerrufen wurde. Es gelten die in Art. 17 DSGVO und § 35 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

    Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung ermöglicht es der betroffenen Person, eine weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten unter bestimmten Voraussetzungen vorerst zu unterbinden.

  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

    Das Recht auf Datenübertragbarkeit ermöglicht es der betroffenen Person unter bestimmten Voraussetzungen, die personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, um sie ggf. an einen anderen Verantwortlichen weiterleiten zu lassen. Es gilt die in Art. 20 Abs. 3 Satz 2 DSGVO geregelte Ausnahme von diesem Recht.

5.2 Widerrufsrecht bei einer Datenverarbeitung aufgrund von Einwilligung

Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Grundlage einer Einwilligung (Artikel 6 Absatz 1 a), Artikel 7 oder Art. 9 Abs. 2 a) DSGVO) erfolgt, kann diese jederzeit widerrufen werden (Art. 7 Absatz 3 Satz 1 DSGVO).

Im Einzelfall kann es sein, dass nach einem Widerruf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zwar nicht mehr zum ursprünglichen Zweck erfolgen darf, jedoch ganz oder zum Teil aus anderen Gründen erforderlich wird. Über diese Zweckänderung wird entsprechend informiert.

Der Widerruf kann in den Bereichen, in denen die IntB die alleinige Verantwortung trägt, an die o. g. Kontaktadresse der IntB erfolgen, in allen weiteren Fällen an das BMAS, soweit in der Einwilligungserklärung kein besonderer Ansprechpartner innerhalb des BMAS angegeben wurde.

5.3 Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO

Basiert die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO (Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben) haben die betroffenen Personen das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen (Art. 21 Abs. 1 DSGVO). Es gelten die in Art. 21 DSGVO und § 36 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

Der Widerspruch kann formfrei unter Angabe des Namens und gegebenenfalls weiterer Identifikationsmerkmale (z. B. E-Mail-Adresse, Anschrift) erfolgen und sollte in den Bereichen, in denen die IntB die alleinige Verantwortung trägt, an die o. g. Anschrift der IntB gerichtet werden, in allen weiteren Fällen an das BMAS, soweit keine Hinweise auf einen besonderen Ansprechpartner innerhalb des BMAS angegeben wurden.

5.4 Beschwerderecht

Betroffene Personen haben das Recht, sich mit einer Beschwerde über eine mögliche unrechtmäßige Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten an die für das BMAS zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu wenden:

6. Internetseite

6.1 Besuch der Internetseite

  1. Zweck

    Bei jedem Besuch der Internetseite der EU-Gleichbehandlungsstelle werden Daten verarbeitet, die zur Bereitstellung des Angebotes erforderlich sind. Die EU-Gleichbehandlungsstelle ist auf Grundlage von § 5 BSI-Gesetz (Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zur Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des BMAS und der Kommunikationstechnik des Bundes verpflichtet. Diese Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt.

  2. Art der Daten und Quelle

    Dies sind:

    • Typ und Version des Internet-Browsers
    • verwendetes Betriebssystem
    • IP-Adresse des Nutzers
    • IP-Adresse und Name des Servers
    • Datum und Uhrzeit der Serveranfrage
    • HTTP-Protokoll und -Status
    • übertragene Datenmenge
    • Dateipfad

    Die personenbezogenen Daten bezieht das BMAS direkt von den betroffenen Personen und ihren elektronischen Endgeräten.

  3. Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO in Verbindung mit § 5 BSI-Gesetz.

  4. Empfänger

    Diese Daten werden ebenfalls in Log-Dateien über den Zeitpunkt des Besuches hinaus auf einem Server bei dem Webanbieter Digitas GmbH gespeichert. Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot des BMAS protokolliert wurden, werden an Dritte nur übermittelt, soweit dazu eine rechtliche Verpflichtung besteht oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik des Bundes zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe in anderen Fällen erfolgt nicht.

  5. Speicherdauer

    Die Löschung erfolgt, sobald der Zweck der Datenverarbeitung entfallen ist, es sei denn es bestehen berechtigte Interessen der IntB nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO oder es bestehen Aufbewahrungspflichten aus Gründen der IT-Sicherheit (drei Monate gemäß § 5 Abs. 2 BSIG).

  6. Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten oder Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten

    Ohne die oben genannten technischen Verbindungdaten ist eine Nutzung der Internetseite faktisch bzw. aus IT-sicherheitsrechtlichen Gründen nicht möglich.

6.2 Session-Cookies

  1. Zweck

    Bei Besuch der Website werden sogenannte Session-Cookies gesetzt. Session-Cookies sind kleine Informationseinheiten, die ein Anbieter im Arbeitsspeicher des Computers des Besuchers speichert. Sie sind funktional erforderlich, um eine stabile Verbindung zur Website eu-gleichbehandlungsstelle.de  zu gewährleisten.

    Mit der Session-ID kann die Nutzung der Website durch den Besucher nachvollzogen werden.

  2. Art der Daten und Quelle

    In einem Session-Cookie wird eine zufällig erzeugte eindeutige Identifikationsnummer abgelegt, eine sogenannte Session-ID. Außerdem enthält ein Cookie die Angabe über seine Herkunft und die Speicherfrist. Diese Cookies können keine anderen Daten speichern. Es werden in diesem Zusammenhang keine personenbezogenen Daten erhoben.

  3. Rechtsgrundlage

    Dies erfolgt auf Grundlage des § 25 Abs. 2 Nr. 2  Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).

  4. Speicherdauer

    Die auf der Website der EU-Gleichbehandlungsstelle eingesetzten Session-Cookies werden gelöscht, wenn die Sitzung beendet wird, das Browserfenster geschlossen wird oder eine andere Seite aufgerufen wird.

    Hinweis: Es gibt auch dauerhafte Cookies, um Besucherinnen und Besucher auch nach langer Zeit wieder erkennen zu können. Diese Informationen werden als Textdatei auf der Festplatte der besuchenden Personen gespeichert. Solche Cookies verwendet die Webseite der EU-Gleichbehandlungsstelle nicht.

6.3 Webanalyse

  1. Zweck

    Zur bedarfsorientierten Bereitstellung von Informationen werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und zu den von der EU-Gleichbehandlungsstelle wahrzunehmenden Aufgaben Nutzungsinformationen zu statistische Zwecken ausgewertet.

  2. Art der Daten und Quelle

    Mit dem Webanalysedienst etracker werden Cookies auf dem Rechner der Besucher gespeichert. Werden Einzelseiten dieser Webseite aufgerufen, so werden folgende Daten gespeichert:

    • zwei Bytes der IP-Adresse des aufrufenden Systems des Nutzers (die letzten 6 Zeichen werden anonymisiert),
    • die aufgerufene Webseite,
    • die Webseite, von der der Nutzer auf die aufgerufene Webseite gelangt ist (Referrer),
    • Erkennung wiederkehrender Besucher und Besucherhistorie 
    • die Unterseiten, die von der aufgerufenen Webseite aus aufgerufen werden,
    • die Verweildauer auf der Webseite und
    • die Häufigkeit des Aufrufs der Webseite.
    • Die personenbezogenen Daten erzeugt die EU-Gleichbehandlungsstelle zwar beim Besuch des Web-Angebots. Die IP-Adresse wird jedoch bei diesem Vorgang umgehend anonymisiert, so dass die nutzenden Personen für die EU-Gleichbehandlungsstelle anonym bleiben.

    Die Software ist so eingestellt, dass die IP-Adressen nicht vollständig gespeichert werden, sondern 2 Bytes der IP-Adresse maskiert werden (Bsp.: 192.168.xxx.xxx). Auf diese Weise ist eine Zuordnung der gekürzten IP-Adresse zum aufrufenden Rechner nicht mehr möglich.

  3. Rechtsgrundlage

    Diese Anonymisierung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 c) i. V. m. Art. 5 Abs. 1 c) DSGVO (Grundsatz der Datenminimierung).

    Die kurzzeitige Erhebung der IP-Adresse vor der Anonymisierung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 a), Art. 7 DSGVO und im Übrigen gemäß § 25 Abs. 1 TDDDG. Über die Erhebung kann im Vorfeld entschieden werden. Das geschieht durch die Auswahl, welche die Nutzenden zu Beginn des Besuchs im Cookie-Hinweis tätigen. Wenn die Nutzenden die Auswahl nachträglich ändern möchten, kann das durch Klick auf den untenstehenden Link erfolgen. Der Cookie-Dialog öffnet sich dann erneut und die Einstellungen können entsprechend geändert werden.

    zum Cookie Dialog

  4. Empfänger

    Die Software läuft dabei ausschließlich auf den Servern des Dienstleisters etracker im Auftrag der  EU-Gleichbehandlungsstelle. Eine Speicherung der Nutzungsinformationen findet nur dort statt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

  5. Speicherdauer

    Die IP-Adresse wird bei diesem Vorgang umgehend anonymisiert, so dass die nutzenden Personen für die EU-Gleichbehandlungsstelle anonym bleiben.

  6. Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten oder Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten

    Haben die nutzenden Personen keine Einwilligung zur Speicherung und Auswertung dieser Daten aus dem Besuch erteilt, wird im Browser ein sog. Opt-Out-Cookie abgelegt, was zur Folge hat, dass etracker keinerlei Sitzungsdaten erhebt.

    Die nutzenden Personen können sich hier entscheiden, ob im Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt werden darf, um dem Betreiber der Webseite die Erfassung und Analyse verschiedener statistischer Daten zu ermöglichen.

    Wenn Sie sich dagegen entscheiden möchten, entfernen Sie den Haken aus dem Feld unterhalb, um den etracker Deaktivierungs-Cookie in Ihrem Browser abzulegen. Wenn Sie allgemein Cookies bereits abgelehnt haben, wird das Feld nicht angezeigt, weil ohnehin keine Daten erhoben werden dürfen. Die Ablehnung der Webanalyse kann auch direkt über den Browser erfolgen. Auch dann wird Ihnen das Feld nicht angezeigt.

    Tracking ist inaktiv – jetzt aktivieren [LINK/Schalter]

    Hinweis: Wenn die Cookies gelöscht werden, hat dies zur Folge, dass auch das Opt-Out-Cookie gelöscht wird und ggf. vom Nutzer erneut aktiviert werden muss.

7. Kontaktaufnahme über allgemein zugängliche Kontaktwege der Beauftragten

  1. Zweck

    Die im Rahmen einer Kontaktaufnahme durch die absendende Person mitgeteilten personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Bearbeitung, Beantwortung und Dokumentation des Anliegens verarbeitet. Die Kontaktaufnahme mit der EU-Gleichbehandlungsstelle erfolgt über die ITK Dienste und Anwendungen des BMAS über:

  2. Art der Daten und Quelle

    Die im Zusammenhang mit den Anliegen übermittelten Daten werden - wie bereits in der Datenschutzerklärung des BMAS dargestellt – wie folgt beschrieben verarbeitet. Die Angabe der Anschrift bei Einzeleingaben ist notwendig, da das BMAS nach der geltenden Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) gehalten ist, Bürgeranliegen postalisch zu beantworten, und eine vertrauliche Antwort häufig nur per Post gewährleistet werden kann.

    Die personenbezogenen Daten bezieht das BMAS in der Regel direkt von den betroffenen Personen im Rahmen der Kontaktaufnahme; gegebenenfalls auch von Geschäftsbereichs-Behörden soweit diese für eine Prüfung und Beantwortung des Anliegens einbezogen werden.

  3. Empfänger

    Kontaktaufnahme mittels Kontaktformular:

    Die Verarbeitung des Anliegens, welches über das Kontaktformular auf der Internetseite der  EU-Gleichbehandlungsstelle mitgeteilt wird, erfolgt durch die Geschäftsstelle und den Bürgerservice der EU-Gleichbehandlungsstelle.

  4. Speicherdauer

    Die Festsetzung der Aufbewahrungsfristen erfolgt unter Beachtung der Verwaltungsvorschrift für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (VV-ZBR BHO 4.7 sowie Nr. 6 der Anlage 1), der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung - VSA) sowie der Hinweise des Bundesarchivs für die Schriftgutverwaltung betreffend der Festsetzung von Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut von obersten Bundesbehörden gemäß § 19 Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien (RegR).

    Soweit die Kontaktaufnahme im Rahmen beispielsweise von Einzeleingaben erfolgt, beträgt die Aufbewahrungsfrist ein Jahr ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Bearbeitung abgeschlossen wurde, bei fachspezifischen Themen oder Stellungnahmen beträgt die Frist bis zu 20 Jahren, für Stellungnahmen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren bis zu 30 Jahren ab Ende des Kalenderjahres, in dem die Bearbeitung abgeschlossen wurde.

    Hinweis: Nicht erforderliche Unterlagen werden durch das BMAS gegebenenfalls vernichtet.

  5. Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten oder Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten

    Ohne Angabe der Adressdaten und anfragerelevanter personenbezogener Daten ist eine Bearbeitung und Beantwortung des Anliegens nicht möglich.

8. Newsletter-Versand

  1. Zweck

    Das BMAS verarbeitet personenbezogene Daten in diesem Kontext ausschließlich für den Versand des Newsletters der "EU-ArbeitenGleichgestellt" und für statistische Auswertungen zur Analyse der Systemleistung. Diese Auswertungen umfassen:

    • Öffnungsraten
    • Anzahl der Klicks auf Verlinkungen
    • Art und Anzahl der Bounces
    • Anzahl der An- und Abmeldungen
    • Übersicht der verwendeten E-Mail-Clients
  2. Art und Quelle der Daten

    Wer sich im Verteiler des Newsletters "EU-ArbeitenGleichgestellt" einträgt, muss eine E-Mailadresse angeben. Die E-Mailadresse kann personenbezogene Daten beinhalten. Die personenbezogenen Daten bezieht das BMAS direkt von den betroffenen Personen.

    Die datenschutzfreundliche Voreinstellung des Versandanbieters (im Folgenden CleverReach GmbH als Subdienstleister unseres nach Art. 28 DSGVO bevollmächtigten Auftragsverarbeiters Digitas) unterbindet die Erhebung und Verarbeitung vollständiger IP-Adressen und Cookies, sodass kein Bezug zum Nutzer hergestellt werden kann. In den statistischen Auswertungen zur Analyse werden die Daten ebenfalls anonymisiert dargestellt.

  3. Rechtsgrundlage

    Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO.

    Durch das Anmeldesystem mit einer zusätzlichen Bestätigungsnachricht, die einen Link zur endgültigen Registrierung erhält (Double-opt-in), ist sichergestellt, dass der Newsletter von der anmeldenden Person explizit erwünscht ist.
    Das BMAS bedient sich für seine Dienstleistungen Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Diese sind:

    • Digitas GmbH, Hamburg (im Folgenden "Digitas")
    • als Subunternehmen der Digitas: CleverReach GmbH und Co. KG (im Folgenden "CleverReach")

    Zwischen dem BMAS und der Digitas sowie zwischen der Digitas und CleverReach bestehen Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

    Bei der Registrierung für den Newsletter werden die unter Ziffer 2) genannten personenbezogenen Daten auf einem Server des Auftragsverarbeiters CleverReach gespeichert und eine Bestätigungsnachricht mit einem Link zur endgültigen Registrierung an die angegebene E-Mail-Adresse generiert. Soweit die Registrierung nicht durch den Link dieser E-Mail bestätigt wird, werden die Daten nach einer Woche gelöscht.

  4. Empfänger

    Die personenbezogenen Daten werden auf einem Server von CleverReach für die Dauer des Newsletter-Abonnements gespeichert. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Newsletter-Abonnement wird von CleverReach übernommen und erfolgt ausschließlich für den Zweck der Gewährleistung des Newsletter-Versandes. Eine darüberhinausgehende Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte findet weder durch das BMAS noch durch (Unter-)Auftragsverarbeiter statt.

  5. Speicherdauer

    Die Einwilligung zur Datenverarbeitung für den Versand des Newsletters kann jederzeit widerrufen werden.

    Damit erfolgt eine Abmeldung vom Newsletter-Versand und die angegebenen personenbezogenen Daten werden dabei unverzüglich gelöscht.

    Mit diesem Link kann die Abmeldung erfolgen. Hierfür wird die E-Mail-Adresse benötigt, die bei der Anmeldung angegeben wurde.

  6. Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten oder Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten

    Ohne die E-Mail-Adresse der abonnierenden Person ist die Zustellung des gewählten Newsletters nicht möglich.

9. Pressearbeit

Presseverteiler

  1. Zweck

    Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt zur Bereitstellung der von Medienvertreterinnen und Medienvertretern erbetenen presserelevanten Information (Erhalt von Pressemitteilungen, Einladungen zu presseöffentlichen Terminen u. Ä.). Die darin gespeicherten Daten nutzt der Arbeitsstab der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus auch zur Kontaktaufnahme im Rahmen der sonstigen Pressearbeit (z.B. Einladung zu Presse-Veranstaltungen oder für die Durchführung von Interviews).

  2. Art der Daten und Quelle

    Es werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

    • Name, Vorname
    • Medium
    • E-Mail-Adresse (i. d. R. dienstlich)
    • Telefonnummer (i. d. R. dienstlich)

Bei Aufnahme in bestimmte, vom Arbeitsstab der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus festgelegte Verteiler (z. B. Hintergrundverteiler) wird auch die Adresse der Redaktion/des Verlagshauses abgefragt.

Die personenbezogenen Daten bezieht der Arbeitsstab der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus (eigenständig auf Anfrage) direkt von den jeweiligen Journalistinnen sowie Journalisten und/oder unmittelbar von deren Redaktionen. Für Eintragungen in den Presseverteiler werden zudem allgemein zugängliche Quellen (z. B. das Mitgliederverzeichnis der Bundespressekonferenz e.V.) genutzt.

  1. Rechtsgrundlage

    Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i. V. m. § 3 BDSG.

  2. Empfänger

    Eine Weitergabe an andere Stellen findet nicht statt, es sei denn die jeweiligen Pressevertreterinnen und Pressevertreter stimmen der Weitergabe im Vorfeld ausdrücklich zu.

  3. Speicherdauer

    Die personenbezogenen Daten werden bis auf Widerruf im Kommunikationsreferat gespeichert. Zudem erfolgt die Löschung dieser Daten, wenn bekannt wird, dass eine Journalistin bzw. ein Journalist ausscheidet oder redaktionell nicht mehr für die Themenfelder verantwortlich ist, die in der Zuständigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus liegen. Auch erfolgt die Löschung, wenn beispielsweise der Empfänger aus technischen Gründen nicht mehr erreichbar ist.

    In allen Presse-Aussendungen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus ist der Hinweis enthalten, dass die empfangenden Personen jederzeit von ihrem Recht auf Widerspruch und Löschung der personenbezogenen Daten aus den Verteilern der Pressestelle der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus Gebrauch machen können. Eine einfache E-Mail an presse-integration.intb(at)bmas.bund.de reicht dazu aus.

  4. Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten oder Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten

    Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist erforderlich für den Versand von Presseaussendungen. Ohne diese Daten ist die Bereitstellung von presserelevanten Informationen (z. B. Pressemitteilungen, Presseinladungen u. ä,) an Medienvertreterinnen und Medienvertreter sowie deren Redaktionen nicht möglich.

Presseanfragen

  1. Zweck

    Die Pressestelle der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus beantwortet journalistische Anfragen telefonisch und schriftlich. Dafür und für die Dokumentation ist es notwendig, personenbezogene Daten der anfragenden Journalistinnen und Journalisten zu erheben.

  2. Art der Daten und Quelle

    Es werden folgende Daten erhoben und verarbeitet:

    • Name, Vorname
    • Medium
    • E-Mail-Adresse
    • Telefonnummer

Alle Daten, die die Journalistinnen und Journalisten in ihrer E-Mailsignatur hinterlegen und damit dem Arbeitsstab der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus bei schriftlichen Anfragen aktiv zur Verfügung stellen.

Bei Bedarf wird die schriftliche Vorlage des Journalistenausweises verlangt.

Die personenbezogenen Daten werden dem Arbeitsstab der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus ausschließlich direkt von den Journalistinnen und Journalisten im Rahmen ihrer Anfragen übermittelt.

  1. Rechtsgrundlage

    Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i. V. m. § 3 BDSG.

  2. Empfänger

    Sofern nötig, zieht die Pressestelle externe Dritte für die Beantwortung der Anfrage hinzu, dazu gehören bspw. weitere Ministerien. Eine Weitergabe besonders schutzbedürftiger Daten (Art. 9 DSGVO) an andere Stellen findet nicht statt, es sei denn die jeweiligen Pressevertreterinnen und Pressevertreter bzw. die betroffene Person stimmen der Weitergabe im Vorfeld ausdrücklich zu.

    Eine Weiterleitung der personenbezogenen Daten mit der Sachanfrage ist notwendig, um zu prüfen, ob in der Vergangenheit bereits ähnliche Anfragen von den entsprechenden Medienvertreterinnen und Medienvertretern kamen bzw. kann Art und Umfang der Antwort davon abhängen, welche Person/welches Medium anfragt.

  3. Speicherdauer

    Die Aufbewahrung eingehender Presseanfragen in elektronischer und analoger Form sowie diejenigen, die telefonisch im Arbeitsstab der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus dokumentiert werden, erfolgt gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien, welche die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien ergänzt. In der Regel betragen die Aufbewahrungsfristen hierfür zehn Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem die Beantwortung abgeschlossen wurde.

  4. Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten oder Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten

    Ohne die Bereitstellung personenbezogener Grunddaten können journalistische Anfragen nicht beantwortet werden.

    Die Pressestelle der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus beantwortet ausschließliche journalistische Anfragen. Um die Rechtmäßigkeit der Anfrage zu prüfen, kann die Vorlage des Journalistenausweises verlangt werden.

Presseveranstaltungen

  1. Zweck

    Zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben führt der Arbeitsstab der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus regelmäßig Presse-Veranstaltungen (Pressekonferenzen, Hintergrundgespräche u. ä.) mit Journalistinnen und Journalisten durch. Zum Zwecke des Teilnehmermanagements werden personenbezogene Daten verarbeitet.

  2. Art der Daten und Quelle

    Es werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

    • Name, Vorname
    • Medium
    • E-Mail-Adresse (i. d. R. dienstlich)
    • Telefonnummer (i. d. R. dienstlich)

    Die Daten der eingeladenen Journalistinnen und Journalisten befinden sich in der Regel bereits in den Verteilern der Pressestelle, da diese bereits für den adressatengerechten Versand der Einladungen benötigt wird.

    In Vertretungssituationen kommt es vor, dass im laufenden Redaktionsbetrieb, Einladungen an diensthabende Journalistinnen und Journalisten weitergegeben und etwaige Pressetermine in Vertretung wahrgenommen werden. Die personenbezogenen Daten, die dem Arbeitsstab der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus im Rahmen der Anmeldung der vertretenden Redakteurinnen und Redakteure bekannt werden, werden nicht automatisiert gespeichert. Die Speicherung setzt auch in diesen Fällen, den expliziten Wunsch der jeweiligen Journalistinnen und Journalisten voraus.

  3. Rechtsgrundlage

    Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i. V. m. § 3 BDSG.

  4. Empfänger

    Die mit Personenkontrollen vom BMAS beauftragten Dienstleister an den Pforten haben Zugriff auf die Daten der angemeldeten Journalistinnen und Journalisten.

  5. Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten oder Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten

    Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist erforderlich für die Planung und Organisation der jeweiligen Presse-Veranstaltung sowie für den Zutritt auf die Liegenschaften des BMAS.