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Startseite Europäisches Medienfreiheitsgesetz

Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA)

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz ist eine EU-Verordnung, die die Medienvielfalt, Unabhängigkeit und Pressefreiheit in der EU sichert.

Transparenz bei staatlicher Werbung

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (European Media Freedom Act - EMFA) stärkt die Medienfreiheit und -vielfalt in Europa. Hinsichtlich der Verwendung öffentlicher Mittel für staatliche Werbung werden Behörden oder öffentliche Stellen verpflichtet, gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1083 - EMFA die Kriterien und Verfahren, die staatlicher Werbung zugrunde liegen, vorab öffentlich zu machen. Zudem werden entsprechend Artikel 25 Absatz 2 EMFA Informationen über öffentliche Ausgaben für staatliche Werbung für den zurückliegenden Berichtszeitraum veröffentlicht.

Welche Maßnahmen fallen unter „staatliche Werbung“?

Laut gesetzlicher Definition umfasst staatliche Werbung „die Platzierung, Herausstellung, Veröffentlichung oder Verbreitung einer Werbebotschaft oder von Eigenwerbung oder einer öffentlichen Mitteilung oder Informationskampagne in einem Mediendienst oder auf einer Online-Plattform, in der Regel gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistungen, durch oder für eine Behörde oder öffentliche Stelle“. Zudem unterliegen auch Liefer- und Dienstleistungsaufträge an Mediendienstanbieter oder Anbieter von Online-Plattformen den gesetzlichen Regelungen.

Welche Kriterien und Verfahren liegen der Auftragsvergabe zugrunde?

Beauftragungen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zugleich der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA – European Media Freedom Act) erfolgen gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), der Ergänzenden Geschäftsordnung (ErgGO), den Anforderungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den Verwaltungsvorschriften zur BHO (VV-BHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB, Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - VgV, Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) zu beachtenden Vergabekriterien.

Übersicht der Werbeausgaben gemäß Medienfreiheitsgesetz (EMFA)

In Umsetzung der Transparenzpflicht nach Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1083 (EMFA) veröffentlicht die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zugleich die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus jährlich eine tabellarische Übersicht über die öffentlichen Ausgaben für staatliche Werbung.

Die Angaben umfassen nach der gesetzlichen Regelung:

  1. die eingetragenen Namen der Mediendiensteanbieter oder der Anbieter von Online-Plattformen, von denen Dienste erworben wurden;
  2. wenn anwendbar, die eingetragenen Namen der Unternehmensgruppen, denen die Mediendiensteanbieter oder die Anbieter von Online-Plattformen gemäß Buchstabe a angehören; und
  3. die jährlichen Gesamtausgaben sowie die jährlichen Ausgaben pro Mediendiensteanbieter oder Anbieter einer Online-Plattform.
     

Berichte der Vorjahre bleiben archiviert und weiterhin abrufbar.

Die Daten werden ausschließlich für die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zugleich die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus erhoben und durch das Referat Kommunikation veröffentlicht.

Gemäß den Anforderungen der EU-Verordnung erfolgt die Veröffentlichung transparent, elektronisch und barrierefrei.

Veröffentlichung gemäß Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1083 (EMFA)

Im Berichtszeitraum 8.8.–31.12.2025 hatte die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zugleich die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus keine Ausgaben im Sinne des EMFA (European Media Freedom Act).