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Berufsqualifikation

Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in Deutschland arbeiten möchten, kann die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses wichtig sein.

Durch ein Berufsanerkennungsverfahren wird geprüft und bescheinigt, ob Ihre berufliche Qualifikation mit einem entsprechenden deutschen Abschluss gleichwertig ist oder ob eine zusätzliche Qualifizierung erforderlich ist. Sie erhalten darüber einen schriftlichen Bescheid. Darin steht auch, ob und wie Sie fehlende Kenntnisse oder Fähigkeiten ausgleichen können. Eine anerkannte Qualifikation kann den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern helfen, Ihre bisherigen Abschlüsse und Kompetenzen besser einzuschätzen.

Reglementierte und nicht reglementierte Berufe

In Deutschland wird zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen unterschieden.

Reglementierte Berufe dürfen nur ausgeübt werden, wenn die erforderliche Qualifikation durch die zuständige Stelle offiziell anerkannt wurde. Zu den reglementierten Berufen gehören beispielsweise Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachkräfte, Lehrkräfte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie bestimmte Ingenieurberufe. Wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten, benötigen Sie in der Regel vor der Berufsausübung eine Anerkennung oder Berufszulassung. Je nach Beruf müssen Sie außerdem weitere Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel ausreichende Deutschkenntnisse oder persönliche Zuverlässigkeit. Für Staatsangehörige der EU gelten bei einer nur vorübergehenden und gelegentlichen Tätigkeit besondere Regelungen.
 

Hinweis

Eine Liste aller reglementierten Berufe in Deutschland finden Sie hier.

Nicht reglementiert sind in Deutschland viele Berufe, darunter die meisten dualen Ausbildungsberufe und zahlreiche akademische Berufe. Für diese Berufe ist eine Berufsanerkennung grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Sie kann jedoch sinnvoll sein, weil sie Ihre Qualifikationen sichtbar macht und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Einordnung Ihres Abschlusses erleichtert.

Ob Ihr Beruf reglementiert ist und welche Stelle für Ihren Antrag zuständig ist, können Sie im Anerkennungs-Finder prüfen.

Anerkennungsverfahren

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten können die Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation häufig bereits im Herkunftsland beantragen. Ob dies in Ihrem Fall möglich ist und welche Unterlagen Sie benötigen, hängt vom Beruf und von der zuständigen Stelle ab. Lassen Sie sich daher vor der Antragstellung beraten.

Die Kosten für die Prüfung der Berufsanerkennung sind unterschiedlich hoch. Sie richten sich insbesondere nach Beruf, zuständiger Stelle und Prüfaufwand. Hinzu können Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen oder die Beschaffung ausländischer Unterlagen kommen.

Arbeitsuchende und arbeitslose Personen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter beantragen.

Wenn Sie arbeitsuchend, arbeitslos oder leistungsberechtigt sind, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen Kosten übernehmen, etwa für Übersetzungen oder Beglaubigungen. Klären Sie die Förderung unbedingt vorab, bevor Sie Kosten auslösen. Personen mit geringem Einkommen, die keine vorrangige Förderung erhalten, können möglicherweise den Anerkennungszuschuss beantragen.

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, dauert das Verfahren in der Regel in vielen Fällen bis zu drei Monate. Bei komplexen Verfahren kann die zuständige Stelle die Frist verlängern.
 

Wichtiger Hinweis

Ausführliche Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie hier.
 

Wenn die Anerkennung nicht sofort möglich ist

Manchmal reicht die vorhandene Qualifikation für eine vollständige Anerkennung noch nicht aus. In diesem Fall können Anpassungsqualifizierungen oder Weiterbildungsmaßnahmen helfen, fehlende Kenntnisse und Fähigkeiten auszugleichen und eine spätere Anerkennung zu erreichen.

Die für Sie zuständige Agentur für Arbeit kann bei der Suche nach geeigneten Qualifizierungsangeboten unterstützen. Die Beratung erfolgt je nach Beratungsstelle in verschiedenen Sprachen. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach einer Beratung in Ihrer Sprache oder nach Unterstützung durch eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher. Auch die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung im Förderprogramm IQ kann Sie unterstützen.

Tipp

Informationen zu Weiterbildungsangeboten mit dem Ziel der Berufsanerkennung in Ihrer Region finden Sie hier.

Unterstützung für Unternehmen und Fachkräfte

Unternehmen können sich bei Fragen zu Qualifizierungsmöglichkeiten, Förderangeboten und zur Gewinnung internationaler Fachkräfte an den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit vor Ort wenden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Beratung bei ihrer Agentur für Arbeit, ihrem Jobcenter oder bei einer Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung.

Das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung – Mit ausländischen Fachkräften gewinnen“ informiert Unternehmen über die Möglichkeiten der Berufsanerkennung und unterstützt dabei, diese im Rahmen der Personalrekrutierung, Mitarbeiterbindung und -entwicklung zu nutzen.

Die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses kann Ihre Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt verbessern. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie eine Anerkennung benötigen oder wo Sie den Antrag stellen müssen, lassen Sie sich frühzeitig beraten. So können Sie Unterlagen rechtzeitig beschaffen, mögliche Kosten vorab klären und Verzögerungen vermeiden.