Für Arbeitgeber
Personalsuche
Fachkräfte aus anderen Staaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder aus der Schweiz dürfen in Deutschland grundsätzlich ohne Visum und ohne Arbeitserlaubnis arbeiten.
Berufsanerkennung
Wenn Sie Fachkräfte aus einem anderen EU-Mitgliedstaat einstellen möchten, können ausländische Berufsqualifikationen eine wichtige Rolle spielen.
Fördermöglichkeiten
Als Arbeitgeberin und Arbeitgeber können Sie finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Sie Beschäftigte weiterbilden oder Personen einstellen, deren Vermittlung in Arbeit aus persönlichen Gründen erschwert ist.
Meldepflichten
Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer aus einem anderen EU-Staat in Deutschland arbeiten, gilt in der Regel das deutsche Sozialversicherungsrecht. Unter gewissen Umständen gelten jedoch Ausnahmen.
Weitere Arbeitgeberpflichten
Informationen zu wichtigen Pflichten, die Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus anderen EU-Staaten beachten müssen.