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Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Ich habe meinen Berufsabschluss in einem anderen EU-Staat erworben und möchte in Deutschland in meinem Beruf arbeiten. Dafür kann es notwendig sein, den Abschluss anerkennen zu lassen. Ob eine Anerkennung erforderlich ist und welche Schritte ich gehen muss, hängt vom Beruf ab. Eine Beratung kann helfen, das passende Verfahren zu finden.

Fallbeispiel

Beata ist ausgebildete Krankenschwester und hat 14 Jahre lang in Polen in einem Krankenhaus gearbeitet. Nach ihrer Arbeitslosigkeit zieht sie nach Deutschland und arbeitet zunächst als Haushaltshilfe in der Betreuung einer älteren Frau. Dafür erhält sie rund 2.200 Euro brutto im Monat. Langfristig möchte sie aber wieder als Krankenschwester arbeiten. Sie weiß, dass sie dafür ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen und ihre Deutschkenntnisse verbessern muss.

Wenn Beata als Krankenschwester arbeiten möchte, muss sie zunächst klären, welche Voraussetzungen für die Anerkennung ihres Abschlusses gelten und welche Stellen sie dabei unterstützen können.

Die Anerkennung eines Berufsabschlusses kann neue berufliche Möglichkeiten eröffnen. Als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer aus einem anderen EU-Staat sollten Sie sich möglichst früh beraten lassen. So können Sie klären, ob Ihr Beruf anerkannt werden muss, welche Unterlagen erforderlich sind und welche finanzielle Unterstützung verfügbar ist. Dadurch lassen sich Fehler, Zeitverlust und unnötige Kosten vermeiden.