Recht bekommen
Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Ich habe meinen Berufsabschluss in einem anderen EU-Staat erworben und möchte in Deutschland in meinem Beruf arbeiten. Dafür kann es notwendig sein, den Abschluss anerkennen zu lassen. Ob eine Anerkennung erforderlich ist und welche Schritte ich gehen muss, hängt vom Beruf ab. Eine Beratung kann helfen, das passende Verfahren zu finden.
Fallbeispiel
Beata ist ausgebildete Krankenschwester und hat 14 Jahre lang in Polen in einem Krankenhaus gearbeitet. Nach ihrer Arbeitslosigkeit zieht sie nach Deutschland und arbeitet zunächst als Haushaltshilfe in der Betreuung einer älteren Frau. Dafür erhält sie rund 2.200 Euro brutto im Monat. Langfristig möchte sie aber wieder als Krankenschwester arbeiten. Sie weiß, dass sie dafür ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen und ihre Deutschkenntnisse verbessern muss.
Wenn Beata als Krankenschwester arbeiten möchte, muss sie zunächst klären, welche Voraussetzungen für die Anerkennung ihres Abschlusses gelten und welche Stellen sie dabei unterstützen können.
1. Anerkennungsberatung
Der erste Schritt ist eine Anerkennungsberatung. Dort erfährt Beata, ob und wie sie ihren Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen kann. Die Beratungsstellen informieren über die Voraussetzungen für die Berufsausübung, das Anerkennungsverfahren und mögliche Förderungen.
Die Beratungsstellen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ beraten kostenlos. Die Beratung findet oft in mehreren Sprachen statt, häufig auch in der Muttersprache der Ratsuchenden.
Beratung finden:
Weitere Beratungsangebote für Migrantinnen und Migranten finden sich in der Beratungsstellensuche der EU-Gleichbehandlungsstelle:
Eine erste Orientierung in zwei Sprachen bietet auch die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“:
- Hotline “Arbeiten und Leben in Deutschland”
- Telefon: +49 30 1815-1111
- Montag bis Donnerstag: 09:00–16:00 Uhr
- Freitag: 09:00–12:00 Uhr
- Beratung auf Deutsch und Englisch
Der Beruf der Krankenschwester ist ein reglementierter Beruf. Das bedeutet: Für die Berufsausübung ist eine staatliche Anerkennung erforderlich.
Da Beata ihren Abschluss nach dem EU-Beitritt Polens am 01.05.2004 erworben hat, wird ihre Ausbildung grundsätzlich automatisch anerkannt. Trotzdem muss sie ein Anerkennungsverfahren durchlaufen und die erforderlichen Unterlagen einreichen.
Um in Deutschland ohne Einschränkungen als Krankenschwester arbeiten zu dürfen, benötigt sie eine staatliche Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Erst dann darf sie alle Tätigkeiten ausüben, die Pflegefachkräften vorbehalten sind, zum Beispiel die Verabreichung von Injektionen.
Die Beratungsstelle informiert sie außerdem über die zuständige Anerkennungsstelle und mögliche Finanzierungshilfen. Dabei erfährt sie auch, dass für den Beruf gute Deutschkenntnisse erforderlich sind.
2. Anerkennungsstelle
Die zuständige Anerkennungsstelle kann Beata über die folgende Suchmaschine finden:
Dort erhält sie Informationen zu den Unterlagen, die sie für ihren Antrag benötigt. Welche Dokumente erforderlich sind, kann je nach Bundesland unterschiedlich sein. Häufig werden verlangt:
- Personalausweis oder Reisepass
- tabellarischer Lebenslauf
- Ausbildungsnachweise und weitere Befähigungsnachweise
- Nachweise über Berufserfahrung
- ärztliche Bescheinigung zur gesundheitlichen Eignung
- Führungszeugnis
- Nachweise über Deutschkenntnisse
- aktuelle Bescheinigung über fehlende strafrechtliche Verfahren
Die Unterlagen müssen in der Regel im Original sowie in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.
Als Krankenschwester aus einem EU-Staat kann Beata zusätzlich einen Europäischen Berufsausweis (EBA) beantragen:
Der Europäische Berufsausweis ist ein elektronisches Zertifikat. Er kann das Anerkennungsverfahren erleichtern, ersetzt jedoch nicht die notwendige Berufserlaubnis in Deutschland.
3. Sprachschule
Für den Beruf der Krankenschwester muss Beata Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen. Das Niveau B2 gehört zur selbstständigen Sprachverwendung. Wer dieses Niveau hat, kann zum Beispiel längere Gespräche im Arbeitsalltag führen, Anweisungen verstehen und sich zu beruflichen Themen gut ausdrücken.
Informationen zu Integrations- und Berufssprachkursen bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF):
Fragen zu Kursangeboten, Terminen oder Kosten können auch per E-Mail an die zuständige BAMF-Regionalstelle gestellt werden:
- Berlin-Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen: deufoe.berlin@bamf.bund.de
- Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland: deufoe.stuttgart@bamf.bund.de
- Bayern: deufoe.nuernberg@bamf.bund.de
- Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein: deufoe.hamburg@bamf.bund.de
- Hessen, Nordrhein-Westfalen: deufoe.koeln@bamf.bund.de
4. Finanzierungsmöglichkeiten
Für die Anerkennung eines Berufsabschlusses fallen Gebühren an. Zusätzlich entstehen häufig Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen. Diese Ausgaben können eine finanzielle Belastung sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Beata einen Anerkennungszuschuss beantragen. Gefördert werden beispielsweise Gebühren des Anerkennungsverfahrens sowie Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen. Es können bis zu 600 Euro übernommen werden.
Voraussetzungen sind unter anderem:
- mindestens drei Monate Aufenthalt in Deutschland
- Jahreseinkommen von höchstens 26.000 Euro brutto
Der Antrag wird über folgende Plattform gestellt:
Beim Antrag helfen die IQ-Beratungsstellen und andere Migrationsberatungen.
Für Hamburg gibt es zusätzlich das Hamburger Stipendienprogramm:
Weitere Informationen erhalten Interessierte bei:
Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA)
Schauenburgerstraße 49
20095 Hamburg
Telefon: (040) 30620-396
E-Mail: zaa@diakonie-hamburg.de
Die Anerkennung eines Berufsabschlusses kann neue berufliche Möglichkeiten eröffnen. Als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer aus einem anderen EU-Staat sollten Sie sich möglichst früh beraten lassen. So können Sie klären, ob Ihr Beruf anerkannt werden muss, welche Unterlagen erforderlich sind und welche finanzielle Unterstützung verfügbar ist. Dadurch lassen sich Fehler, Zeitverlust und unnötige Kosten vermeiden.
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