Recht bekommen
Arbeitsunfall
Ich arbeite in Deutschland und hatte während der Arbeit einen Unfall. Nun frage ich mich, wer mir hilft, welche Leistungen ich bekommen kann und was ich tun muss. Auf dieser Seite erfahre ich, welche Schritte nach einem Arbeitsunfall wichtig sind und an welche Stellen ich mich wenden kann.
Fallbeispiel
Stipo arbeitet als Roomboy in einem Hotel. Zu seinen Aufgaben gehört auch das Befüllen seiner Flaschen mit Reinigungsmitteln. Er hat bereits vor ein paar Tagen bemerkt, dass ein Schlauch an einem der Auffüll-Kanister beschädigt ist. Als er seine Flaschen auffüllt, gelangt reizende Flüssigkeit in seine Augen. Trotz sofortigen Ausspülens verletzt er sich und kann kaum noch sehen. Kurz nachdem die Hotelleitung von dem Vorfall erfährt, erhält er eine Kündigung. Stipo fragt sich nun, welche Rechte er hat und wer ihm helfen kann.
Tarifverträge
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der während der Arbeit oder im direkten Zusammenhang mit der Arbeit passiert. Im Fall von Stipo geht es darum, schnell medizinische Hilfe zu erhalten, den Unfall richtig zu melden und die zuständigen Stellen einzuschalten.
1. Durchgangsarzt
Nach einem Arbeitsunfall sollte sich die betroffene Person sofort medizinisch versorgen lassen. Bei Arbeitsunfällen ist ein besonderer Facharzt zuständig: der Durchgangsarzt. Dieser Arzt prüft und dokumentiert die Unfallfolgen und begleitet die weitere Behandlung. Stipo sollte deshalb möglichst schnell einen Durchgangsarzt aufsuchen oder den Rettungsdienst verständigen. Auch Krankenhäuser können bei einem Arbeitsunfall weiterhelfen.
Den zuständigen Durchgangsarzt findet man über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung:
Wichtig ist: Wer zunächst zu einer anderen Ärztin oder einem anderen Arzt geht, sollte ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Die Krankenversicherungskarte sollte immer mitgebracht werden.
2. Arbeitgeber
Stipo sollte den Unfall sofort seinem Arbeitgeber melden. Sinnvoll ist es außerdem, alle wichtigen Informationen festzuhalten, zum Beispiel Datum, Uhrzeit, Unfallhergang und mögliche Zeuginnen oder Zeugen. Diese Angaben können später wichtig werden.
Arbeitgeber müssen Arbeitsunfälle dokumentieren. Ist eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter länger als drei Tage arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber den Unfall innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Stipo hat das Recht, eine Kopie dieser Unfallanzeige zu erhalten.
Erhält er keine Informationen, kann er selbst bei der Berufsgenossenschaft, das heißt dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, nachfragen, ob eine Meldung erfolgt ist. Dabei können Beratungsstellen unterstützen. Beratung gibt es häufig auch in der Muttersprache.
Die Ansprüche nach dem Unfall richten sich grundsätzlich gegen die gesetzliche Unfallversicherung. Schadensersatz oder Schmerzensgeld vom Arbeitgeber kommen nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht, etwa bei vorsätzlichem Handeln.
3. Rechtsanwalt / Arbeitsgericht
Die Kündigung belastet Stipo zusätzlich. Da er erst kurze Zeit im Hotel arbeitet, besteht für ihn noch kein besonderer Kündigungsschutz. Auch ein Arbeitsunfall führt nicht automatisch zu einem besonderen Schutz vor Kündigungen.
Trotzdem kann eine Kündigung im Einzelfall unzulässig sein. Deshalb sollte er rechtlichen Rat einholen und prüfen lassen, ob sich ein Vorgehen gegen die Kündigung lohnt. Für eine Kündigungsschutzklage gilt eine wichtige Frist: Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.
Für die anwaltliche Beratung kann Beratungshilfe beantragt werden:
4. Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaft ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie prüft, ob ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird. Das Ergebnis erhält die betroffene Person schriftlich.
Wurde der Unfall nicht vom Arbeitgeber gemeldet, kann Stipo ihn selbst bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzeigen. Dabei können Beratungsstellen unterstützen:
Wird der Unfall anerkannt, können unter anderem folgende Leistungen gewährt werden:
- medizinische Behandlung und Rehabilitation,
- Verletztengeld in Höhe von 80 % des Regelentgelts für maximal 78 Wochen,
- Pflegegeld bei erheblichem Hilfebedarf,
- Leistungen bei verminderter Erwerbsfähigkeit, zum Beispiel eine Rente,
- oder Unterstützung bei der Rückkehr ins Berufsleben durch Qualifizierung oder Arbeitsplatzvermittlung.
Wenn Stipo in sein Heimatland Kroatien zurückkehrt, kann er die Behandlung dort grundsätzlich fortsetzen. Die deutsche Unfallversicherung übernimmt weiterhin die Kosten. Dafür benötigt er die Bescheinigung DA 1. Auch das Verletztengeld kann weiterhin aus Deutschland gezahlt werden. Vor der Rückkehr sollte er die Berufsgenossenschaft und die Krankenkasse informieren.
5. Betriebsrat
Gibt es im Betrieb einen Betriebsrat, sollte Stipo ihn über den Unfall informieren. Der Betriebsrat setzt sich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ein und kann helfen, Sicherheitsmängel im Betrieb aufzuzeigen. So können ähnliche Unfälle in Zukunft vermieden werden.
6. Arbeitsschutzbehörde
Die Arbeitsschutzbehörde prüft gemeinsam mit den Berufsgenossenschaften, ob die Regeln zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten eingehalten werden.
Meldet der Arbeitgeber den Unfall ordnungsgemäß, wird die Behörde informiert. Geschieht das nicht, kann die betroffene Person selbst Kontakt aufnehmen. Die Behörde kann den Arbeitsplatz kontrollieren und prüfen, ob Sicherheitsmängel vorliegen.
Die zuständigen Arbeitsschutzbehörden finden Sie hier:
Das Formular zur Unfallanzeige kann hier eingesehen werden:
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten gelten beim Arbeitsunfall dieselben Rechte wie für andere Beschäftigte in Deutschland. Wichtig ist, schnell medizinische Hilfe zu erhalten, den Unfall zu dokumentieren und die zuständigen Stellen zu informieren. Wer unsicher ist, kann sich an eine Beratungsstelle wenden. Dort gibt es häufig auch Unterstützung in verschiedenen Sprachen.
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