Recht bekommen
Gewerkschaften
Gewerkschaften setzen sich für die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein. Sie verhandeln Tarifverträge und unterstützen ihre Mitglieder bei Problemen im Arbeitsverhältnis. Auch Betriebsräte haben eine wichtige Aufgabe: Sie vertreten die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber.
Sie können auch als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer aus einem anderen EU-Staat einer Gewerkschaft beitreten und sich an einer Betriebsratswahl beteiligen, wenn Sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen.
1. Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft
Gewerkschaften vertreten die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie setzen sich zum Beispiel für faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen, sichere Arbeitsplätze und den Schutz von Beschäftigten ein.
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer aus einem anderen EU-Staat können Sie in Deutschland einer Gewerkschaft beitreten. Die Mitgliedschaft und die damit verbundenen Rechte richten sich nach der Satzung der jeweiligen Gewerkschaft. Dazu können auch Mitwirkungs- und Wahlrechte innerhalb der Gewerkschaft gehören.
Ein wichtiger Vorteil einer Mitgliedschaft kann der gewerkschaftliche Rechtsschutz sein. Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern Beratung und – je nach Gewerkschaft und Fall – auch rechtliche Vertretung bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Lohn, Urlaub oder Kündigung,
- Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung,
- Arbeitsunfälle und Wegeunfälle,
- weitere sozialrechtliche und verwaltungsrechtliche Fragen.
Wichtig: Die Voraussetzungen für kostenlose Rechtsberatung oder Rechtsvertretung unterscheiden sich je nach Gewerkschaft. Häufig gelten Wartezeiten oder weitere Voraussetzungen, zum Beispiel die rechtzeitige Zahlung von Mitgliedsbeiträgen. Informieren Sie sich deshalb vor einem Eintritt direkt bei der zuständigen Gewerkschaft.
Weitere Informationen finden Sie in den FAQ zu Gewerkschaften.
2. Mitgliedsbeitrag
Wenn Sie einer Gewerkschaft beitreten, zahlen Sie in der Regel einen Mitgliedsbeitrag.
Bei vielen Gewerkschaften beträgt der Beitrag etwa ein Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens. Für Studierende, Rentnerinnen und Rentner, Auszubildende oder arbeitslose Mitglieder können niedrigere Beiträge gelten. Die genaue Höhe und die Berechnung richten sich nach der jeweiligen Gewerkschaft.
Eine Mitgliedschaft bietet nicht nur möglichen Rechtsschutz. Gewerkschaften informieren, beraten und unterstützen ihre Mitglieder auch zu Fragen rund um das Arbeitsleben. Weitere Informationen finden Sie in den FAQ zu Gewerkschaften.
Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie außerdem die Interessen der Beschäftigten in Ihrer Branche. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat acht Mitgliedsgewerkschaften. Wenn Sie nicht wissen, welche Gewerkschaft für Ihren Beruf zuständig ist, finden Sie über den DGB Hinweise zur passenden Gewerkschaft und zur Mitgliedschaft.
3. Tarifverträge
Tarifverträge enthalten Regeln zu Arbeitsbedingungen und zur Bezahlung. Sie können Ihnen Rechte geben, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen.
In Tarifverträgen sind häufig Regelungen zu Lohn und Gehalt, Zuschlägen für Überstunden sowie für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit. Sie können auch Ansprüche auf Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder in bestimmten Fällen auf Abfindungen enthalten.
Ein Tarifvertrag kann für Ihr Arbeitsverhältnis insbesondere gelten, wenn:
- Sie Mitglied der Gewerkschaft sind, die den Tarifvertrag abgeschlossen hat, und Ihr Arbeitgeber tarifgebunden ist,
- Ihr Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag verweist,
- der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde oder seine Regelungen durch eine Rechtsverordnung verbindlich sind.
Eine Übersicht der allgemeinverbindlichen Tarifverträge finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Allgemeinverbindliche Tarifverträge.
Wichtiger Hinweis
Ein Tarifvertrag kann auch gelten, wenn Sie oder Ihr Arbeitgeber ihn nicht kennen. Ansprüche aus Tarifverträgen können wegen sogenannter Ausschlussfristen verloren gehen. Prüfen Sie deshalb möglichst frühzeitig, ob für Ihr Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag gilt. Dabei können Gewerkschaften, Betriebsräte oder Beratungsstellen helfen.
4. Betriebsrat
Bei Problemen im Betrieb kann der Betriebsrat eine wichtige Anlaufstelle sein. Er vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber.
Der Betriebsrat überwacht, dass Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. Er setzt sich außerdem für die Gleichbehandlung und die Integration von Beschäftigten aus anderen EU-Staaten ein.
Der Betriebsrat hat verschiedene Informations-, Beratungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Zum Beispiel:
- Er muss vor jeder Kündigung angehört werden.
- Er ist bei Einstellungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen und Versetzungen zu beteiligen.
- Er achtet auf die Einhaltung von Regelungen zur Eingruppierung und Vergütung.
- Er hat bei Fragen der Arbeitszeit, Pausen, Überstunden und Arbeitszeiterfassung weitreichende Mitbestimmungsrechte.
- Er vertritt auch die Interessen von Auszubildenden; in größeren Betrieben kann zusätzlich eine Jugend- und Auszubildendenvertretung bestehen.
- Er wirkt beim Gesundheitsschutz und bei sicheren Arbeitsbedingungen mit.
- Er kann Maßnahmen gegen Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit fördern.
Wenn es in Ihrem Betrieb keinen Betriebsrat gibt, können Beschäftigte einen Betriebsrat wählen. Dies ist in Betrieben möglich, in denen in der Regel mindestens fünf ständig wahlberechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt sind; mindestens drei von ihnen müssen wählbar sein.
Drei wahlberechtigte Beschäftigte oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können zu einer Betriebsversammlung einladen, um einen Wahlvorstand zu wählen. Hinweise zur Betriebsratswahl erhalten Sie bei einer Gewerkschaft oder einer Beratungsstelle.
Besonderer Kündigungsschutz
Mitglieder eines Betriebsrats genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Eine ordentliche Kündigungen ist während ihrer Amtszeit grundsätzlich ausgeschlossen. Auch Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber sowie Beschäftigte, die eine Betriebsratswahl vorbereiten, können besonderen Kündigungsschutz haben. Der Schutz kann nach dem Ende der Amtszeit fortbestehen.
Der Betriebsrat kann gemeinsam mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen abschließen. Betriebsvereinbarungen sind verbindliche Regeln, die für alle Beschäftigten oder für bestimmte Beschäftigtengruppen im Betrieb gelten können.
Betriebsvereinbarungen können zum Beispiel Regelungen enthalten zu:
- Arbeitszeiten und Pausen,
- Arbeitszeiterfassung,
- Urlaubsgrundsätzen,
- Gesundheitsschutz,
- Verhaltensregeln im Betrieb,
- Zuschlägen oder anderen finanziellen Leistungen.
Betriebsvereinbarungen können Ihren Arbeitsalltag und Ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber wesentlich beeinflussen. Fragen Sie den Betriebsrat, ob für Sie relevante Betriebsvereinbarungen gelten.
Wenn Sie Fragen zu Ihren Arbeitsbedingungen, Ihrem Lohn oder Ihren Rechten im Betrieb haben, können Gewerkschaften und – falls vorhanden – der Betriebsrat wichtige Ansprechpartner sein. Fragen Sie nach Beratung in Ihrer Sprache oder nach einem Dolmetschangebot. Zusätzlich können Sie über die Beratungsstellensuche der EU-Gleichbehandlungsstelle eine passende Beratungsstelle finden.
FAQ – Fragen und Antworten
Was ist ein Tarifvertrag?
in Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband oder einem einzelnen Arbeitgeber. Ein Betriebsrat oder eine Gruppe von Arbeitnehmern können keine Tarifverträge abschließen. Der Tarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen der von ihm erfassten Arbeitsverträge. Zu den in Tarifverträgen geregelten Arbeitsbedingungen gehören vor allem die Lohnhöhe, Arbeitszeiten, Urlaub, Ansprüche auf Sonderzahlungen usw. Darüber hinaus werden in den Tarifverträgen auch Pausenzeiten, Probezeit, Kündigungsfristen und Ausschlussfristen geregelt.
Es gibt folgende Arten von Tarifverträgen:
- Manteltarifvertrag/Rahmentarifvertrag
In diesem Vertrag werden alle grundsätzlichen Fragen zur Arbeitszeit, zu besonderen Kündigungsfristen oder zur Höhe des Urlaubs geregelt. Im Manteltarifvertrag sind die Lohn- und Gehaltsgruppen aufgeführt, nach denen die Arbeitnehmer vergütet werden. Hier können auch solche Verpflichtungen geregelt sein, die beispielsweise die Übernahme der Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung regeln. - Flächen- oder Verbandstarifvertrag
Das ist die typische Form des Tarifvertrages in Deutschland. Er kann wahlweise für ganz Deutschland, für ausgewählte Bundesländer oder nur für ein Bundesland Gültigkeit haben. Er ist regional begrenzt. - Firmen- oder Haustarifvertrag
Der Firmen- oder Haustarifvertrag gilt nur für das jeweilige Unternehmen. In der Automobilindustrie (bspw. bei VW oder BMW) werden immer Firmentarifverträge ausgehandelt. - Branchentarifvertrag
Der Branchentarifvertrag wird zwischen der Gewerkschaft und dem Arbeitgeberverband des betreffenden Wirtschaftszweiges abgeschlossen, wie beispielsweise aus der Chemieindustrie bekannt. - Vergütungstarifvertrag
Dieser Tarifvertrag wird auch als Entgelttarifvertrag bezeichnet und regelt die Höhe der Vergütung, die der Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistung erhält. Vielen Arbeitnehmern ist dieser Tarifvertrag auch als Lohntarifvertrag bekannt. Ein Tarifvertrag für die Löhne verhindert, dass Arbeitnehmer unter Tarif bezahlt werden. Sonderbestandteile des Lohnes wie die Weihnachtsgratifikation sind nicht immer im Entgelttarifvertrag geregelt. Hier werden häufig Sondertarifverträge abgeschlossen.
Was sind die Vorteile der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft?
Neben der kostenfreien Rechtsberatung und Rechtsvertretung genießen Sie als Mitglied einer Gewerkschaft folgende Vorteile:
- Tarifliche Leistungen: Gewerkschaftsmitglieder haben einen Rechtsanspruch auf die Leistungen, die in den Tarifverträgen niedergelegt sind.
- Unterstützung bei Tarifkonflikten: Unterstützung der Mitglieder bei Streik, Aussperrung und Maßregelungen.
Qualifizierung und Weiterbildung: Angebot von Seminaren und Fortbildungsmaßnahmen zu betrieblichen und gesellschaftlich relevanten Themen. - Beratung und Information: Kostenlose Information (z. B. Informationsbroschüren und Zeitschriften) zu wichtigen und aktuellen rechtlichen Themen. Möglichkeit der individuellen Beratung.
- Spezialservice und Sonderkonditionen / Freizeit- Unfallversicherung: Optionale Sonderkonditionen für Mitglieder in manchen Gewerkschaften in Bezug auf Versicherungen oder Reisen.
Wie wird ein Betriebsrat gegründet?
Grundsätzlich haben die Beschäftigten in jedem Betrieb mit fünf wahlberechtigten Arbeitnehmenden das Recht, einen Betriebsrat zu gründen. Wahlberechtigte Arbeitnehmende sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Leiharbeitnehmer sind wahlberechtigt, wenn sie länger als 3 Monate in dem Betrieb, an den sie „entliehen“ wurden, eingesetzt sind.
Betriebsräte gibt es nur da, wo sich genügend engagierte Arbeitnehmende finden, die bereit sind, einen Betriebsrat zu gründen. Zum Betriebsrat können alle Arbeitnehmenden gewählt werden, die sich zur Wahl stellen und mindestens 6 Monate im Betrieb arbeiten. Die Staatsbürgerschaft und der Wohnort spielen dabei keine Rolle.
Achtung: Leiharbeitnehmer können sich in dem Betrieb, in dem sie eingesetzt sind, nicht zur Wahl stellen. Sie können es aber in dem Leiharbeitsunternehmen tun, in dem sie eingestellt sind.
Die Anzahl der Beschäftigten, die Mitglieder des Betriebsrates sein können, richtet sich nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmenden im Betrieb. Die Mitglieder des Betriebsrates werden demokratisch von den Beschäftigten im Rahmen eines vorgeschriebenen Wahlverfahrens gewählt. Es ist daher ratsam, sich bei der Vorbereitung einer Betriebsratsgründung von den Gewerkschaften Unterstützung zu holen. Dazu können Sie sich an Ihre Gewerkschaft, oder wenn Sie kein Gewerkschaftsmitglied sind an das örtliche Büro des Deutschen Gewerkschaftsbundes wenden. Dort erfahren Sie den zuständigen Ansprechpartner.
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