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Krankengeld

Ich arbeite in Deutschland und bin länger krank. Mein Arbeitsvertrag endet bald oder ich habe meine Arbeit bereits verloren. Ich möchte wissen, wer meinen Lebensunterhalt sichert, wie meine Krankenversicherung bestehen bleibt und welche Leistungen mir zustehen.

Fallbeispiel

Ewa kommt aus Polen und arbeitet seit dem 1. Mai als Lagerhelferin in einem Supermarkt. Für das Arbeitsverhältnis wurde eine Probezeit vereinbart. Am 16. Mai erkrankt sie schwer und muss im Krankenhaus behandelt werden. Die Ärzte stellen fest, dass eine Operation und eine längere Rehabilitation notwendig sind. Ewa wird deshalb für längere Zeit arbeitsunfähig sein. Nach wenigen Wochen erhält sie eine Kündigung zum 30. Juni. Sie überlegt, die weitere Behandlung in Polen fortzusetzen, um Unterstützung von ihrer Familie zu erhalten. Gleichzeitig fragt sie sich, wie ihr Lebensunterhalt gesichert wird, wer die Behandlung bezahlt und ob sie trotz der kurzen Beschäftigungszeit Ansprüche in Deutschland hat.

Folgende Schritte kann Ewa nun gehen, um zum Beispiel eine Lohnfortzahlung, Krankengeld oder weitere Unterstützung zu erhalten. Die beschriebenen Möglichkeiten gelten auch für andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus EU‑Staaten, die in Deutschland arbeiten und gesetzlich versichert sind.

Wer wegen einer Krankheit nicht arbeiten können, sollte frühzeitig Kontakt zu Arbeitgeber, Krankenkasse und – falls nötig – Jobcenter aufnehmen. Viele Beratungsstellen unterstützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten und beraten häufig auch in der jeweiligen Muttersprache. So können Fristen eingehalten und Ansprüche rechtzeitig gesichert werden.