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Was macht eigentlich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes?

Die Antidiskriminierungsstelle betreibt Öffentlichkeitsarbeit, bietet Beratung und Unterstützung für Betroffene von Diskriminierung und sexueller Belästigung und führt wissenschaftliche Untersuchungen zum Thema Diskriminierung durch. Sie berichtet regelmäßig dem Deutschen Bundestag.

Die Antidiskriminierungsstelle ist eine unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Sie wurde 2006 eingerichtet, nachdem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten ist. Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung leitet die Antidiskriminierungsstelle. Sie ist bei allen antidiskriminierungspolitischen Vorhaben der Bundesregierung zu beteiligen und kann in Gesetzgebungsverfahren Stellungnahmen abgeben. Ferda Ataman wurde am 12. Juli 2022 zur ersten Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung ernannt.

Das AGG regelt den Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Bereich des Arbeitslebens und in Teilen des Zivilrechts. Im Jahr 2022 wurde die Beratung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes außerdem ausdrücklich auf Benachteiligungen von Arbeitnehmenden wegen der Ausübung bestimmter Rechte für Eltern mit kleinen Kindern und Menschen, die Familienangehörige pflegen, erstreckt (sogenannte „Caregiver“ oder auf Deutsch Fürsorgeleistende).

Die Antidiskriminierungsstelle unterstützt und berät vor diesem rechtlichen Hintergrund Personen, die Benachteiligungen erfahren haben. Dabei kann sie insbesondere über Ansprüche nach dem AGG informieren, rechtliche Vorgehensmöglichkeiten aufzeigen, Beratung durch andere Stellen vermitteln und eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten anstreben. Das Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle ist über unterschiedliche Kanäle erreichbar.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/wir-beraten-sie/wir-beraten-sie-node.html

Forschungsauftrag und Vergabe von Zuwendungen

Der Antidiskriminierungsstelle führt zudem rechts- und sozialwissenschaftliche Untersuchungen durch. Dazu vergibt sie regelmäßig Forschungsaufträge. Dabei geht es vor allem darum, Forschungslücken zu schließen und die Datenlage zu verbessern. Ziel ist aber auch, Missstände aufzuzeigen und die Öffentlichkeit sowie Entscheidungsträger/innen zu sensibilisieren. Die anwendungsorientierte Forschung liefert zudem konkrete Hinweise, wie Diskriminierung wirksam verhindert oder beseitigt werden kann. Weitere Informationen dazu und auch zu laufenden Forschungsprojekten der ADS finden Sie hier: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/was-wir-machen/forschung/forschung-node.html

Darüber hinaus vergibt die Antidiskriminierungsstelle auch Zuwendungen an zivilgesellschaftliche Organisationen und Beratungsstellen zur Durchsetzung und Stärkung des Diskriminierungsschutzes. Die aktuellen Förderaufrufe, Antragsunterlagen und die Förderrichtlinie sind online abrufbar unter: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-uns/zuwendungen/zuwendungen-node.html