Ankommen

Übersicht: Ankommen

Aufenthalt Wohnen Deutsch lernen Steuer Versicherung Studium Schule
Arbeiten

Übersicht: Arbeiten

Berufsqualifikation

Übersicht: Berufsqualifikation

Berufliche Bildung
Arbeitssuche Arbeitsbedingungen Besondere Arbeitsformen
Soziales & Gesundheit

Übersicht: Soziales & Gesundheit

Arbeitslosigkeit Familie & Kinder

Übersicht: Familie & Kinder

Leistungen rund um Schwangerschaft und frühe Elternschaft Leistungen für Familien mit Kindern
Krankenversicherung Rente Menschen mit Behinderung
Behördenwegweiser Für Arbeitgeber

Übersicht: Für Arbeitgeber

Personalsuche Berufsanerkennung Fördermöglichkeiten Meldepflichten Weitere Arbeitgeberpflichten
Arbeiten ohne Meldeadresse Nichtauszahlung des Lohnes Mindestlohn Tariflohn Arbeitszeit und Arbeitsschutz Arbeitsunfall Krankengeld Leiharbeit Scheinselbstständigkeit Schwarzarbeit Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung in Deutschland Aufenthalt von Familienmitgliedern Anerkennung ausländischer Abschlüsse Kurzarbeit Gewerkschaften
Beratungsstellensuche Beratungsanfrage Weitere Infoportale
Studien Veranstaltungen & Webinare Rechtliches
Registrieren als Beratungsstelle Newsletter Publikationen Kontakt
Was macht die EU-GS? Projekte und Kooperationen
Leben & Arbeiten

Übersicht: Leben & Arbeiten

Ankommen

Übersicht: Ankommen

Aufenthalt
Wohnen
Deutsch lernen
Steuer
Versicherung
Studium
Schule
Arbeiten

Übersicht: Arbeiten

Berufsqualifikation
Arbeitssuche
Arbeitsbedingungen
Besondere Arbeitsformen
Soziales & Gesundheit

Übersicht: Soziales & Gesundheit

Arbeitslosigkeit
Familie & Kinder
Krankenversicherung
Rente
Menschen mit Behinderung
Behördenwegweiser
Für Arbeitgeber

Übersicht: Für Arbeitgeber

Personalsuche
Berufsanerkennung
Fördermöglichkeiten
Meldepflichten
Weitere Arbeitgeberpflichten
Recht bekommen

Übersicht: Recht bekommen

Arbeiten ohne Meldeadresse
Nichtauszahlung des Lohnes
Mindestlohn
Tariflohn
Arbeitszeit und Arbeitsschutz
Arbeitsunfall
Krankengeld
Leiharbeit
Scheinselbstständigkeit
Schwarzarbeit
Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung in Deutschland
Aufenthalt von Familienmitgliedern
Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Kurzarbeit
Gewerkschaften
Beratung

Übersicht: Beratung

Beratungsstellensuche
Beratungsanfrage
Weitere Infoportale
Wissen & Austausch

Übersicht: Wissen & Austausch

Studien
Veranstaltungen & Webinare
Rechtliches
Service

Übersicht: Service

Registrieren als Beratungsstelle
Newsletter
Publikationen
Kontakt
Über uns

Übersicht: Über uns

Was macht die EU-GS?
Projekte und Kooperationen
Startseite Service Newsletter

Zugang zu Berufssprachkursen

Neben allgemeinsprachlichen Integrationskursen gibt es auch Berufssprachkurse. Dabei werden den Teilnehmenden allgemeines Fachvokabular und Termini vermittelt, die häufig im Berufsalltag verwandt werden oder auf eine Tätigkeit in einem bestimmten Berufsfeld vorbereiten.

Die Berufssprachkurse knüpfen i.d.R. an die Integrationskurse an und bereiten auf die Arbeitswelt in Deutschland vor. Bei den Basiskursen mit den Zielniveaus B2 bis C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) steht das Erreichen berufsübergreifender Deutschkenntnisse im Vordergrund. Zusätzlich werden Spezialkurse für Personen angeboten, die sich im Berufsanerkennungsverfahren (Pflege und Medizin) befinden oder die fachspezifische Deutschkenntnisse im technischen oder im kaufmännischen Bereich benötigen.

Die Teilnahme an den Berufssprachkursen ist für EU-Bürgerinnen und -Bürger möglich, wenn sie ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen, in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen, arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld bekommen oder eine Arbeit haben, aber ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Arbeitsalltag zu meistern.

Kosten

Nicht-Erwerbstätige nehmen kostenfrei an den Berufssprachkursen teil. Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 20.000 Euro zahlen einen Kostenbeitrag. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen. Bei erfolgreichem Prüfungsabschluss kann eine Rückerstattung von 50 Prozent des Kostenbeitrags beantragt werden.

Anmeldung

Nicht-Erwerbstätige können sich bei Interesse an ihre/n Vermittler/in in der Arbeitsagentur oder im Jobcenter wenden. Diese wissen, welche Kurse angeboten werden und berechtigen Sie zur Teilnahme. Erwerbstätige, Auszubildende oder Personen im Anerkennungsverfahren, die keine Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, können sich direkt an das BAMF wenden.

Kinderbetreuung

Falls Unterstützung bei der Organisation von Kinderbetreuung benötigt wird, kann man sich an die Kursträger wenden. Sie informieren darüber, welche Betreuungsmöglichkeiten vor Ort bestehen.

Weiterführende Informationen

Mehr über Deutschkurse, die Voraussetzungen, Beratungs- sowie Fördermöglichkeiten sind auf den Seiten