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Studie zu Zu- und Abwanderung aus der EU

Jährlich kommen zwischen 400.000 und 700.000 EU-Staatsangehörige nach Deutschland. Es verlassen jedoch auch jedes Jahr ca. 500.000 EU-Staatsangehörige Deutschland wieder. Um die Gründe für die Zu- und Abwanderung zu erforschen, hat die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer (EU-GS) eine Studie in Auftrag gegeben, deren erste Teilergebnisse bei einer Fachveranstaltung am 27. Januar 2025 vorgestellt wurden.

Die EU-GS hat 2024 das Institut für angewandte Wirtschaftsforschung IAW e.V. der Universität Tübingen beauftragt, eine Studie zu den Dynamiken und Gründen für die jährlich hohen Zahlen von zuwandernden ebenso wie auch abwandernden Personen aus der Europäischen Union (EU) durchzuführen. Bürgerinnen und Bürger aus den anderen 26 EU-Staaten haben das Recht, nach Deutschland einzureisen und sich hier anzumelden. Im Rahmen der sogenannten Arbeitnehmerfreizügigkeit können sie sich in Deutschland um eine Beschäftigung bemühen oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen.

Durch die stabile wirtschaftliche Lage und die relativ hohen Löhne (im europäischen Vergleich) ist Deutschland seit Jahren das Hauptziel der innereuropäischen Zuwanderung. Mit jährlich 400.000-700.000 neu angemeldeten EU-Staatsangehörigen bleiben die Zahlen seit der EU-Erweiterung im Jahre 2004 beständig hoch. Die Datenlage und vorliegende Analysen wie z.B. der Migrationsbericht der Bundesregierung 2023 (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) deuten jedoch auch darauf hin, dass ein signifikanter Teil der Zugewanderten Deutschland innerhalb der ersten vier Jahre des Aufenthalts wieder verlässt. Die Gründe für diese Abwanderungszahlen sind bisher lediglich zum Teil erforscht, angesichts des hohen Arbeitskräftebedarfs in Deutschland allerdings sowohl wissenschaftlich als auch politisch von hoher Relevanz.

Für die EU-GS ist Ziel einer solchen Studie, mehr Informationen über EU-Zugewanderte zu sammeln, die sich entweder temporär oder langfristig in Deutschland aufhalten (wollen). Mit den Ergebnissen können idealerweise Rückschlüsse auf die Schwachstellen bei der Umsetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Durchsetzung von Freizügigkeitsrechten in Deutschland gezogen werden.

Das Institut für angewandte Wirtschaftswissenschaften (IAW) e.V setzt die Studie gemeinsam mit dem Forschungsinstitut für betriebliche Bildung (fbb) und dem Institut für Sozialforschung und Kommunikation (SOKO) um und hat bei der Fachveranstaltung den ersten Teil der Studie zur Analyse der existierenden Daten zu EU-Staatsangehörigen in Form von Zwischenergebnissen präsentiert. Datenquellen dieser quantitativen Studie sind das Statistische Bundesamt, der Mikrozensus, das Sozioökonomische Panel, die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Rentenversicherung. Der zweite Teil der Studie wird die qualitative Validierung der quantitativen Daten ebenso wie eigene empirische Forschung zu Themenschwerpunkten beinhalten.

Professor Dr. Bernhard Boockmann vom IAW präsentierte die Daten und diskutierte anschließend dazu mit Professor Dr. Martin Seeleib-Kaiser (Universität Tübingen), Professor Dr. Susanne K. Schmidt (Universität Bremen) und dem Fachpublikum. Die finalen Ergebnisse der quantitativen und qualitativen Studie sollen Ende 2025 vorliegen und werden Anfang 2026 im Rahmen einer Abschlussveranstaltung dem breiten Publikum vorgestellt. Die Präsentationen der Zwischenergebnisse finden Sie weiter unten als Download.