Rechtlich gleichgestellt – faktisch benachteiligt?
Warum kommen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nach Deutschland, warum bleiben sie – und warum gehen viele wieder? Die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer hat diese Fragen vom Institut für angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) empirisch untersuchen lassen. Die am 3. März 2026 in Berlin veröffentlichte Studie liefert wichtige Erkenntnisse zur Lebens- und Arbeitssituation von EU-Zugwanderten. Darüber hinaus gibt sie konkrete Handlungsempfehlungen, wie eine nachhaltige Integration gelingen kann.
iStock
Deutschland ist das Hauptzielland der innereuropäischen Migration. Allein 2024 sind 563.089 EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nach Deutschland zugewandert – doch 596.663 haben das Land im selben Jahr auch wieder verlassen (Quelle BAMF 2025). Ziel der Studie des IAW war es, hinter die Zahlen zu blicken und die Zuwanderungsstatistiken sowohl quantitativ als auch qualitativ zu untersuchen. Dafür wurden neben dem Ausländerzentralregister auch Mikrozensus und Sozio-ökonomisches Panel (SOEP) ausgewertet und mit leitfadengestützten Interviews sowie einer Social-Media-Befragung verknüpft.
Warum EU-Zugewanderte nach Deutschland kommen
Die Motive für die Zuwanderung aus der EU sind überwiegend wirtschaftlicher Natur: bessere Erwerbs- und Verdienstmöglichkeiten, rechtliche Stabilität sowie Zukunftsperspektiven für die eigene Familie. Konkret ausschlaggebend sind häufig eine Lebenspartnerschaft oder die Aufnahme einer Beschäftigung bzw. Ausbildung in Deutschland.
Gleichzeitig zeigt die Studie, dass viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger trotz des rechtlichen Anspruchs auf Gleichbehandlung von prеkären, teils illegalen Beschäftigungsverhältnissen bedroht werden. Besonders gefährdet sind Personen, deren Arbeitsvermittlung informell über Mittelsleute oder Subunternehmen läuft und die damit bereits bei Arbeitsantritt in Abhängigkeiten geraten.
Handlungsempfehlungen
Basierend auf den Studienergebnissen haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IAW konkrete Handlungsempfehlungen formuliert. Im Mittelpunkt stehen vier Themen: Sichtbarkeit, Sprache, Unterstützung sowie Schutz vor Ausbeutung und Diskriminierung. Wichtig sind:
- Frühzeitige Ansprache und Information – idealerweise bereits im Herkunftsland oder kurz nach der Ankunft in Deutschland, etwa über Meldebehörden, Arbeitsagenturen, Kommunen, Beratungsstellen oder Arbeitgeber
- Digitale Instrumente, künstliche Intelligenz und Nutzung sozialer Medien als Bausteine für mehrsprachige, zielgruppengerechte Informationsbereitstellung
- Förderung des berufsbegleitenden Spracherwerbs sowie kostenloser, familienfreundlicher Sprachkurse
- Bekämpfung von Ausbeutung sowie Ausbau der Weiterbildungs- und beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger.
Die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer wird die Handlungsempfehlungen in ihre Arbeit einfließen lassen.
Die Studie ist unter folgendem Link als PDF verfügbar. Wer ein kostenfreies, ausgedrucktes Exemplar bestellen möchte, sendet bitte eine E‑Mail an kontakt@eu-gleichbehandlungsstelle.de