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Breites Ausbildungs- und Studienangebot

Die Bundesverwaltung verfügt über vielfältige Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten, die auch Bürgerinnen und Bürgern mit Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates offenstehen. Nur für einige ausgewählte Sicherheitsbereiche ist grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit notwendig.

Die Bundesverwaltung bietet über 130 verschiedene Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten an, sowohl im Beamtenverhältnis als auch im Tarifbeschäftigtenverhältnis. Auf der Internetseite wir-sind-bund.de  macht die Bundesregierung auf ihre vielfältigen Ausbildungsberufe aufmerksam, informiert über Wissenswertes rund um die Ausbildung und das Studium beim Bund und bietet eine Plattform für die Suche nach freien Ausbildungs- und Studienplätzen - auch ohne deutschen Pass oder ohne deutschen Schulabschluss. Viele Inhalte sind in acht verschiedenen Sprachen abrufbar (darunter Englisch, Französisch und Polnisch).

Duale Ausbildung

Die klassische Ausbildung findet als duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz in einem Ausbildungsverhältnis statt, das sich in der Vergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes richtet. Dual bedeutet, dass sich Theorie- und Praxisphasen zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb abwechseln. Auszubildende erhalten ein attraktives Ausbildungsentgelt, gestaffelt nach dem Ausbildungsjahr (z.B. nach TVAöD BT BBiG aktuell 1.068,26 Euro bis 1.227,59 Euro monatlich). Neben den klassischen Verwaltungsberufen, wie dem/der Verwaltungsfachangestellten oder dem Kaufmann/der Kauffrau für Büromanagement werden in der Bundesverwaltung auch Ausbildungen in handwerklichen oder sozialen Berufen, aber z.B. auch Ausbildungen zum/zur Tierpfleger/in, zum/zur Kraftfahrzeugmechatroniker/in und zum/zur Fachinformatiker/in angeboten. Nach der erfolgreichen Ausbildung erfolgt die Beschäftigung als Angestellte oder Angestellter im mittleren Dienst nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes des Bundes.

Ausbildung im Beamtenverhältnis

Die Ausbildung zur Beamtin oder zum Beamten im mittleren Dienst wird auch als Vorbereitungsdienst bezeichnet und dauert in der Regel zwei Jahre. Der Vorbereitungsdienst ist wie bei der klassischen Ausbildung meist dual aufgebaut. In der Theoriephase werden spezielle Verwaltungsschulen besucht und die Praxisphase in der Ausbildungsbehörde absolviert. Während dieser Zeit werden die sogenannten Anwärterinnen und Anwärter in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Wenn es im Vorbereitungsdienst keine Zweifel an der Eignung gibt und an-schließend die Probezeit von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen wird, erfolgt die Ernennung zur Beamtin bzw. zum Beamten auf Lebenszeit. Die Besoldung im Vorbereitungsdienst beträgt ca. 1.300 Euro. Die Beamtenausbildung kann im nichttechnischen oder technischen Dienst in verschiedenen Fachrichtungen absolviert werden. Während Beamtinnen und Beamte im nichttechnischen Bereich nach der Ausbildung vor allem für Sach- und Verwaltungsaufgaben zuständig sind, geht es im technischen Dienst hauptsächlich um technische, praktische und überwachende Aufgaben, z.B. bei der Bundeswehr.

Studium im Beamtenverhältnis

Das Studium an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung befähigt zu einer Tätigkeit im gehobenen Dienst und bereitet die Studierenden auf eine verantwortungsvolle und vielfältige Tätigkeit in der Bundesverwaltung vor. Auch die Studierenden werden während des Studiums in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und erhalten monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit rund 1.500 Euro. Zum vielfältigen Studienangebot der Hochschule zählt beispielsweise der duale und noch junge Studiengang „Digital Administration and Cyber Security“. Die Absolventinnen und Absolventen sind als IT-Verwaltungsspezialisten bei den Bundesbehörden sehr begehrt und engagieren sich in den Bereichen Digitalisierung und Cyber-Sicherheit für Deutschland.

Zugangsvoraussetzungen

EU-Bürgerinnen und -Bürgern steht sowohl eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis als auch als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter offen. Nur für wenige ausgewählte Sicherheitsbereiche ist grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit notwendig. Für eine duale Ausbildung hängt der erforderliche Schulabschluss vom jeweiligen Ausbildungsberuf ab. In der Regel ist ein qualifizierender Mittelschul- bzw. Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Schul- bzw. Bildungsabschluss Voraussetzung. Für eine Ausbildung im Beamtenverhältnis im mittleren Dienst des Bundes wird ein qualifizierender Mittelschulabschluss bzw. mittlerer Bildungsabschluss benötigt und für ein Studium ist die Fachhochschulreife erforderlich. Die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse wird von der jeweiligen Anerkennungsstelle des Bundeslandes entschieden, in dem die Ausbildung begonnen werden soll. Über die Einstellung in einen Vorbereitungsdienst entscheiden die ausschreibenden Behörden.