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Zugang zu Integrationskursen

Sprache ist ein Schlüssel zu guter Integration in Arbeitsmarkt und Gesell-schaft. Dies gilt für Zugewanderte aus der Europäischen Union ebenso wie aus Drittstaaten. Integrationskurse sind dafür ein wichtiges Instrument. Sie sind in einen Sprach- und Orientierungsteil untergliedert und richten sich an Personen, die dauerhaft in Deutschland bleiben wollen.

Die quantitative und qualitative Ausgestaltung der Integrationskurse liegt in der Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Vor Ort werden sie von verschiedenen Kursträgern umgesetzt. Neben einem allgemeinen Integrationskurs gibt es auch spezielle Kursarten für Personen mit besonderen Lernbedarfen wie z.B. Alphabetisierungskurse und Kurse für Menschen mit Behinderungen. Nach insgesamt 700 Stunden (kann in Spezialkursen abweichen) endet der Kurs mit einem Sprachtest sowie dem Test "Leben in Deutschland". Das Ziel: Alle Teilnehmer sollen das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) erreichen und als Orientierungshilfe einen Einblick in die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte Deutschlands bekommen.

Mit der Zunahme der Fluchtmigration aus der Ukraine, der Öffnung der Integrationskurse für alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber, dem Inkrafttreten des Chancen-Aufenthaltsrechts am 31. Dezember 2022 und der zunehmenden Fachkräftezuwanderung nach Deutschland, geht auch eine insgesamt erhöhte Nachfrage an Integrationskursen einher. Für EU-Staatsangehörige ist das mit einer besonderen Herausforderung verbunden, weil sie keinen Rechtsanspruch auf einen Platz im Integrationskurs haben.

Änderungen und Neuerungen

Um den Integrationskurs als Erfolgsmodell für die Zukunft zu stärken und auch weiterhin allen Zielgruppen zugänglich zu machen, hat das BAMF ein umfangreiches Maßnahmenpaket mit Neuerungen und Änderungen zur Sicherung und Erhöhung der Kurskapazitäten umgesetzt. Mit diesem Maßnahmenpaket soll es u.a. Kursträgern vereinfacht möglich sein, mehr Kursangebote in verschiedenen Formaten (auch digital) anzubieten. Das BAMF strebt mit diesen Neuerungen spürbare Verbesserungen im Bereich der Zugangsmöglichkeiten bei Integrationskursen an, die auch Teilnahmemöglichkeiten für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger erweitern. Vergleichbare Maßnahmen werden auch im Bereich der Berufssprachkurse umgesetzt.

Teilnahme von EU-Staatsangehörigen

EU-Staatsangehörige haben keinen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs. Das BAMF kann EU-Bürgerinnen und EU-Bürger jedoch zum Integrationskurs zulassen, wenn sie noch nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Werte- sowie Rechtsordnung verfügen und es noch freie Kursplätze gibt.

Hinweis: Das Jobcenter kann EU-Staatsangehörige dazu verpflichten, an einem Integrationskurs teilzunehmen, um die Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Sprechen Sie Ihre Beratungsfachkraft an.

Zulassungsantrag und Anmeldung beim Kursträger

EU-Bürgerinnen und -Bürger füllen dafür einen Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs aus. Der ausgefüllte Antrag muss unterschrieben an die zuständige Regionalstelle des BAMF gesendet werden. Welche Regionalstelle zuständig ist, erfahren Sie mit Hilfe des Auskunftssystems BAMF-NAvI. Die Träger der Integrationskurse vor Ort beantworten alle Fragen zum Integrationskurs und unterstützen außerdem beim Ausfüllen des Antrags. Sobald das BAMF eine Zulassung zum Integrationskurs (Berechtigungsschein) ausgestellt hat, kann ein Integrationskursträger und ein Kursangebot ausgewählt werden. Einen Integrationskursträger in der Nähe zu finden, ist mit Hilfe des Auskunftssystems BAMF-NAvI möglich. Falls nicht sofort ein Platz zu bekommen ist, sollte mit dem Kursträger über Alternativen oder Wartelisten gesprochen werden.

Kostenbeitrag

Für jede Unterrichtsstunde des Integrationskurses ist ein Kostenbeitrag von 2,29 Euro zahlen. Ein allgemeiner Integrationskurs besteht aus 700 Stunden. Die Kurskosten belaufen sich daher auf insgesamt 1.603 Euro. Empfänger und Empfängerinnen von Sozialleistungen (Bürgergeld oder Sozialhilfe), werden auf Antrag von den Kosten befreit. Zudem gibt es eine Reihe von individuellen Zuschüssen zur Finanzierung des Kurses oder der Fahrtkosten bei geringem Einkommen. Diese können Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer bei der für sie zuständigen Regionalstelle des BAMF (s. oben) beantragen. Kostenerstattungen sind bis zur Hälfte der Kurskosten möglich, wenn der Abschluss des Kurses innerhalb einer bestimmten Zeitspanne erfolgt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Kinderbetreuung

Im Rahmen des Bundesprogramms Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft ist es möglich einen Integrationskurs zu besuchen, der kursbegleitend eine Kinderbeaufsichtigung anbietet. Das Bundesprogramm endet zum Dezember dieses Jahres. Die Finanzierung des Programms über das Jahr 2023 hinaus ist aktuell nicht gesichert. Die Kursträger können als Ansprechpartner bei der Organisation von Kinderbetreuung unterstützen bzw. die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer über Betreuungsmöglichkeiten vor Ort informieren.