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Aktueller Bericht der ADS mit Erkenntnissen und Empfehlungen

Im September 2024 hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) dem Bundestag den Fünften Gemeinsamen Bericht unter dem Titel „Diskriminierung in Deutschland – Erkenntnisse und Empfehlungen“ vorgelegt. Dieser Bericht dokumentiert u.a. erstmals systematisch die Diskriminierungserfahrungen von EU-Arbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmern in Deutschland.

Der Fünfte Gemeinsame Bericht zur Diskriminierung in Deutschland wurde von der ADS in Zusammenarbeit mit  sieben Beauftragten der Bundesregierung und des Bundestags erstellt. Dazu zählt unter anderem die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte für Antirassismus, in deren Stab auch die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer (EU-GS) angesiedelt ist. Der Bericht beleuchtet wichtige Entwicklungen in der Antidiskriminierungspolitik und im Antidiskriminierungsrecht und bietet einen Überblick über die Beratungspraxis in Deutschland. Er beschreibt Diskriminierungserfahrungen in verschiedenen Lebensbereichen und zeigt Lücken im gesetzlichen Schutz auf, auch über den Geltungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hinaus. Darauf basierend formuliert der Bericht Empfehlungen zur Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierung für unterschiedliche Akteure.

Ein zentrales Kapitel (4.4.3) befasst sich mit der Arbeit der EU-GS. Es zeigt, dass die EU-GS zahlreiche Anfragen von EU-Bürgerinnen und -Bürgern erhält, die im Arbeitsleben in Deutschland Diskriminierung erfahren. In den Beratungsstellen sind diese Fälle längst bekannt: EU-Arbeitnehmerinnen und -nehmern, denen das Recht auf Gleichbehandlung verwehrt wird oder deren Arbeits- und Unterkunftsumstände so ausgenutzt werden, dass sie während ihrer Beschäftigung in Deutschland ausgebeutet werden. Dabei haben sie durch den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) das Recht auf Gleichbehandlung am Arbeitsplatz, bei der Bezahlung und beim Zugang zu Gesundheitsversorgung und zu Familienleistungen.

Die für EU-Arbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmer wichtigsten Empfehlungen beziehen sich auf die Diskriminierung am Arbeitsplatz, auf den Zugang zu Wohnraum und die Gesundheitsversorgung. Dabei fordert der Bericht insbesondere eine Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), um die bestehenden Schutzlücken zu schließen.
Auf der Seite Diskriminierung in Deutschland 2021-2023 finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Fakten, Erkenntnisse und Empfehlungen aus dem Fünften Gemeinsamen Bericht der Bundesbeauftragten.

Welche Möglichkeiten bieten sich in Diskriminierungsfällen?

Es gibt mehrere Anlaufstellen, die rechtliche und praktische Unterstützung bieten, um gegen Diskriminierung vorzugehen und die sowohl Betroffene als auch Beraterinnen und Berater nutzen können:

  1. Praxisleitfaden für gute Arbeitsbedingungen: Der Praxisleitfaden für EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer greift typische Fallkonstellationen aus der Arbeitswelt auf, um Rechte und Pflichten auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu erklären. Er bietet gezielte Hilfestellung und verweist auf mögliche Anlaufstellen in konkret beschriebenen Situationen. Er ist in 11 EU-Sprachen online verfügbar.
  2. Beratungsstellensuche der EU-GS: Die Gleichbehandlungsstelle bietet sowohl Betroffenen als auch Multiplikatorinnen eine Übersicht der deutschen Beratungslandschaft zu verschiedenen Fragen aus den Bereichen: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienfragen, Sprachkurse etc. Die Beratungsstellensuche zeigt Ihnen die nächste Beratungsstelle vor Ort und bietet verschiedenen Filterfunktionen wie bspw. Beratungsthema oder-sprache.  
  3. Bürgerservice der Antidiskriminierungsstelle: Der Bürgerservice der ADS bietet individuelle Beratung für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die Diskriminierung in Deutschland erfahren. Hier erhalten Betroffene Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Rechte, z. B. durch Unterstützung bei rechtlichen Schritten oder Kontaktaufnahme mit Behörden. Der Bürgerservice ist hier erreichbar.
  4. Solvit: Solvit ist ein EU-Netzwerk, das sich um die Lösung von Problemen kümmert, die durch die fehlerhafte Anwendung von EU-Rechtsvorschriften durch nationale Behörden entstehen. Bei Verdacht, dass Behörden in Deutschland Rechte von EU-Bürgerinnen und -Bürger verletzen, können sich Betroffene mit ihrem konkreten Fall an Solvit wenden. Weitere Informationen finden Sie hier.  
  5. Arbeit und Leben und Faire Mobilität: Beratungsstellen der Netzwerke von Faire Mobilität oder von Arbeit und Leben unterstützen insbesondere mobile Beschäftigte in Deutschland. Sie bieten rechtliche Beratung, bei Fragen zu Lohn, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen. Beide Organisationen setzen sich dafür ein, dass faire Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten in Deutschland gewährleistet werden. Weitere Informationen gibt es unter: Beratungsnetzwerk gute Arbeit oder Faire Mobilität.