Fallbeispiele
Recht bekommen
Arbeiten ohne Meldeadresse
Welche Rechte und Pflichten haben EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ohne eigene Wohnanschrift in Deutschland?
Fallbeispiel
Ivan aus Bulgarien ist neu in Berlin und auf Arbeitssuche. Er wohnt vorübergehend bei einem Freund. Dieser hilft Ivan, bis er eine eigene Wohnung findet. Die Wohnungssuche ist schwierig, da Ivan noch keine Arbeit hat und daher keine Einkommensnachweise vorlegen kann. Er kann sich bei seinem Freund nicht anmelden, weil der Vermieter die Untermiete nicht erlaubt hat. Ivan hat versucht, sich bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend zu melden. Er wurde aber weggeschickt, weil er keine Anmeldung vorlegen kann. Ivan wollte auch ein Bankkonto eröffnen. Er hat bei mehreren Banken gefragt, wurde aber immer abgelehnt, weil er nicht angemeldet ist. Über Bekannte wurde ihm ein Job in einem Imbissladen angeboten. Der Imbissbesitzer hat Ivan aber gesagt, dass er ihn ohne polizeiliche Anmeldung nicht beschäftigen darf. Er verlangt auch die Steueridentifikationsnummer und Sozialversicherungsnummer, die Ivan nicht hat. Ivan ist verzweifelt. Im Internet hat er ein bulgarisches Consultingbüro gefunden, bei dem man für 100 € monatlich eine Meldeadresse kaufen kann. Er überlegt, das Angebot zu nutzen.
Wie Ivan am besten vorgeht, um in Deutschland Arbeit zu finden:
1. Arbeitgeber
Eine gekaufte Meldeadresse ist keine Lösung. Hierbei handelt es sich um eine Scheinanmeldung, die ordnungswidrig ist. Ivan verletzt damit das Recht, wenn er diese Adresse Behörden vorlegt. Zudem hat er keine Kontrolle über den Eingang von wichtigen amtlichen Briefen, da er die Post niemals persönlich erhalten würde.
Eine Meldeadresse ist keine Voraussetzung für die Arbeitsaufnahme. Der Arbeitgeber darf von Ivan daher keine Anmeldebescheinigung verlangen. Es reicht aus, dass Ivan dem Arbeitgeber eine aktuelle Adresse angibt, unter der er erreichbar ist, zum Beispiel bei seinem Freund.
Wenn Ivan Schwierigkeiten hat, den Imbissbesitzer davon zu überzeugen, kann er ihm die Kurzinformation vorlegen, die das Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit gemeinsam mit der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales veröffentlicht hat.
Infoblatt
Beschäftigung ohne Anmeldung einer Wohnadresse für EU-Bürgerinnen und -Bürger
2. Krankenkasse
Der Arbeitgeber darf von Ivan verlangen, dass er eine Bescheinigung zur Anmeldung bei der Krankenkasse und Sozialversicherungsnummer vorlegt.
Da Ivan noch nie in Deutschland versichert war, muss er zunächst eine Krankenkasse wählen. Der Arbeitgeber muss ihn dann bei dieser Krankenkasse anmelden. Eine Meldeadresse ist nicht notwendig. Ivan muss nur eine Kontaktadresse angeben, zum Beispiel die seines Freundes (Ivan Nachname, wohnhaft bei Herrn Vorname Nachname).
Sobald der Arbeitgeber Ivan bei der Krankenkasse meldet, ist er durch den Arbeitgeber sozialversichert. Das umfasst die
- Rentenversicherung,
- Unfallversicherung,
- Pflegeversicherung und
- Arbeitslosenversicherung.
Ivan erhält dann automatisch auch eine Sozialversicherungsnummer, die ihm zugeschickt wird.
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