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Was macht die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer?

Die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer wurde 2016 eingerichtet. Sie unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten dabei, ihre Rechte im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland wahrzunehmen. Ziel ist es, gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt zu fördern und Benachteiligungen zu verhindern.

Die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten, die in Deutschland arbeiten oder arbeiten möchten. Sie hilft dabei, Rechte aus der Arbeitnehmerfreizügigkeit wahrzunehmen und Benachteiligungen zu vermeiden.

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit bedeutet: EU-Bürgerinnen und EU-Bürger dürfen in einem anderen EU-Mitgliedstaat der Europäischen Union Arbeit suchen, dort wohnen und ohne Arbeitserlaubnis arbeiten. Dabei haben sie grundsätzlich Anspruch auf die gleiche Behandlung wie die Bürgerinnen und Bürger des Aufnahmelandes. Das gilt zum Beispiel beim Zugang zu Beschäftigung, bei Arbeitsbedingungen sowie bei bestimmten Sozialleistungen und Steuervorteilen.

Diese Rechte gelten für alle Beschäftigten in Deutschland – auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten. Die EU-Gleichbehandlungsstelle unterstützt dabei, diese Rechte im Alltag durchzusetzen.

Was macht die EU-Gleichbehandlungsstelle?

Die EU-Gleichbehandlungsstelle setzt sich dafür ein, dass EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen ihre Rechte in Deutschland auch in der Praxis nutzen können und gleich behandelt werden. Die Angebote richten sich sowohl an EU-Arbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmer als auch an Fachkräfte aus Beratungsstellen und anderen Einrichtungen.

Zu den Aufgaben der Gleichbehandlungsstelle gehören unter anderem:

  • unabhängige Beratung und Verweisberatung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus EU-Staaten sowie deren Familienangehörige,
  • Informationen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit in mehreren EU-Sprachen,
  • unabhängige Untersuchungen, Analysen und Berichte zu Fragen der Arbeitnehmerfreizügigkeit,
  • Empfehlungen zu Hindernissen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit oder zu Benachteiligungen aufgrund der Staatsangehörigkeit,
  • die Förderung des Austauschs zwischen Beratungsstellen und anderen relevanten Einrichtungen,
  • die Zusammenarbeit mit vergleichbaren Kontaktstellen in anderen EU-Mitgliedstaaten.

Zu den rechtlichen Grundlagen der Gleichbehandlungsstelle kommen Sie hier.

Die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer trägt dazu bei, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten in Deutschland ihre Rechte kennen, Unterstützung finden und gleich behandelt werden. Dabei steht die praktische Hilfe für Betroffene ebenso im Mittelpunkt wie die Zusammenarbeit mit Beratungsstellen und anderen Fachakteuren.