Zehn Jahre Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer: Gemeinsam zurückblicken und Zukunft gestalten
Mit einem Festakt im Deutschen Theater Berlin hat die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer am 30. September 2026 ihr zehnjähriges Bestehen gefeiert. Gäste aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Beratungspraxis kamen zusammen, um die Arbeit seit der Gründung im Jahr 2016 zu würdigen, die Bedeutung der EU-Freizügigkeit zu diskutieren und Perspektiven für die kommenden Jahre zu entwickeln. Der Abend stand im Zeichen von Rückblick, Begegnungen und Blick in die Zukunft.
Staatsministerin Natalie Pawlik
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Auftakt: Eröffnung durch Staatsministerin Natalie Pawlik
Staatsministerin Natalie Pawlik, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Integration und Flüchtlinge sowie Beauftragte für Antirassismus, eröffnete den Festakt. In ihrer Rede bezeichnete sie die Arbeitnehmerfreizügigkeit als tragenden Grundpfeiler der Europäischen Union, der nur so belastbar sei wie seine einzelnen Bausteine und deshalb fortlaufend überprüft und gestärkt werden müsse. Sorge bereite ihr der Negativtrend bei der Wanderung: 2024 standen rund 563.000 Zuzügen von EU-Bürgerinnen und -Bürgern rund 597.000 Fortzüge gegenüber. Zudem bedeute Gleichstellung auf dem Papier nicht automatisch gelebte Gleichbehandlung. Sprachkenntnisse seien ein wichtiger Faktor für die Entscheidung, in Deutschland zu bleiben. Deshalb setze sie sich dafür ein, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger weiterhin Zugang zu Sprachkursen erhalten.
Zeitreise: Wie aus Kohle ein gemeinsames Europa wurde
Dr. Linn Selle, Alfred-von-Oppenheim-Leiterin des Europa-Zentrums der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik e.V. schlug als Keynote-Speakerin einen Bogen von den Anfängen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bis heute. Durch die gemeinsame Kontrolle über Kohle und Stahl wurden Länder, die sich kurz zuvor noch bekämpft hatten, zu Partnern, die voneinander abhängig sind und gemeinsam profitieren. Über viele kleine technische Schritte hat sich die Arbeitnehmerfreizügigkeit als Grundpfeiler der Europäischen Union bis zum heutigen Tag weiterentwickelt. Und auf diesem Weg der Weiterentwicklung und der konsequenten Umsetzung in der Praxis muss es weitergehen. „Wo Regeln durchgesetzt werden, wo Nachweise digital sind und Qualifikationen schnell anerkannt werden, wird Mobilität leichter – und Missbrauch schwerer.“ Davon profitieren Millionen von EU-Bürgerinnen und -Bürgern.
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Begegnung: Die Podiumsdiskussion
Im Mittelpunkt des Programms stand die Podiumsdiskussion „Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Praxis und Zukunft der innereuropäischen Arbeitskräftemobilität". Sascha Lübbe, freier Journalist und Buchautor, moderierte. Auf dem Podium diskutierten:
- Dragos Tomescu, EU-Arbeitnehmer in Deutschland,
- Vanessa Ahuja, Vorständin der Bundesagentur für Arbeit,
- Cosmin Boiangiu, Exekutivdirektor der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA),
- Holger Schäfer, Arbeitsmarktökonom am Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln.
Die Runde verband Erfahrungen aus der Praxis mit Perspektiven aus Arbeitsverwaltung, europäischer Zusammenarbeit und Wirtschaft. Drei Aspekte standen im Mittelpunkt.
Freizügigkeit als Grundlage für Wirtschaft und Gesellschaft. Angesichts des Fachkräftemangels ist die EU-Freizügigkeit für Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland unverzichtbar. Der rückläufige Zuwanderungssaldo zeigt jedoch, dass Deutschland als Arbeits- und Lebensort nicht selbstverständlich attraktiv bleibt.
Rückblick auf die Osterweiterung. Als sich der Arbeitsmarkt nach der EU-Osterweiterung für Beschäftigte aus Mittel- und Osteuropa öffnete, begegnete Deutschland diesem Schritt lange mit Skepsis. Die Debatte war von der Sorge vor „Sozialtourismus" geprägt. Andere Mitgliedstaaten gingen deutlich offener vor. Diese Zurückhaltung hat Potenziale ungenutzt gelassen.
Rechtlich gleichgestellt, praktisch benachteiligt. Wie groß der Abstand zwischen Recht und Alltag noch ist, zeigt die von der Gleichbehandlungsstelle beauftragte Studie, die im März 2026 unter diesem Titel erschien. Trotz formaler Gleichstellung stoßen EU-Bürgerinnen und -Bürger demnach auf bürokratische Hürden bei der Anerkennung von Qualifikationen, bei sozialer Sicherung oder erleben Diskriminierung. Zugewanderte aus Ost- und Südosteuropa arbeiten trotz vergleichbarer Qualifikation überdurchschnittlich häufig in Helfertätigkeiten, besonders ausgeprägt ist dies bei Menschen aus Rumänien und Bulgarien.
Der öffentliche Diskurs über Zuwanderung aus Südosteuropa ist bis heute von Stereotypen geprägt: Einwanderung in die Sozialsysteme, „Sozialtourismus", Kindergeldbetrug. Dabei wird häufig übersehen, dass es Beschäftigte aus diesen Ländern waren, die während der Pandemie die Fleischbranche am Laufen hielten und die Spargelernte sicherten. Auch fast zwei Jahrzehnte nach der Erweiterung wird noch immer nach Herkunftsländern unterschieden. Das Recht, in einem anderen EU-Staat Arbeit zu suchen, ist jedoch ein fundamentales Recht der Unionsbürgerinnen und -bürger.
Dank und Ausblick
Die Gleichbehandlungsstelle dankt allen Rednerinnen und Rednern, den Podiumsgästen und allen Gästen, die diesen Abend mitgestaltet haben. Seit 2016 unterstützt sie EU-Arbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmer sowie Arbeitsuchende bei der Wahrnehmung ihrer Freizügigkeitsrechte und stärkt ihre Gleichbehandlung auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Dabei weiß sie viele Partnerorganisationen und Menschen an ihrer Seite, die ihre Arbeit unterstützen und gemeinsam mit der Gleichbehandlungsstelle Projekte umsetzen. Der Festakt hat gezeigt: Freizügigkeit muss im Alltag eingelöst werden. Daran arbeitet die Gleichbehandlungsstelle auch in ihrem zweiten Jahrzehnt weiter.
Ihre Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer
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