Fallbeispiele
Recht bekommen
Arbeitszeit und Arbeitsschutz
Ich arbeite in Deutschland oder möchte hier arbeiten. Ich möchte wissen, welche Arbeitszeiten erlaubt sind, welche Pausen ich machen muss und wie meine Gesundheit geschützt wird.
Fallbeispiel
Miklós kommt aus Ungarn und arbeitet in Deutschland als Lkw-Fahrer. Er hat sich bessere Arbeitsbedingungen erhofft.
Tatsächlich arbeitet er oft von 7 Uhr morgens bis 1 oder 2 Uhr nachts. Am nächsten Tag muss er wieder um 7 Uhr anfangen. Sein Arbeitgeber verlangt von ihm, bestimmte Tätigkeiten nicht als Arbeitszeit aufzuschreiben. Für Überstunden und Nachtarbeit bekommt er kein zusätzliches Geld. Auch Pausen kann er oft nicht einhalten. Sein Vorgesetzter macht Druck und droht ihm mit Kündigung. Seine Ruhezeiten sind zu kurz, und er ist erschöpft. Miklós weiß nicht, ob das erlaubt ist und wo er Hilfe bekommt.
Arbeitszeit und Arbeitsschutz – das gilt grundsätzlich
Für Beschäftigte wie Miklós gelten in Deutschland klare Regeln. Arbeitszeit ist die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit, ohne Pausen. Diese Regeln stehen im Arbeitszeitgesetz. Das Arbeitszeitgesetz legt fest, wie lange gearbeitet werden darf und wann Pausen und Ruhezeiten einzuhalten sind.
Der Arbeitsschutz umfasst alle Vorschriften, die die Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit schützen. Dazu gehören vor allem Regeln zu Arbeitszeiten, Pausen und Erholung.
In der Regel darf eine Person höchstens acht Stunden pro Tag arbeiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn die Mehrarbeit später ausgeglichen wird. Im Durchschnitt darf die Arbeitszeit 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
Wer mehr als sechs Stunden arbeitet, muss eine Pause einlegen. Nach dem Arbeitstag gilt eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden.
Für Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer gelten zusätzliche Vorschriften, zum Beispiel zur sogenannten Lenkzeit. Die Lenkzeit ist die Zeit, in der ein Fahrzeug tatsächlich gefahren wird. Nach spätestens viereinhalb Stunden muss eine Pause eingelegt werden.
Im beschriebenen Fall werden diese Regeln nicht eingehalten.
Welche Stelle kann helfen?
Wenn eine Person in einer Situation wie im Beispiel unsicher ist oder Probleme hat, kann sie sich an verschiedene Stellen wenden. Diese Stellen bieten Informationen, Beratung und Unterstützung. Beratung gibt es häufig auch in der eigenen Muttersprache, insbesondere bei spezialisierten Beratungsstellen für mobile Beschäftigte aus anderen EU‑Staaten.
1. Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität kontrolliert die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr.
Die geltenden Regeln für Fahrerinnen und Fahrer sind sehr streng. Sie sollen sicherstellen, dass ausreichend Pausen eingehalten werden und niemand übermüdet fährt.
2. Polizei
Die Polizei kann helfen, wenn Gesetze verletzt werden oder wenn Beschäftigte unter Druck gesetzt werden.
Das gilt zum Beispiel, wenn jemand gezwungen wird, falsche Angaben zu machen oder wenn mit Kündigung gedroht wird. Miklós könnte sich daher an die Polizei wenden.
3. Arbeitsschutzbehörde
Die Arbeitsschutzbehörde überwacht, ob die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Gesundheit eingehalten werden. Dazu gehören vor allem Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten.
Wenn diese Regeln nicht eingehalten werden, kann die Behörde eingreifen.
4. Gewerkschaften
Gewerkschaften vertreten die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie beraten bei Problemen mit dem Arbeitgeber und unterstützen bei der Durchsetzung von Rechten.
Miklós kann der Gewerkschaft beitreten. Davon wird sein Arbeitgeber nichts erfahren. Er bekommt als Gewerkschaftsmitglied gewerkschaftlichen Rechtsschutz; das heißt er kann sich arbeitsrechtlich beraten lassen. Nach drei Monaten Gewerkschaftszugehörigkeit kann er sich durch die Gewerkschaft auch gerichtlich vertreten lassen.
Auf der Website der Gewerkschaft ver.di kann er die Adresse der zuständigen Geschäftsstelle am Wohnort über diesen Link suchen. Eine mehrsprachige Beitrittserklärung, auch auf Ungarisch, findet er hier: Beitreten.
5. Beratungsstelle / Arbeitsgericht
Beratungsstellen helfen kostenlos dabei, die eigene Situation zu verstehen und die nächsten Schritte zu planen. Wenn die Sprachbarriere zu groß erscheint oder schnelle Unterstützung benötigt wird, kann das eine Lösung sein. Viele Beratungsstellen beraten mehrsprachig und haben Erfahrung mit den Situationen von Fahrerinnen und Fahrern aus anderen EU‑Staaten.
In vielen deutschen Städten gibt es solche Beratungsstellen von Arbeit und Leben e.V. oder Faire Mobilität, die mehrsprachig und kostenlos beraten:
Spezifische arbeitsrechtliche Beratungsstellen:
- https://www.bema.berlin/
- https://www.arbeitundleben.de/beratungsstellen/beratungsstellen
- https://www.faire-mobilitaet.de/beratungsstellen
Eine Übersicht aller Beratungsstellen nach thematischem Schwerpunkt und Sprache findet Miklós hier:
Jede Überstunde muss Miklós bezahlt werden. Die Stunden zwischen 23 Uhr und 6 Uhr zählen als Nachtzeit. Wenn Miklós länger als zwei Stunden in der Nachtzeit gearbeitet hat, muss er den Nachtzuschlag bekommen. Er beträgt in der Regel 25 %. Keine von den oben genannten Kontrollbehörden ist dafür zuständig, dass Miklós den rechtmäßigen Arbeitslohn für die Überstunden und die Nachtzuschläge bekommt. Den kann nur er selbst vom Arbeitgeber einfordern.
Die Beratungsstelle unterstützt Miklós, Nachweise für die Lohnforderung vorzubereiten. Hierbei ist ein Auszug aus der Fahrerkarte hilfreich. Auf dieser Grundlage kann er seine tägliche Arbeitszeit aufschreiben. Die Fahrerkarte kann in jeder DEKRA-Stelle ausgelesen werden:
Miklós kann die Karte auch von der Arbeitsschutzbehörde kostenlos auslesen lassen:
Arbeitsschutzbehörden der Länder - Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
Auf Basis der dokumentierten Arbeitszeit kann die Beratungsstelle Miklós helfen, dass ihm zustehende Geld zu berechnen und den Arbeitgeber zur Zahlung aufzufordern. Wenn der Arbeitgeber die Forderungen nicht freiwillig bezahlt, muss er gegen den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht klagen. Nähere Informationen zu diesem Verfahren stehen in Kapitel 2.
6. Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüft, ob Arbeit korrekt angemeldet ist und ob gesetzliche Regeln eingehalten werden. Sie kontrolliert auch Arbeitszeiten und Bezahlung. Bei Verstößen kann sie Ermittlungen durchführen.
Die Adresse der Stelle vor Ort gibt es bei der Dienstellensuche.
Wann Handlungsbedarf besteht
Wenn eine Person, wie Miklós im Beispielfall, regelmäßig zu lange arbeitet, keine ausreichenden Pausen bekommt oder unter Druck gesetzt wird, sollte sie handeln. Das gilt auch, wenn Arbeitszeiten falsch dokumentiert werden sollen oder Ruhezeiten nicht eingehalten werden.
In solchen Situationen ist es wichtig, die eigenen Arbeitszeiten zu dokumentieren und sich Unterstützung zu suchen. Alle Beschäftigten haben das Recht auf sichere und faire Arbeitsbedingungen. Diese Rechte gelten für alle Beschäftigten in Deutschland – auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU‑Staaten.
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