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Kurzarbeit

Ich arbeite in Deutschland und mein Arbeitgeber hat meine Arbeitszeit vorübergehend reduziert. Gleichzeitig bekomme ich weniger Lohn als bisher. Hier erfahre ich, welche Regeln gelten und wo ich Hilfe bekommen kann.

Fallbeispiel

Juri arbeitet seit einem Jahr als Kundenberater bei einem Reiseveranstalter. Wegen eines starken Rückgangs der Aufträge führt sein Arbeitgeber Kurzarbeit ein, um Juri Arbeitsplatz zumindest vorerst zu erhalten. Juri unterschreibt dazu eine Vereinbarung, obwohl sie unklar formuliert ist. Dort steht, dass er zwischen 0 und 40 Stunden pro Woche arbeiten soll. Eine Dauer der Kurzarbeit wird nicht genannt. In den folgenden Monaten arbeitet  Juri jeweils unterschiedlich viele Stunden. Statt seines üblichen Lohns von 2.000 Euro erhält Juri jeweils 1.200 Euro im Monat. Er versteht seine Lohnabrechnungen nicht. Dann erhält er nach drei Monaten eine betriebsbedingte Kündigung. Juri hat den Eindruck, dass ihm zu wenig Geld gezahlt wurde. Er möchte wissen, welche Rechte er hat und an welche Stellen er sich wenden kann.

Juri kann sich an unterschiedlichen Stellen Hilfe und Unterstützung suchen:

Wenn Sie Fragen zu Kurzarbeit, Lohn, Kurzarbeitergeld oder einer Kündigung haben, sollten Sie frühzeitig Beratung suchen. Das ist besonders wichtig, wenn Fristen laufen oder Sie vermuten, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen zu wenig Geld gezahlt hat. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten gibt es in Deutschland zahlreiche kostenlose Beratungsangebote. Viele Beratungsstellen arbeiten mehrsprachig und beraten auch in der Muttersprache.