Recht bekommen
Kurzarbeit
Ich arbeite in Deutschland und mein Arbeitgeber hat meine Arbeitszeit vorübergehend reduziert. Gleichzeitig bekomme ich weniger Lohn als bisher. Hier erfahre ich, welche Regeln gelten und wo ich Hilfe bekommen kann.
Fallbeispiel
Juri arbeitet seit einem Jahr als Kundenberater bei einem Reiseveranstalter. Wegen eines starken Rückgangs der Aufträge führt sein Arbeitgeber Kurzarbeit ein, um Juri Arbeitsplatz zumindest vorerst zu erhalten. Juri unterschreibt dazu eine Vereinbarung, obwohl sie unklar formuliert ist. Dort steht, dass er zwischen 0 und 40 Stunden pro Woche arbeiten soll. Eine Dauer der Kurzarbeit wird nicht genannt. In den folgenden Monaten arbeitet Juri jeweils unterschiedlich viele Stunden. Statt seines üblichen Lohns von 2.000 Euro erhält Juri jeweils 1.200 Euro im Monat. Er versteht seine Lohnabrechnungen nicht. Dann erhält er nach drei Monaten eine betriebsbedingte Kündigung. Juri hat den Eindruck, dass ihm zu wenig Geld gezahlt wurde. Er möchte wissen, welche Rechte er hat und an welche Stellen er sich wenden kann.
Juri kann sich an unterschiedlichen Stellen Hilfe und Unterstützung suchen:
1. Beratungsstelle
Juri wendet sich zunächst an eine Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte. Dort erhält er kostenlos Unterstützung. Die Beraterinnen und Berater sprechen häufig mehrere Sprachen. Oft ist Beratung auch in der Muttersprache möglich.
Arbeitsrechtliche Beratungsstellen:
- https://www.bema.berlin/
- https://www.arbeitundleben.de/arbeitsfelder/beratungsnetzwerk
- https://www.faire-mobilitaet.de/beratungsstellen
Eine Übersicht weiterer Beratungsstellen nach Thema und Sprache bietet die EU-Gleichbehandlungsstelle:
Die Beratung zeigt Juri , welche Regeln bei Kurzarbeit gelten. Kurzarbeit soll helfen, Entlassungen zu vermeiden. Arbeitgeber können die Arbeitszeit vorübergehend reduzieren, wenn es deutlich weniger Arbeit gibt.
Für die Einführung von Kurzarbeit brauchen Arbeitgeber grundsätzlich die Zustimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Vereinbarung sollte klar regeln, wann Kurzarbeit beginnt und endet, wie stark die Arbeitszeit reduziert wird und für welche Dauer dies gelten soll. Bei Juri bestehen Zweifel, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Deshalb kann geprüft werden, ob ihm für die ausgefallenen Stunden möglicherweise der volle Lohn zusteht.
Für ausgefallene Arbeitsstunden erhalten Beschäftigte Kurzarbeitergeld, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Arbeitgeber Kurzarbeit ordnungsgemäß bei der Bundesagentur für Arbeit angezeigt hat. Das Kurzarbeitergeld beträgt in der Regel 60 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitslohns, bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Der Arbeitgeber erhält dafür eine Erstattung von der Bundesagentur für Arbeit.
Während des Urlaubs muss der Arbeitgeber grundsätzlich das normale Urlaubsentgelt zahlen. Auch für Feiertage gelten besondere Regelungen: Wenn ein Feiertag in eine Zeit fällt, in der normalerweise gearbeitet worden wäre, darf die Kurzarbeit nicht zu einer Schlechterstellung beim Entgelt führen. Die genaue Berechnung kann von Beratungsstellen oder einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt erläutert werden.
Beim Vergleich der Arbeitszeitnachweise mit den Lohnabrechnungen stellen die Beraterinnen und Berater fest, dass Juri wahrscheinlich zu wenig Geld erhalten hat. Sie empfehlen ihm, seinen Lohnanspruch prüfen zu lassen und gegebenenfalls eine Nachzahlung zu verlangen. Weitere Informationen enthält das Kapitel 2: Nichtauszahlung des Lohnes.
Außerdem erfährt Juri, dass eine Kündigung während der Kurzarbeit nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist. Da er länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als zehn Beschäftigten arbeitet, gilt für ihn der allgemeine Kündigungsschutz. Ob die Kündigung rechtmäßig ist, kann ein Arbeitsgericht prüfen.
Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet auch die Kurzarbeit. Für die verbleibende Zeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bestehen besondere Entgeltansprüche, die sich nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften und der vereinbarten Kurzarbeit richten.
Wichtig: Wer später Arbeitslosengeld I beantragt, hat wegen der Kurzarbeit grundsätzlich keine Nachteile. Die Berechnung des Arbeitslosengeldes erfolgt so, als wäre die Beschäftigung nicht reduziert worden. Kurzarbeit allein führt daher in der Regel nicht zu einer niedrigeren Bemessungsgrundlage für Arbeitslosengeld I.
2. Arbeitsgericht
Wenn Juri gegen die Kündigung vorgehen möchte, kann er Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
Zuständig ist in der Regel das Arbeitsgericht am Sitz des Arbeitgebers. Hat Juri an einem anderen Ort gearbeitet, kann er häufig auch dort klagen.
Das zuständige Arbeitsgericht findet er hier:
Die Klage kann über die Rechtsantragstelle des Gerichts eingereicht werden. Viele Arbeitsgerichte stellen außerdem Formulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung. Beratungsstellen können beim Ausfüllen helfen.
Das Muster einer Kündigungsschutzklage zum Download:
Wichtig: Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Danach ist eine Klage meistens nicht mehr möglich.
Wenn das Gericht feststellt, dass die Kündigung unwirksam oder sozial ungerechtfertigt ist, kann Juri seinen Arbeitsplatz behalten.
3. Bundesagentur für Arbeit
Die Beratungsstelle vermutet, dass die Angaben zu den Arbeitszeiten und zum Kurzarbeitergeld nicht korrekt sind. Deshalb rät sie Juri, die Agentur für Arbeit zu informieren und Nachweise vorzulegen, zum Beispiel Arbeitszeitaufzeichnungen.
Die zuständige Dienststelle findet er hier:
Die Meldung ersetzt keinen Anspruch auf Lohnnachzahlung. Sie kann aber dazu beitragen, möglichen Missbrauch von Kurzarbeitergeld aufzudecken.
Besteht der Verdacht einer Straftat, kann die Agentur für Arbeit die Informationen an die Staatsanwaltschaft weitergeben. Dann werden die Vorwürfe geprüft und gegebenenfalls Ermittlungen eingeleitet.
4. Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
In Juris Fall kann außerdem geprüft werden, ob Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften oder das Mindestlohngesetz vorliegen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) gehört zum Zoll. Sie kontrolliert unter anderem, ob Arbeitgeber gesetzliche Vorgaben einhalten und Sozialabgaben korrekt entrichten.
Die zuständige Dienststelle findet Juri hier:
Juri kann dort persönlich eine Aussage machen oder den Sachverhalt melden. Außerdem besteht die Möglichkeit, Hinweise online einzureichen:
Wenn Sie Fragen zu Kurzarbeit, Lohn, Kurzarbeitergeld oder einer Kündigung haben, sollten Sie frühzeitig Beratung suchen. Das ist besonders wichtig, wenn Fristen laufen oder Sie vermuten, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen zu wenig Geld gezahlt hat. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten gibt es in Deutschland zahlreiche kostenlose Beratungsangebote. Viele Beratungsstellen arbeiten mehrsprachig und beraten auch in der Muttersprache.
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