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Leiharbeit

Ich arbeite über eine Zeitarbeitsfirma in Deutschland oder möchte eine solche Arbeit aufnehmen. Es ist mir wichtig zu wissen, welche Rechte ich als EU-Bürger in Deutschland habe.

Fallbeispiel

Marisa arbeitet seit eineinhalb Jahren für eine Zeitarbeitsfirma. Leiharbeit bedeutet, dass sie bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt ist, aber in einem anderen Unternehmen arbeitet. Zusammen mit vielen anderen portugiesischen Beschäftigten ist sie in einem Logistikzentrum eingesetzt. Obwohl ihr Arbeitsvertrag eine Vollzeitstelle vorsieht, schwankt die Zahl ihrer Arbeitsstunden stark. Deshalb erhält sie in manchen Monaten deutlich weniger Lohn als erwartet. Außerdem soll sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben und nach drei Monaten erneut eingestellt werden. Marisa befürchtet Nachteile beim Arbeitslosengeld und weiß nicht, wie sie reagieren soll.

Die Situation von Marisa zeigt typische Probleme in der Leiharbeit. Für Beschäftigte aus anderen EU‑Staaten ist es wichtig zu wissen, dass in der Leiharbeit besondere Regeln und Schutzvorschriften greifen, die auch für sie gelten. Die folgenden Stellen können helfen oder sind für bestimmte Fragen zuständig.

Wer über eine Zeitarbeitsfirma arbeitet und Probleme mit Lohn, Arbeitszeit oder einer geplanten Vertragsbeendigung hat, sollte frühzeitig Beratung suchen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten gelten dieselben arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften wie für andere Beschäftigte in Deutschland. Viele Beratungsstellen bieten Unterstützung auch in verschiedenen Sprachen an.