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Scheinselbstständigkeit

Ich arbeite in Deutschland und soll plötzlich nicht mehr als Arbeitnehmer, sondern mit Gewerbe tätig sein.

Fallbeispiel

Ricardo aus Italien arbeitet als Trockenbauer. Nach einem Probearbeitsverhältnis erklärt ihm sein Chef, dass er nur noch „mit Gewerbe“ beschäftigt werden könne. Das Gewerbe wurde bereits angemeldet. An seiner täglichen Arbeit ändert sich jedoch nichts: Er arbeitet weiter zu festen Zeiten, erhält Vorgaben von seinem Chef und wird kontrolliert. Als er krank wird, erfährt er außerdem, dass er nicht mehr krankenversichert ist. Freunde weisen ihn darauf hin, dass seine Arbeitssituation problematisch sein könnte. Er möchte wissen, welche Rechte er hat und an wen er sich wenden kann.

Was Scheinselbstständigkeit bedeutet

Bei einer Scheinselbständigkeit tritt eine Person nach außen als Selbständige oder Selbständiger auf, arbeitet tatsächlich aber wie eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer. Für viele Beschäftigte aus anderen EU-Staaten ist es wichtig, dies frühzeitig zu erkennen. Oft hängen davon Ansprüche auf Sozialversicherung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und weitere Arbeitnehmerrechte ab.

Diese Rechte gelten für alle Beschäftigten in Deutschland – auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie selbständig oder tatsächlich Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer sind, sollten Sie frühzeitig eine Beratungsstelle kontaktieren. Dort erhalten Sie Unterstützung, häufig auch in Ihrer Muttersprache.