Recht bekommen
Scheinselbstständigkeit
Ich arbeite in Deutschland und soll plötzlich nicht mehr als Arbeitnehmer, sondern mit Gewerbe tätig sein.
Fallbeispiel
Ricardo aus Italien arbeitet als Trockenbauer. Nach einem Probearbeitsverhältnis erklärt ihm sein Chef, dass er nur noch „mit Gewerbe“ beschäftigt werden könne. Das Gewerbe wurde bereits angemeldet. An seiner täglichen Arbeit ändert sich jedoch nichts: Er arbeitet weiter zu festen Zeiten, erhält Vorgaben von seinem Chef und wird kontrolliert. Als er krank wird, erfährt er außerdem, dass er nicht mehr krankenversichert ist. Freunde weisen ihn darauf hin, dass seine Arbeitssituation problematisch sein könnte. Er möchte wissen, welche Rechte er hat und an wen er sich wenden kann.
Was Scheinselbstständigkeit bedeutet
Bei einer Scheinselbständigkeit tritt eine Person nach außen als Selbständige oder Selbständiger auf, arbeitet tatsächlich aber wie eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer. Für viele Beschäftigte aus anderen EU-Staaten ist es wichtig, dies frühzeitig zu erkennen. Oft hängen davon Ansprüche auf Sozialversicherung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und weitere Arbeitnehmerrechte ab.
1. Beratungsstellen
Im Fallbeispiel spricht vieles dafür, dass keine echte Selbständigkeit vorliegt. Ricardo arbeitet ausschließlich für einen Auftraggeber, erhält genaue Arbeitsanweisungen, nutzt die vorgegebenen Arbeitsabläufe und kann seine Tätigkeit nicht frei organisieren. Zudem wurde dieselbe Arbeit zuvor im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeführt.
Für eine erste Einschätzung kann sich Ricardo an eine Beratungsstelle wenden. Dort erhält er Informationen zu seinen Rechten und zu den nächsten Schritten. Viele Beratungsangebote sind auch in anderen Sprachen verfügbar.
Beratung
- BEMA – Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit
- Arbeit und Leben – Beratungsnetzwerk
- Faire Mobilität – Beratungsstellen
- Beratungsstellensuche der EU-Gleichbehandlungsstelle
Eine Beratungsstelle kann unterstützen und informieren. Ob rechtlich tatsächlich eine Scheinselbständigkeit vorliegt, entscheiden jedoch andere zuständige Stellen.
2. Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung
Ricardo kann seinen sozialversicherungsrechtlichen Status durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung prüfen lassen. Die Stelle bewertet, ob jemand als selbständig oder als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer einzustufen ist.
Antrag auf Statusfeststellung
- Antrag auf Feststellung des Arbeitnehmerstatus durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung
- Aktuelles Verzeichnis der Clearingstellen in Deutschland
Zur Prüfung des Status benötigt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung etwa vier Wochen. Danach bekommt Ricardo einen schriftlichen Bescheid.
Wenn die Clearingstelle bestätigt, dass Ricardo eigentlich als Arbeitnehmer und nicht als Selbständiger beschäftigt war, muss sein Arbeitgeber sämtliche Beiträge (sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil) für alle Sozialversicherungen nachzahlen, also für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Dies ist z. B. wichtig für Ricardos Anspruch auf Altersrente oder Arbeitslosengeld. Die Berechnungsgrundlage für die Beiträge ist der Baumindestlohn.
3. Arbeitsgericht
Als eigentlicher Arbeitnehmer, der nur zum Schein selbständig ist, hatte Ricardo mit Beginn des Arbeitsverhältnisses alle Rechte eines „normalen“ Arbeitnehmers, also den Anspruch auf den vorgeschriebenen Mindestlohn sowie den Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Um seine Rechte geltend zu machen, kann Ricardo beim Arbeitsgericht klagen, um das Arbeitsverhältnis feststellen zu lassen. Dort kann geklärt werden, ob tatsächlich ein Arbeitsverhältnis besteht und welche Rechte sich daraus ergeben. Informationen zu diesem Verfahren stehen in Kapitel 2. Grundsätzlich ist eine vorherige Beratung bei einer der einschlägigen Beratungsstellen sinnvoll.
4. Krankenkasse
Durch die Gewerbeanmeldung war Ricardo formell selbständig. Deshalb wurden möglicherweise keine Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung durch den Arbeitgeber gezahlt. Stellt die Clearingstelle später fest, dass eine Scheinselbständigkeit vorlag, kann dies auch Auswirkungen auf die Krankenversicherung haben. Bereits gezahlte Beiträge können unter Umständen erstattet werden.
5. Finanzamt
Ricardo muss seine Einkünfte dem Finanzamt melden. Wer ein Gewerbe angemeldet hat, ist in der Regel verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Erfolgt dies nicht rechtzeitig, können zusätzliche Kosten entstehen.
Wenn sich zeigt, dass der Arbeitgeber Steuern für den tatsächlich gezahlten Arbeitslohn nicht ordnungsgemäß abgeführt hat, sollte sich Ricardo fachkundig beraten lassen, zum Beispiel durch eine Steuerberatung oder eine Fachanwältin beziehungsweise einen Fachanwalt für Steuerrecht.
6. Gewerbeamt
Wird festgestellt, dass Ricardo scheinselbständig war, endet seine gewerbliche Tätigkeit. Das Gewerbe sollte dann abgemeldet werden.
Gewerbe abmelden
7. Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
Scheinselbständigkeit kann rechtliche Folgen haben. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls prüft unter anderem, ob Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge korrekt zahlen. Ricardo kann sich an die zuständige FKS wenden und seinen Fall schildern. Für die Prüfung sind möglichst genaue Angaben hilfreich, zum Beispiel zur Beschäftigungsdauer, zu Arbeitszeiten und zur Bezahlung.
Zuständige Dienststelle finden
Hinweis online melden
Diese Rechte gelten für alle Beschäftigten in Deutschland – auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie selbständig oder tatsächlich Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer sind, sollten Sie frühzeitig eine Beratungsstelle kontaktieren. Dort erhalten Sie Unterstützung, häufig auch in Ihrer Muttersprache.
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