Recht bekommen
Schwarzarbeit
Ich arbeite in Deutschland und erhalte meinen Lohn – doch ich bin unsicher, ob mein Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß angemeldet ist. Möglicherweise habe ich keinen Arbeitsvertrag erhalten, bekomme keine Lohnabrechnungen oder weiß nicht, ob ich krankenversichert bin.
Fallbeispiel
Dona Victoria kommt aus Rumänien und arbeitet in Deutschland in einer Fleischfabrik. Ein Vermittler hat ihr Arbeit, Unterkunft und 1.500 Euro monatlich versprochen. Vor Ort erhält sie zwar regelmäßig Bargeld als Lohn, aber keinen schriftlichen Arbeitsvertrag und keine Lohnabrechnungen. Auch zur Krankenversicherung bekommt sie keine Informationen. Sie weiß nicht, ob sie versichert ist und zum Arzt gehen kann. Deshalb fragt sie sich, ob ihr Arbeitsverhältnis legal ist und welche Stellen ihr helfen können.
Was Schwarzarbeit bedeutet
Wenn Beschäftigte keinen Arbeitsvertrag erhalten oder nicht wissen, ob sie zur Sozialversicherung angemeldet wurden, kann das ein Hinweis auf Schwarzarbeit sein. Schwarzarbeit liegt vor, wenn gesetzliche Pflichten gegenüber der Sozialversicherung oder dem Finanzamt nicht erfüllt werden. Die folgenden Stellen können helfen, den eigenen Status zu klären und Ansprüche geltend zu machen. Diese Informationen sind besonders wichtig für Beschäftigte aus anderen EU‑Staaten, die ihre Rechte in Deutschland noch nicht genau kennen.
1. Arbeitgeber
Arbeitgeber müssen die wichtigsten Beschäftigungsbedingungen schriftlich bestätigen. Dazu gehören insbesondere Vergütung, Arbeitszeit sowie Namen und Anschriften der Vertragsparteien. Diese Angaben müssen spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich vorliegen.
Dass Dona Victoria keinen schriftlichen Arbeitsvertrag erhalten hat, bedeutet noch nicht automatisch, dass sie illegal beschäftigt ist. Entscheidend ist, ob ihr Arbeitgeber sie zur Sozialversicherung angemeldet hat und die vorgeschriebenen Beiträge zahlt.
Bei einem Nettolohn von 1.500 Euro entspricht der Bruttolohn ungefähr 2.082,87 Euro. Von diesem Betrag müssen die Sozialversicherungsbeiträge berechnet und abgeführt werden.
Ein fehlender Arbeitsvertrag und die Auszahlung des Lohns in bar können Hinweise darauf sein, dass die Beschäftigung nicht ordnungsgemäß gemeldet wurde. Deshalb sollte Dona Victoria ihren Arbeitgeber um folgende Unterlagen bitten:
- den schriftlichen Arbeitsvertrag,
- die Anmeldung zur Sozialversicherung,
- Informationen zur zuständigen Krankenkasse.
Arbeitgeber müssen Beschäftigte spätestens sechs Wochen nach Arbeitsaufnahme zur Sozialversicherung anmelden. Die Anmeldung erfolgt über die Krankenkasse. Beschäftigte haben grundsätzlich das Recht, ihre Krankenkasse selbst zu wählen.
Diese Rechte gelten für alle Beschäftigten in Deutschland – auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten.
2. Krankenkasse
Nach der Anmeldung erhalten Beschäftigte eine Krankenversichertenkarte. Mit ihr können sie medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.
Erhält Dona Victoria keine Versichertenkarte, sollte sie bei der Krankenkasse nachfragen, ob eine Anmeldung erfolgt ist. Unterstützung bieten spezialiserte Beratungsstellen für Migrantinnen und Migranten. Die Beratung ist häufig auch in anderen Sprachen als Deutsch möglich.
Hier finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Umgebung:
Wurde keine Anmeldung vorgenommen, kann Dona Victoria selbst eine gesetzliche Krankenkasse auswählen und diese über ihre Beschäftigung informieren.
Einen detaillierten Vergleich und eine Liste der deutschen Krankenkassen auf Deutsch und Englisch bietet die Website:
Vor der Wahl sollte sie sich über Leistungen, Beratungsmöglichkeiten und eventuell verfügbare Angebote in ihrer Muttersprache informieren.
Kann sie nachweisen, dass sie tatsächlich gearbeitet hat, muss die Krankenkasse prüfen, wie die fehlende Versicherung für den Beschäftigungszeitraum abgesichert werden kann. Wichtig sind Informationen zum Arbeitsbeginn, zum erhaltenen Lohn und alle anderen vorhandenen Nachweise einer Tätigkeit.
3. Nachunternehmen
Stellt sich heraus, dass keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden, kann in bestimmten Branchen auch das Unternehmen verantwortlich sein, für das die Arbeit tatsächlich ausgeführt wird.
Für die Fleischverarbeitung sowie für Teile der Bau-, Paket- und Kurierbranche gilt die sogenannte Nachunternehmerhaftung. Das bedeutet: Das beauftragende Unternehmen kann verpflichtet sein, ausstehende Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, wenn der direkte Arbeitgeber dies nicht getan hat.
Im Fall von Dona Victoria kann daher auch die Fleischfabrik eine Rolle spielen.
Unterstützung bieten spezialisierte Beratungsstellen:
- BEMA Beratungszentrum Migration und Gute Arbeit
- Beratungsnetzwerk Arbeit und Leben
- Faire Mobilität – Beratungsstellen
Weitere Beratungsangebote nach Thema und Sprache:
Außerhalb der genannten Branchen besteht diese besondere Haftung häufig nicht. Dann kann es notwendig sein, Ansprüche direkt gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen.
4. Finanzamt
Arbeitgeber müssen Beschäftigte auch steuerlich anmelden und die Lohnsteuer an das Finanzamt abführen.
Dona Victoria kann beim zuständigen Finanzamt nachfragen, ob eine Anmeldung erfolgt ist. Wurde keine Lohnsteuer abgeführt, kann eine Nachzahlung erforderlich werden. Grundlage für die Berechnung ist der Bruttolohn, nicht der ausgezahlte Nettolohn.
5. Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist eine Behörde des Zolls. Sie prüft unter anderem, ob Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge und Steuern ordnungsgemäß abführen.
Wenn Dona Victoria vermutet, dass ihr Arbeitgeber sie nicht angemeldet hat, kann sie sich an die zuständige FKS wenden. Zuständig ist grundsätzlich die Dienststelle am Sitz des Unternehmens. Wenn dieser nicht bekannt ist, sollte sie die FKS an ihrem Arbeitsort kontaktieren.
Dienststellensuche:
Eine Meldung kann auch online erfolgen:
Hilfreich sind möglichst genaue Angaben, zum Beispiel:
- Dauer der Beschäftigung,
- Arbeitszeiten,
- Höhe der erhaltenen Zahlungen,
- vorhandene Unterlagen,
- mögliche Zeuginnen und Zeugen.
Die FKS kann Ermittlungen einleiten und Verstöße ahnden.
Für Dona Victoria ist wichtig: Wenn sie nichts von den fehlenden Meldungen wusste, muss sie normalerweise keine strafrechtlichen Folgen wegen der hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge befürchten.
Beschäftigte sollen keine Nachteile haben, wenn Arbeitgeber sie nicht ordnungsgemäß anmelden. Werden fehlende Meldungen bekannt, müssen die zuständigen Stellen prüfen, wie die Versicherungslücken geschlossen werden können. Wer unsicher ist, sollte frühzeitig eine Beratungsstelle kontaktieren. Das gilt besonders für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten, die ihre Rechte in Deutschland oft nicht vollständig kennen. Beratung ist häufig auch in der jeweiligen Muttersprache verfügbar.
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