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Tariflohn

Ich möchte wissen, ob für meine Arbeit ein Tarifvertrag gilt und ob mir dadurch ein höherer Lohn, Zuschläge oder mehr Urlaub zustehen. Hier erfahre ich, woran ich erkenne, ob ein Tarifvertrag gilt, welche Rechte sich daraus ergeben können und welche Stellen bei Fragen oder Problemen helfen.

Fallbeispiel

Jaroslav kommt aus der Slowakei, ist gelernter Fachwerker und arbeitet seit 2024 für die Firma XYZ GmbH in Hannover. Er führt auf Baustellen Facharbeiten wie Trockenbau, Verputzarbeiten sowie den Einbau von Wänden und Decken aus. In seinem Arbeitsvertrag steht jedoch die Stellenbezeichnung „Hausmeister“. Sein Chef sagt ihm, das sei so in Ordnung. Außerdem macht er regelmäßig Überstunden und weiß nicht, ob ihm Zuschläge oder weitere Leistungen zustehen. Er möchte verstehen, welche Rechte er hat und ob für seine Arbeit ein Tarifvertrag im Baugewerbe gilt.

Tarifverträge

Für Beschäftigte im Baugewerbe können besondere Regeln gelten. Diese Regeln stehen in Tarifverträgen. Tarifverträge sind Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Sie regeln zum Beispiel Lohn, Urlaub und Zuschläge. Entscheidend ist oft nicht die Berufsbezeichnung im Vertrag, sondern die Arbeit, die tatsächlich ausgeführt wird. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU‑Staaten ist wichtig zu wissen: Diese Regeln gelten auch für sie, wenn sie in Deutschland im Baugewerbe beschäftigt sind.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten gilt: Auch in Deutschland können Tarifverträge wichtige Rechte sichern. Wenn unklar ist, ob ein Tarifvertrag gilt oder ob Lohn, Zuschläge oder Urlaub richtig berechnet wurden, sollte frühzeitig eine Beratungsstelle, Gewerkschaft oder die zuständige Fachstelle kontaktiert werden. Viele Beratungsangebote stehen auch mehrsprachig zur Verfügung.