Recht bekommen
Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung in Deutschland
Ich arbeite in Deutschland oder möchte hier arbeiten. Deshalb ist es wichtig, meine Rechte zu kennen. Niemand darf zur Arbeit gezwungen oder bei der Arbeit ausgebeutet werden.
Fallbeispiel
Daniel aus Rumänien findet über eine Agentur Arbeit in Deutschland. Für die Vermittlung soll er 1.000 Euro bezahlen, die er später „abarbeiten“ soll. In Deutschland behält sein Arbeitgeber ihm die Unterlagen und Ausweisdokumente ein. Daniel arbeitet etwa zwölf Stunden pro Tag an sechs Tagen in der Woche. Er erhält keinen regelmäßigen Lohn und soll stattdessen angebliche Schulden zurückzahlen. Als er kündigen und seine Dokumente zurückhaben möchte, wird er bedroht. Er spricht kaum Deutsch, kennt seine Rechte nicht und sieht keinen Ausweg aus der Situation.
Daniels Situation zeigt typische Anzeichen von Menschenhandel, Zwangsarbeit oder Arbeitsausbeutung. Von Arbeitsausbeutung spricht man, wenn Menschen unter unfairen und rechtswidrigen Bedingungen arbeiten müssen. Zwangsarbeit liegt vor, wenn Personen durch Drohungen, Täuschung oder andere Formen von Druck an der Arbeit festgehalten werden und die Arbeit nicht frei beenden können.
Eine Checkliste der Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel kann helfen, solche Anzeichen zu erkennen:
Servicestelle: Indikatorenliste (Checkliste mit typischen Anzeichen von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit)
1. Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsarbeit
Betroffene von Zwangsarbeit haben besondere Rechte. Deutsche Behörden sollen mögliche Fälle erkennen und Menschen in einer Zwangssituation schützen. Außerdem besteht ein Recht auf Information und Beratung.
- Für Personen wie Daniel ist es wichtig, möglichst früh eine spezialisierte Beratungsstelle zu kontaktieren. Die Beratung unterstützt unter anderem bei:
- Fragen zum Aufenthalt,
- Fragen zu Sozialleistungen (z.B. Jobcenter, Sozialamt),
- psychosozialer Beratung und Krisenhilfe,
- der Suche nach einem Rechtsbeistand,
- medizinischer Versorgung,
- der Suche nach einer Unterkunft.
Die Unterstützung steht sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus EU-Staaten als auch Menschen aus Drittstaaten offen. Viele Beratungsangebote sind mehrsprachig oder arbeiten mit Dolmetscherinnen und Dolmetschern.
Eine Übersicht spezialisierter Beratungsstellen finden Sie hier:
- Beratungsstellen gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (bundesweite Übersicht spezialisierter Fachberatungsstellen)
Auch arbeitsrechtliche Beratungsstellen erkennen häufig Anzeichen von Ausbeutung und können bei den nächsten Schritten unterstützen.
Weitere Hilfsmaterialien:
2. Jobcenter
Daniel ist EU-Bürger und damit grundsätzlich freizügigkeitsberechtigt. Wer von Zwangsarbeit betroffen ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II haben. Spezialisierte Beratungsstellen unterstützen dabei, mögliche Ansprüche zu prüfen.
Damit Leistungen bewilligt werden können, wird in der Regel eine Bescheinigung von Polizei, Zoll oder Staatsanwaltschaft benötigt. Darin wird der Verdacht auf Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit oder Menschenhandel bestätigt oder ein entsprechender Sachverhalt dargestellt. Die Beratungsstelle kann helfen, die notwendigen Nachweise zu erhalten.
3. Polizei/Zoll
Betroffene können sich direkt an Polizei oder Zoll wenden. Oft ist es jedoch sinnvoll, vorher eine spezialisierte Beratungsstelle einzuschalten. Diese kennt vergleichbare Fälle und kann bei Gesprächen mit Behörden unterstützen.
Im Fall von Daniel wurde seine Beschäftigung nicht ordnungsgemäß angemeldet. Außerdem wurden keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für seine Tätigkeit gezahlt. Das ist rechtswidrig.
Für Betroffene von Menschenhandel oder Zwangsarbeit ist das Risiko einer Bestrafung wegen solcher Verstöße häufig gering. In bestimmten Fällen kann die Staatsanwaltschaft von einer Verfolgung absehen, insbesondere wenn Betroffene mit den Behörden zusammenarbeiten und wichtige Zeuginnen oder Zeugen sind.
Auch wenn Betroffene nicht grundsätzlich verpflichtet sind, mit Polizei oder Zoll zusammenzuarbeiten, kann eine Zusammenarbeit hilfreich sein. Sie kann dazu beitragen, die eigene Situation zu klären und weitere Ausbeutung zu verhindern.
4. Arbeitgeber
Wer gearbeitet hat, hat grundsätzlich Anspruch auf den vereinbarten oder gesetzlich geschuldeten Lohn. Das gilt auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten, wie Daniel.
Arbeitsrechtliche Beratungsstellen können dabei helfen, ausstehenden Lohn einzufordern. Sie unterstützen bei der Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber und bei Bedarf bei der Suche nach anwaltlicher Unterstützung.
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel 2: Nichtauszahlung des Lohns
5. Gericht: Strafverfahren / Adhäsionsverfahren
Kommt es zu einem Strafverfahren gegen den Arbeitgeber, kann eine spezialisierte Beratungsstelle über die möglichen Schritte informieren und geeignete Unterstützung vermitteln. Sie kann auch dabei helfen, anwaltliche Vertretung zu finden.
Außerdem kann geprüft werden, ob Ansprüche auf Entschädigung bestehen. Dies kann materielle Schäden, zum Beispiel, entgangenen Lohn-, oder andere Folgen der Ausbeutung betreffen.
Wenn Sie Anzeichen von Zwangsarbeit oder Arbeitsausbeutung erkennen, sollten Sie möglichst früh Hilfe suchen. Fachberatungsstellen können gemeinsam mit Ihnen prüfen, welche Rechte Sie haben und welche Stelle im konkreten Fall unterstützen kann. Das gilt für alle Beschäftigten in Deutschland – besonders für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten, die ihre Rechte hier noch nicht genau kennen.
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