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Nationaler Aktionsplan beschlossen

Die Bundesregierung hat am 12. Februar 2025 den „Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit“ beschlossen. Er sieht über 80 Maßnahmen vor, um Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit einzudämmen, etwa in den Bereichen Arbeitskräftegewinnung, Arbeitsrechte, Arbeitsbedingungen und -schutz.

Der Nationale Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (NAP AZ) hat zum Ziel, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit in Deutschland als Hauptzielland der Migration in Europa „einzudämmen und perspektivisch völlig abzuschaffen“. Die Federführung für die Erstellung und Umsetzung des Aktionsplans liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Der Aktionsplan sieht Maßnahmen in vier verschiedenen Handlungsfeldern vor: (1) Arbeitskräftegewinnung; (2) Arbeitsrechte und deren Durchsetzung; (3) Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz und die dafür nötigen staatlichen Kontrollen; (4) Verantwortung der Unternehmen bei der Bekämpfung von  Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit. Der NAP AZ enthält insgesamt 83 verschiedenen Maßnahmen, die von den zuständigen Ressorts sowie von verschiedenen nichtstaatlichen Stakeholdern umgesetzt werden sollen.

Fälle von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit sind in vielen Beratungs- und Unterstützungsstellen in Deutschland seit vielen Jahren immer wieder Teil der Beratungsarbeit. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat 2024 in seinem „Monitor Menschenhandel in Deutschland ‒ Erster Periodischer Bericht“ im Zeitraum 2019 bis 2023 insgesamt 1.239 Betroffene in Ermittlungsverfahren in Fällen von Arbeitsausbeutung gezählt. Dabei fällt auf, dass im Bereich Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung besonders viele der Opfer aus dem osteuropäischen Ausland kommen (Rumänien, Bulgarien, Polen). Nach Angaben der Beratungsstellen stammen die erfassten Fälle häufig aus den Branchen Landwirtschaft, Transport/Lager/Logistik und Baugewerbe.

Für die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer (EU-GS) ist Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit seit ihrer Gründung 2016 ein wichtiges Thema und fester Bestandteil ihrer Informations- und Unterstützungsarbeit. Im Handbuch für EU-Arbeitskräfte gibt es z.B. konkrete Informationen und Handlungsempfehlungen für Opfer von Arbeitsausbeutung. Darüber hinaus leistet die EU-GS Präventionsarbeit, indem sie über die in Deutschland geltenden Arbeitsrechte auf ihrer Webseite mehrsprachig, nutzerfreundlich und aktuell informiert.

Deutschland setzt mit dem beschlossenen NAP gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit internationale Verpflichtungen um, die aus der 2019 erfolgten Ratifizierung des Protokolls zum ILO-Übereinkommen Nr. 29 über Zwangsarbeit von 2014 und dem Status Deutschlands als Pathfinder-Country im Rahmen der UN-Alliance 8.7 resultieren. Beide Dokumente empfahlen Deutschland nachdrücklich ein energischeres Vorgehen in diesem Bereich.

Parallel zum nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit wurde in der letzten Legislaturperiode auch ein Nationaler Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen (NAP MH) unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend entwickelt und im Dezember 2024 beschlossen. Dieser nationale Aktionsplan enthält fünf Schwerpunkte: (1) Schutz für Betroffene, (2) Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit, (3) Verbesserung der Datenlage, (4) Strafverfolgung und Digitalisierung sowie (5) Anpassung der Straftatbestände. Die Ministerien arbeiten bei der Umsetzung der beiden Aktionspläne eng zusammen.