Wenn Sie in der Landwirtschaft als Erntehelfer*innen vorübergehend in Deutschland beschäftigt sind, finden Sie hier einen kurzen Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten, die für Sie gelten
Hier finden Sie einen kurzen Überblick der für Sie geltenden Arbeitsrechte:
- Allgemeiner Überblick:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/saisonarbeit-in-deutschland_ba036525.pdf - Zum Thema Arbeitszeit (nur auf rumänisch verfügbar):
https://www.arbeitsagentur.de/datei/rechtliche-hinweise-zur-arbeitszeit-rumaenisch_ba036745.pdf
Auch wenn Sie nur kurz in Deutschland arbeiten, haben Sie ab dem ersten Tag Anspruch auf einen Arbeitsvertrag. Dieser muss mindestens die folgenden Informationen enthalten
- Name und Adresse von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber
- Beginn und voraussichtliche Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsort
- Beschreibung der Arbeit
- Höhe des Arbeitsentgelts und ggf. Höhe der Zulagen und deren Fälligkeit • Vereinbarte Arbeitszeit, einschließlich einer garantierten Mindestarbeitszeit
- Urlaubsdauer
- Kündigungsfristen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Verweis auf geltende Tarifverträge
Hier finden Sie auch einen Musterarbeitsvertrag (auch auf rumänisch, georgisch und ukrainisch abrufbar):
https://www.arbeitsagentur.de/datei/en-formular-musterarbeitsvertrag-landwirtschaft_ba034940.pdf
Diesen können Sie auch nutzen, wenn Ihnen noch keiner vorgelegt wurde.
Wichtig: Der Arbeitsvertrag muss von beiden Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) unterschrieben werden!
Sie haben Anspruch auf den Mindestlohn von 12,00 Euro pro Stunde (brutto). Das gilt auch bei Akkord oder Stücklohn. Das bedeutet, auch wenn Sie Akkordlohn bekommen, darf der Stundelohn nicht weniger als 12,00 Euro (brutto) pro Stunde betragen. Wenn sie natürlich so viele Kisten in einer Stunde geerntet haben, dass Sie mehr als den Mindeststundenlohn verdienen, muss der Arbeitgeber Ihnen entsprechend mehr zahlen.
Wir empfehlen Ihnen, sich jeden Tag Ihre Kontakte und die Anzahl der gearbeiteten Stunden zu notieren.
Wichtige Informationen zum Thema Arbeit und Arbeitsbedingungen in Ihrer Sprache finden Sie hier oder auf der Seite https://www.fair-arbeiten.eu/de/article/9.in-der-landwirtschaft.html
Als Erntehelfer/in gilt für Sie grundsätzlich das deutsche Arbeits- und Arbeitsschutzrecht.
Wieviel zum Beispiel für die Unterkunft berechnet werden darf, erfahren Sie in Ihrer Sprache hier: https://www.faire-mobilitaet.de/landwirtschaft
Hier finden Sie einen Muster-Unterkunftsvertrag (auch auf rumänisch, georgisch und ukrainisch abrufbar):
https://www.arbeitsagentur.de/datei/muster-unterkunftsvertrag_ba034945.pdf
- Wenn Sie in Ihrem Heimatland krankenversichert sind und eine A1 Bescheinigung haben, dann sind Sie darüber auch für Ihre Saisontätigkeit krankenversichert. Bitte bringen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte mit.
- Sind Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sind Sie auch gegen Krankheit abgesichert.
- Wenn Sie kurzfristig beschäftigt sind – das ist für bis zu drei Monate oder 70 Tage möglich – sind Sie nicht automatisch krankenversichert.
- Ab 1. Januar 2022 müssen Sie als Saisonarbeitskraft eine Krankenversicherung haben.
- Wenn Sie nicht anderweitig abgesichert sind, schließt der Arbeitgeber im Normalfall eine private Gruppenkrankenversicherung für Sie ab. Der Arbeitgeber trägt meistens die Kosten. Wenn nicht, muss er das vorher mit Ihnen vereinbaren.
TIPP: Klären Sie bitte bereits vor Ankunft in Deutschland, wie Sie bei Krankheit abgesichert sind.
- Sie melden den Unfall bei Ihrem Arbeitgeber.
- Bei einem Arbeitsunfall übernimmt die landwirtschaftliche Unfallversicherung die Behandlungskosten und ggf. Folgekosten.
Kostenlose Information und Beratung für Erntehelfer zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG, weitere Sprachen verfügbar):
www.agriwork-germany.de/webapp-saisonarbeit/
www.youtube.com/playlist?list=PLxhmJE7PY-UHSx0wGe8YJbol0-flgUQV-F https://www.youtube.com/watch?v=uxlml_AFHME&list=PLxhmJE7PYUHS8xUPRY9SddGgXntai9Dpg
www.svlfg.de/auslaendische-saisonarbeitskraefte
www.svlfg.de/information-saisonarbeitskraefte
Hotline Deutsch: +49 561 78510010
Kostenlose Informationen und Beratung für Erntehelfer zum Arbeits- und Sozialrecht von Faire Mobilität (weitere Sprachen verfügbar):
https://www.arbeitundleben.de/arbeitsfelder/beratungsnetzwerk
www.faire-mobilitaet.de/landwirtschaft
www.fair-arbeiten.eu
Hotline Deutsch: +800 0005780
Zur nächsten Beratungsstelle vor Ort in Ihrer Sprache:
https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/eu-buerger/beratungsstellen-suche
Für Saisonarbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern stehen auch die Website sowie die Beratungsstellen von Faire Integration zur Verfügung (weitere Sprachen verfügbar):
https://www.faire-integration.de/