Ankommen in Deutschland
In den Berufssprachkursen erhalten Sie Kenntnisse, die Ihnen den Einstieg in den beruflichen Alltag erleichtern sollen. Der Berufssprachkurs baut inhaltlich auf dem Integrationskurs auf und verfolgt das Ziel, das Sprachniveau bis zur Stufe C 2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen zu erreichen.
Die Teilnahmeberechtigung für einen Berufssprachkurs kann erteilt werden, wenn Sie
- bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder an Maßnahmen zur Berufsvorbereitung oder der assistierten Ausbildung teilnehmen. In diesem Fall kann Ihnen die Agentur für Arbeit vor Ort einen Berufssprachkurs bewilligen.
- Arbeitslosengeld II beziehen und Ihnen das Jobcenter vor Ort die Teilnahme an einem Kurs bewilligt.
- begleitend zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse oder für den Zugang zum Beruf ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen oder
- Auszubildende/Auszubildender sind. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt die Teilnahmeberechtigung für Auszubildende aus und auch für Teilnehmende, die ein bestimmtes Sprachniveau zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse oder für den Zugang zum Beruf erreichen müssen.
Neben den Basiskursen, die allgemeine Kenntnisse für den Berufsalltag vermitteln, werden auch verschiedene Spezialkurse angeboten:
- Kurse für Personen, die sich im Anerkennungsverfahren zu akademischen Heilberufen und Gesundheitsfachberufen befinden (reglementierte Berufe)
- Kurse mit fachspezifischen Inhalten, um in gewerblich-technischen Berufen oder im Einzelhandel zu arbeiten.
- Kurse für Absolventen des Integrationskurses mit Kenntnissen auf Niveau A1 und A2, die das Niveau B1 nicht erreicht haben (Sprachprüfungen nach dem Europäischen Referenzrahmen Niveau A 1 bis C2).
- Kurse für Berufstätige, die noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse haben.
Hinweis: Ausführliche Informationen zu den Berufssprachkursen und den Voraussetzungen finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Einen Sprachkurs vor Ort finden Sie über die Suchmaschine BAMF-NAvI.
Weitere spezielle Sprachkurse, z. B. für Frauen, Jugendliche und Eltern finden Sie auf der Seite des BAMF.
Der Staat unterstützt die Teilnahme am Integrationskurs. Er übernimmt grundsätzlich die Hälfte der anfallenden Kurskosten von derzeit 4,40 € pro Unterrichtseinheit. Sie müssen einen Kosteneigenbeitrag von 2,20 € je Unterrichtseinheit bezahlen. Bei erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses innerhalb von zwei Jahren kann der geleistete Eigenbeitrag zur Hälfte zurückerstattet werden (Fristbeginn ist die Ausstellung der Teilnahmeberechtigung). Teilnehmende, die z. B. Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, können auf Antrag von einem Eigenbeitrag befreit werden.
Weitere Details zu den Kosten und zur Antragstellung finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Deutsch, Englisch und Französisch.