In den Berufssprachkursen erhalten Sie Kenntnisse, die Ihnen den Einstieg in den beruflichen Alltag erleichtern sollen. Der Berufssprachkurs baut inhaltlich auf dem Integrationskurs auf und verfolgt das Ziel, das Sprachniveau bis zur Stufe C 2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen zu erreichen.
Die Teilnahmeberechtigung für einen Berufssprachkurs kann erteilt werden, wenn Sie
Neben den Basiskursen, die allgemeine Kenntnisse für den Berufsalltag vermitteln, werden auch verschiedene Spezialkurse angeboten:
Hinweis: Ausführliche Informationen zu den Berufssprachkursen und den Voraussetzungen finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Einen Sprachkurs vor Ort finden Sie über die Suchmaschine BAMF-NAvI.
Weitere spezielle Sprachkurse, z. B. für Frauen, Jugendliche und Eltern finden Sie auf der Seite des BAMF.
Der Staat unterstützt die Teilnahme am Integrationskurs. Er übernimmt grundsätzlich die Hälfte der anfallenden Kurskosten von derzeit 4,40 € pro Unterrichtseinheit. Sie müssen einen Kosteneigenbeitrag von 2,20 € je Unterrichtseinheit bezahlen. Bei erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses innerhalb von zwei Jahren kann der geleistete Eigenbeitrag zur Hälfte zurückerstattet werden (Fristbeginn ist die Ausstellung der Teilnahmeberechtigung). Teilnehmende, die z. B. Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, können auf Antrag von einem Eigenbeitrag befreit werden.
Weitere Details zu den Kosten und zur Antragstellung finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Deutsch, Englisch und Französisch.