Wenn Sie an einer Hochschule in Deutschland studieren möchte, müssen Sie krankenversichert sein. Das gilt auch für Studierende aus dem EU-Ausland. In der Regel genügt es aber, dass Sie in Ihrem Herkunftsland krankenversichert sind. Dann können Sie bei der Hochschul-Anmeldung (Immatrikulation) Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorlegen. Informationen zur EHIC erhalten Sie hier.
Über diesen Link können Sie sich weitergehend mehrsprachig zur Krankenversicherung für Studierende informieren und erfahren, in welchen Fällen es zum Beispiel sinnvoll ist, eine Zusatzkrankenversicherung abzuschließen.
Die Seite Study-in.de informiert in deutscher und englischer Sprache zu Leben & Studieren in Deutschland. Auf der Seite gibt es einen Blog, in welchem Studierende aus dem Ausland über Ihre Erfahrungen in Deutschland berichten und persönliche Tipps geben.
Gehen Sie auf folgenden Link, der Sie zur Facebook Seite Study in Germany führt.
Der DAAD ist auch auf Twitter - @DAAD_Germany.
Wer sich zum Kurzzeitstudium in den Semesterferien in Deutschland aufhalten oder sich zu den Programmen der Sommerakademien informieren möchte, kann das Angebot der DAAD-Datenbank Sprach- und Fachkurse nutzen.
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger müssen über einen Schulabschluss verfügen, der Sie in Ihrem Heimatland dazu berechtigt, ein Studium aufzunehmen. Studierende aus der EU benötigen weder eine Aufenthaltsgenehmigung noch ein Visum.
Da in Deutschland Meldepflicht besteht, müssen sich Studierende, die sich länger als drei Monate in Deutschland zum Studium aufhalten, nach ihrer Ankunft beim Einwohnermeldeamt ihrer Stadt anmelden.
Auch müssen Sie eine Krankenversicherung nachweisen.
In der Regel sind auch für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger gute Kenntnisse der deutschen Sprache notwendig. Diese orientieren sich an den Bestimmungen des europäischen Referenzrahmens für Sprache.
Bei internationalen Bachelor-, Master- und Promotionsprogrammen, die an deutschen Hochschulen angeboten werden, ist meistens Englisch Unterrichtssprache. Jedoch gilt auch hier, dass gute Deutschkenntnisse den Alltag in Deutschland deutlich erleichtern.
Studieninteressierte haben die Möglichkeit, ihre Deutschkenntnisse nachzuweisen, indem sie
1. eine Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studierender (DSH) ablegen, die an Hochschulen angeboten wird. Die Informationen auf der Website sind mehrsprachig.
2. den „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) nachzuweisen. Detailinformationen sowie Angaben zu den Testzentren in Deutschland als auch im Ausland finden Sie auf der TestDaF-Internetseite.
Für Staatsangehörige der EWR-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gelten die gleichen Regelungen wir für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger.
Das Erasmus Student Network (ESN) Deutschland e.V. ist ein Zusammenschluss lokaler studentischer Erasmus-Initiativen. Die ehrenamtlichen Mitglieder der aktuell 37 Sektionen betreuen jährlich rund 11.000 Austauschstudenten. International gibt es das ESN an über 520 Hochschulen in über 40 Ländern.
Einen Überblick darüber, welche Studiengänge es in Deutschland gibt und wo man welches Studium absolvieren kann, gibt die Internetseite "Studienangebote in Deutschland" des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD).
Jede Studienbewerberin und jeder Studienbewerber aus der EU muss sich auf eine Zulassung zum Studium bewerben. Das gilt für Studienanfänger, für Graduierte als auch für Doktoranden. Bei der Zulassung wird geprüft, ob ein Bewerber die notwendigen Voraussetzungen für das Studium erfüllt.
Wie das Bewerbungsverfahren aussieht und wo man sich für das Studium an einer deutschen Hochschule bewerben muss, ist davon abhängig, in welchem Fach man ein Studium beginnen möchte und welcher Abschluss angestrebt wird.
Detailinformationen zum Thema Zulassung, Zulassungsbeschränkungen und zum Bewerbungsverfahren für ein Studium in Deutschland erhalten Sie in englischer Sprache über die DAAD-Website.
Wenn Sie eine Hochschule gefunden haben und gern eine persönliche Beratung vor Ort in Anspruch nehmen möchten, dann können Sie sich an das Akademische Auslandsamt der Hochschule wenden. Auf der Website Hochschulkompass finden Sie die Studienberatungsstellen.
Eigenfinanzierung
Studierende müssen glaubhaft darstellen können, dass sie eigenständig ihr Studium finanzieren können (Einkommensnachweis, Bürgschaft der Eltern, Stipendium etc.).
Studierende können sich aber auch um eine Förderung bemühen:
Stipendium
Informationen zu den Fördermöglichkeiten und Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) für ausländische Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrer sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen finden Sie in der Förderdatenbank des DAAD.
Neben dem Stipendium haben Studierende unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, einen Förderantrag über die Berufsausbildungsförderung (BAföG) zu stellen.
Um BAföG zu erhalten,
Weitere Detailinformationen zum BAföG für EU-Bürger finden Sie auf der Website BAföG aktuell.
Hinweis: Sie können auch einen Antrag auf BAföG für ein Praktikum stellen. Gefördert wird ein Pflichtpraktikum, das zwingend notwendiger Bestandteil der Ausbildung ist. In der Studienordnung muss dieses Praktikum vorgeschrieben sein und bestimmte Fördervoraussetzungen erfüllen.
Hinweis: Ob Sie ihr gesamtes Studium im Ausland verbringen, ein Auslandssemester machen möchten oder auch ein Praktikum im Ausland. In bestimmten Fällen können Sie auch dann einen Antrag auf AuslandsBAföG stellen.
Zu den Konditionen für einen Antrag auf AuslandsBAföG, welche Möglichkeiten es für einen Aufenthalt im Ausland gibt und wie lange diese Förderung möglich ist, erfahren Sie auf der Website des Bundesbildungsministeriums.