Menschen mit Behinderung

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Hilfen für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderung erhalten zusätzlich zu den allgemeinen Sozialleistungen besondere Leistungen, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Erfahren Sie hier, welche dies sein können.

1. Überblick der verschiedenen Leistungen für Menschen mit Behinderung

Um Benachteiligungen im Arbeitsleben und bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen, oder sie so schnell wie möglich zu überwinden, erhalten Menschen mit Behinderung zusätzlich zu den allgemeinen Sozialleistungen besondere Leistungen. Durch diese individuellen Leistungen soll Menschen mit Behinderung die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eröffnet werden. Sie sollen ihr Leben nach ihren Neigungen und Fähigkeiten gestalten. Ihre Interessen und Wünsche sind bei der Gestaltung der Hilfen wichtig.

In Deutschland ist das Angebot an Hilfen für Menschen mit Behinderung sehr umfangreich und geht auf die unterschiedlichsten Lebensbereiche ein. Die Leistungen werden unterteilt in:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
  • unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen,
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe.

Zusätzlich erhalten schwerbehinderte Menschen, also Personen mit einem eingetragenen Grad der Behinderung, besondere Hilfen.

Einen detaillierten, aktuellen und verständlichen Überblick über die verschiedenen Leistungen gibt die Webseite www.einfach-teilhaben.de  des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Die einzelnen Leistungen zur Teilhabe sind keine streng zu trennenden, schematisch aufeinanderfolgenden Vorgänge, sondern sollen möglichst nahtlos ineinander greifen und sich gegenseitig ergänzen. Leistungen zur Teilhabe sind umso erfolgreicher, je früher sie eingeleitet und durchgeführt werden. Sie setzen nicht erst dann ein, wenn eine Behinderung schon vorliegt. Bei Krankheiten und Unfällen beginnen sie möglichst mit der Akutbehandlung, auch im Krankenhaus.

Tipp: Insbesondere wenn Sie neu nach Deutschland zugewandert sind und selbst oder ein Familienangehöriger eine Behinderung haben, sollten Sie sich unbedingt beraten lassen. Eine kostenlose und unabhängige Beratung speziell für Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige zu allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe finden sie bei der Fachstelle Teilhabeberatung. Konkrete Fragen lassen sich auch über das Bürgertelefon zum Thema „Infos für Menschen mit Behinderungen" des BMAS klären. Unter der Telefonnummer 030 221 911 006 sind Experten von montags bis donnerstags zwischen 8:00 und 20:00 Uhr erreichbar.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Beratungsstellen oder auch EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich tiefer in die Materie einarbeiten wollen, bietet der von der Caritas herausgegebene „Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht“ sowie der vom BMAS herausgegebenen „Ratgeber für Menschen mit Behinderungen“ einen hilfreichen Überblick zu sozialrechtlichen Leistungen und behindertenrechtlichen Zugangsvoraussetzungen.

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