Wenn Sie arbeitslos geworden sind, oder wenn Sie erfahren haben, dass Sie demnächst Ihren Job oder Ausbildungsplatz verlieren, haben Sie die Pflicht, sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Achtung: Sie müssen sich spätestens 3 Monate vor Ende Ihrer Beschäftigung persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Erfahren Sie von der Beendigung Ihrer Beschäftigung weniger als drei Monate vorher, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Agentur für Arbeit persönlich melden. Um diese Frist einzuhalten, können Sie sich aber auch telefonisch (kostenlose Service-Rufnummer: 0800 4 5555 000) oder online arbeitssuchend melden. Der persönliche Termin kann zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Wenn Sie die Frist versäumen, droht Ihnen eine Sperrfrist, in der Sie keine Leistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeld I) erhalten. Sobald Sie sich arbeitssuchend gemeldet haben, kann die zuständige Agentur für Arbeit Sie rechtzeitig bei der Suche nach einer neuen Arbeits- oder Ausbildungsstelle unterstützen. Soweit erforderlich, vermittelt Sie die Agentur für Arbeit für die Arbeitssuche in einem anderen Land an spezialisierte Kolleginnen und Kollegen des internationalen Personalservice beim European Employment Services (EURES) und/oder stellt den Kontakt zur Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) her.
Wer zuletzt in Deutschland gearbeitet hat und arbeitslos wird, ist nicht auf sich allein gestellt, sondern erhält unter bestimmten Bedingungen Unterstützung vom Staat. Sie bekommen nicht nur finanzielle Hilfe. Sie haben auch die Möglichkeit, zur Jobsuche die Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen. Den Arbeitsagenturen und Jobcentern steht eine Vielzahl von Förderinstrumenten zur Verfügung (zum Beispiel Aus- und Weiterbildungen), die in den Sozialgesetzbüchern II und III verankert sind.
Neben der Arbeits- und Ausbildungssuche können Sie und Ihre Familienangehörigen bei der Bundesagentur für Arbeit Beratung und Unterstützung (Förderung) in folgenden Bereichen erhalten: Berufsberatung, Berufsausbildung, berufliche Weiterbildung, auch für Beschäftigte, berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung. Bei den vielen Schritten auf dem Weg zu einer neuen Arbeit können Sie auch finanziell unterstützt werden, zum Beispiel durch Übernahme von Kosten für Weiterbildungen, Fahrkosten für Bewerbungsgespräche oder Bewerbungsunterlagen, Bewerbungstraining und Sprachförderung. Weitere Informationen zu den einzelnen Leistungen, finden Sie in diesem Merkblatt.
Die Mitnahme der Arbeitslosenleistungen in ein anderes Land müssen Sie bei der Arbeitsverwaltung des Landes beantragen, in dem Sie Arbeitslosengeld beziehen. In der Regel müssen Sie zunächst 4 Wochen lang arbeitslos gemeldet sein, bevor Sie die Leistungen in ein anderes Land mitnehmen können. Von dem Träger, bei dem Sie arbeitslos gemeldet sind, erhalten Sie dann das Dokument PD U2, das es Ihnen erlaubt, Ihr Arbeitslosengeld mitzunehmen. Innerhalb von 7 Tagen nach Ihrer Abreise müssen Sie sich anhand des PD U2 bei der Arbeitsverwaltung des Landes, in dem Sie Arbeit suchen, arbeitslos melden. Ab Ihrer Abreise können Sie Ihr Arbeitslosengeld 3 Monate lang weiterbeziehen. Der Zeitraum kann auf maximal 6 Monate verlängert werden. Wenn Sie keine Stelle finden, müssen Sie vor Ablauf dieses Zeitraums in das Land, von dem Sie Arbeitslosengeld beziehen, zurückkehren. Kehren Sie erst nach Ablauf dieser Frist zurück, besteht die Gefahr, dass Sie in manchen EU-Mitgliedstaaten (nicht Deutschland) sämtliche Ansprüche auf Arbeitslosenleistung verlieren. Achtung: Es ist sehr wichtig, dass Sie diese Bedingungen beachten. Anderenfalls können Sie Ihre Leistungsansprüche verlieren. Viele Arbeitslose verlieren ihren Leistungsanspruch aus Unkenntnis der gerade erläuterten Bedingungen. Sie verlassen das Land, in dem sie zuletzt beschäftigt waren, ohne sich bei der dortigen Arbeitsverwaltung zu melden, sie melden sich zu spät bei der Arbeitsverwaltung des Landes, in dem sie Arbeit suchen, oder sie kehren erst nach Ablauf des Zeitraums der Leistungsmitnahme zurück. Sie sollten sich daher unbedingt mit der Arbeitsverwaltung des Staates in Verbindung setzen, von dem Sie Arbeitslosengeld beziehen, um mehr über Ihre Rechte und Pflichten zu erfahren.
Wer zuletzt in Deutschland gearbeitet hat und arbeitslos wird, ist nicht auf sich allein gestellt, sondern erhält unter bestimmten Bedingungen Unterstützung vom Staat. Sie bekommen nicht nur finanzielle Hilfe. Sie haben auch die Möglichkeit, zur Jobsuche die Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen. Den Arbeitsagenturen und Jobcentern steht eine Vielzahl von Förderinstrumenten zur Verfügung (zum Beispiel Aus- und Weiterbildungen), die in den Sozialgesetzbüchern II und III verankert sind.