Gewerkschaften

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Gewerkschaften

Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft und die Geltung eines Tarifvertrags für Ihr Arbeitsverhältnis bringen Ihnen viele Vorteile. Auch Betriebsräte in Unternehmen erfüllen wichtige Funktionen zum Schutz Ihrer Rechte.

1. Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft

Gewerkschaften sind solidarische Gemeinschaften, die sich für die Rechte von Arbeitnehmenden einsetzen. Auf politischer Ebene fordern Gewerkschaften gerechte Arbeitsbedingungen und Einkommen sowie den Schutz von Schwächeren ein.

Als EU-Bürger/in können Sie in Deutschland genauso wie Inländer in den Gewerkschaften Mitglied werden und gewerkschaftliche Rechte ausüben. Diese Rechte erfassen den Zugang zur Verwaltung und Leitung von Gewerkschaften sowie das aktive und passive Wahlrecht.

Die Gewerkschaftsmitgliedschaft bietet insbesondere beim Rechtsschutz viele Vorteile.
Den Mitgliedern werden kostenfreie rechtliche Beratung und anwaltliche Vertretung gewährleistet bei Fragen zu

  • Arbeitsrecht (Lohn, Urlaub, Kündigung etc.),
  • Kranken und Pflegekassen , Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung (Krankheit, Arbeitsunfall, Wegeunfall),
  • sonstigen sozialrechtlichen Themen und Verwaltungsrecht.

Achtung: Um das Angebot der kostenfreien Rechtsberatung oder Rechtsvertretung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie mindestens 3 Monate lang Mitglied der jeweiligen Gewerkschaft sein und Mitgliedsbeiträge entrichtet haben.

2. Mitgliedsbeitrag

In der Regel beträgt der monatliche Beitrag 1 % des durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommens. Studierende, Rentner und Arbeitssuchende zahlen geringere Beiträge, die je nach Gewerkschaft unterschiedlich berechnet werden.

Auch über die Gewährleistung des Rechtsschutzes hinaus hat die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft viele weitere Vorteile. Mehr dazu in den FAQ.

Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft stärkt darüber hinaus Ihre Einbindung in den Betrieb. Mit Ihrer Mitgliedschaft helfen Sie auch gerechtere Arbeitsbedingungen in der Branche, in der Sie tätig sind, zu fördern.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat 8 verschiedene Mitgliedsgewerkschaften. Wenn Sie nicht wissen welche Gewerkschaft für Sie zuständig ist, können Sie auch über den DGB einer Gewerkschaft beitreten.

3. Tarifverträge

Tarifverträge enthalten wichtige Rechte, auf die Sie sich als Arbeitnehmende Ihrem Arbeitgeber gegenüber berufen können. Inhaltlich sind es vor allem Ansprüche auf Lohn und Gehalt oder auf Zuschläge für Überstunden oder Feiertagsarbeit. Aber auch andere finanzielle Ansprüche sind oft in Tarifverträgen festgelegt, so z. B. Ansprüche auf eine Abfindung, ein Weihnachtsgeld oder ein Urlaubsgeld etc.

Ein Tarifvertrag kann auf folgende Weise auf Ihren Arbeitsvertrag anwendbar sein:

  • Ein Tarifvertrag gilt für Sie, wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, die den Tarifvertrag abgeschlossen hat und Ihr Arbeitgeber an den Tarifvertrag gebunden ist. Ein Arbeitgeber ist an einen Tarifvertrag gebunden, wenn er Mitglied der Gewerkschaft ist oder selbst einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft abgeschlossen hat.
  • Ein Tarifvertrag gilt für Sie auch, wenn Sie in Ihrem Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber vereinbart haben, dass ein bestimmter Tarifvertrag auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbar ist. In diesem Fall spielt es keine Rolle, ob Sie ein Mitglied der Gewerkschaft und Ihr Arbeitgeber ein Mitglied eines Arbeitgeberverbandes sind.
  • Ein Tarifvertrag gilt für Sie auch dann, wenn er vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Auch in diesem Fall spielt es keine Rolle, ob Sie ein Mitglied der Gewerkschaft und Ihr Arbeitgeber ein Mitglied eines Arbeitgeberverbandes sind. Alle Tarifverträge, die für allgemeinverbindlich erklärt wurden finden Sie hier .

Achtung: Tarifverträge gelten auch dann, wenn Sie und Ihr Arbeitgeber keine Kenntnis davon haben. Die Ansprüche aus den Tarifverträgen verjähren nach gewisser Zeit oder verfallen wegen Ausschlussfristen. Es ist daher wichtig, dass Sie herausfinden, ob und welche Tarifverträge auf Ihr Arbeitsverhältnis anzuwenden .

4. Betriebsrat

In Deutschland gibt es keine gewerkschaftlichen Grundorganisationen im Betrieb. Stattdessen sind bei betrieblichen Problemen die Betriebsräte die wichtigsten Ansprechpartner. Die Betriebsräte arbeiten wiederum eng mit der Gewerkschaft zusammen.

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmenden im Betrieb. Er überwacht, dass die geltenden Gesetze, Arbeitsschutzvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen vom Arbeitgeber eingehalten werden. Der Betriebsrat setzt sich darüber hinaus für die Gleichbehandlung der Beschäftigten und Integration ausländischer Arbeitnehmenden ein.

Damit der Betriebsrat seine Aufgaben erfüllen kann, hat er bestimmte Befugnisse und Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb des Betriebs.

Der Betriebsrat:

  • muss jeder Neueinstellung zustimmen,
  • muss vor jeder Kündigung angehört werden,
  • sorgt für eine gerechte Entgelt-Eingruppierung,
  • bestimmt mit über Arbeitsbedingungen (Arbeitsbeginn und –ende, Pausenzeiten, Überstunden, Bereitschaftsdienst, Teilzeit etc.,
  • setzt sich für die Rechte der Auszubildenden ein,
  • sorgt für den Arbeits- und Gesundheitsschutz,
  • kann Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb beantragen.

Wenn es in Ihrem Betrieb keinen Betriebsrat gibt, können Sie einen Betriebsrat gründen.

Wenn Sie Mitglied im Betriebsrat sind, genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Ordentliche Kündigungen von Betriebsratsmitgliedern sind gänzlich verboten. Der Kündigungsschutz gilt für den Zeitraum von der Aufstellung zur Wahl bis zum Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Mitgliedschaft im Betriebsrat.

Der Betriebsrat kann mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen schließen. Betriebsvereinbarungen sind allgemeine, d. h. für alle Arbeitnehmenden des Betriebs oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen geltende Regelungen, die auf einem Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat beruhen. In Betriebsvereinbarungen finden sich viele Regelungen, die Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmende des Betriebs festlegen. Das können z.B. allgemeine Urlaubsgrundsätze oder Urlaubspläne für das laufende Jahr sein, Arbeitszeiten, Arbeitszeiterfassung, Pausenregelungen oder auch Verhaltensvorgaben für den Umgang mit Kolleg/innen oder Kund/innen.

Viele Betriebsvereinbarungen sind darüber hinaus auch aus finanziellen Gesichtspunkten wichtig, weil sie Zahlungsansprüche festlegen können, z.B. Provisionen, Lohnzuschläge oder Jahreszielplanungen.