Eine Kündigungsschutzklage können Sie auch erheben, wenn Sie das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen, sondern eine Abfindung erhalten wollen. Dieses Ergebnis können Sie aber nicht erzwingen, deshalb richtet sich die Kündigungsschutzklage immer auf die Feststellung, dass die Kündigung unwirksam ist. Sie können sich gegebenenfalls im Laufe des Verfahrens mit dem Arbeitgeber auf eine Abfindung einigen. Ausnahme: Wenn im Arbeitsvertrag oder in einer auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Betriebsvereinbarung bzw. Tarifvertrag ein Anspruch auf eine Abfindung für den Fall einer betriebsbedingten Auflösung des Arbeitsverhältnisses vorgesehen ist, kann man im Fall einer betriebsbedingten Kündigung beantragen, den Arbeitgeber zur Zahlung der Abfindung zu verurteilen.
Wenn Sie sich die Kosten eines Rechtsstreits (Prozesskosten) oder die Kosten für die Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht leisten bzw. nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe bzw. Beratungskostenhilfe zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die von Ihnen beabsichtigte Rechtsdurchsetzung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint. Der Antrag ist grundsätzlich bei dem Gericht zu stellen, das für den Prozess zuständig ist. Hier finden Sie das Gerichtsverzeichnis. Bei der Formulierung des Antrags und der Klage sowie bei sonstigen Formalien kann auch die Hilfe der sog. Rechtsantragsstelle des Gerichts in Anspruch genommen werden. Die Rechtsantragsstelle kann Sie allerdings nicht rechtlich beraten. Der Antrag kann von Ihnen selbst oder von einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gestellt werden. Wenn der Antrag auf Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe von einem Rechtsanwalt gestellt wird, kann dieser dafür 10 bis 15 € verlangen. Handelt es sich um eine grenzüberschreitende Streitigkeit innerhalb der EU, kann der Antrag auch bei der zuständigen Behörde am Wohnsitz oder am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Antragstellers eingereicht werden. Die zuständigen Behörden stellen hierfür einen EU-einheitlichen Vordruck bereit und unterstützen bei der Antragstellung. Das gesamte Antragsverfahren sowie die Übermittlung des Antrags können Sie aber auch in allen EU-Sprachen online veranlassen. Wird Prozesskostenhilfe bewilligt, müssen Sie für die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Rechtsanwalts je nach Ihren persönlichen finanziellen Verhältnissen, gar keine Zahlungen oder nur gesetzlich festgelegte Ratenzahlungen leisten. Weitere Informationen zur Prozesskostenhilfe in Deutschland finden Sie hier.