In Deutschland leben rund vier Millionen Menschen aus anderen EU-Staaten. Zu Leistungen für Familien wie dem Kindergeld, dem Unterhaltsvorschuss oder den Freibeträgen informiert das Bundesfamilienministerium jetzt in sechs weiteren EU-Sprachen neben Deutsch. Entstanden ist das fremdsprachliche Informationsangebot mit Unterstützung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.
Ab sofort steht eine Reihe von Infografiken und Erklärfilmen zu verschiedenen Leistungen für Familien in den Sprachen Englisch, Spanisch, Französisch, Polnisch, Bulgarisch und Rumänisch – neben Deutsch – zur Verfügung. Erklärt werden zunächst die Familienleistungen Kindergeld, Kinderfreibeträge, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss sowie der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Weitere Informationsangebote sind geplant.
Creative Commons Lizenz
Die Infografiken und Erklärfilme in den sechs EU-Fremdsprachen sind auch auf YouTube verfügbar. Alle Videos stehen unter der Creative Commons Lizenz by-nc-nd/3.0/. Das heißt, sie dürfen für nicht-kommerzielle Zwecke unverändert und mit Nennung des Urhebers "Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration" weiterverbreitet und veröffentlicht werden.
EU-Bürgerinnen und -Bürger in Deutschland
Der größte Teil der Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft, der in Deutschland lebt, kommt aus dem EU-Ausland. Insgesamt sind es knapp vier Millionen. Ihre Familien haben im Rahmen der EU-Freizügigkeit Anspruch auf Leistungen für Familien wie beispielsweise das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder.
Kindergeld
Das Kindergeld zählt zu den wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland. Es erreicht die Familien direkt und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.
Kinderfreibeträge
Die Freibeträge für Kinder dienen dazu, das Existenzminimum von Kindern steuerfrei zu stellen.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern mit niedrigem Einkommen. Durch ihn kann der Bezug von ALG II vermieden werden.
Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen.
Entlastungsbetrag
Um alleinerziehende Familien gezielt zu unterstützen, können alleinerziehende Steuerpflichtige einen Entlastungsbetrag steuerlich geltend machen.