Arbeiten in Deutschland
Wenn Sie in Deutschland angestellt arbeiten, besteht in der Regel eine Versicherungspflicht in der deutschen Sozialversicherung.
Achtung: Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen für bestimmte Arbeitsformen. So etwa für bestimmte entsandte Personen, Grenzgänger/innen und Personen, die in mehreren EU-Ländern arbeiten.
Ihr Arbeitgeber muss Sie sozialversicherungsrechtlich anmelden. Das heißt, dass der Arbeitgeber der zuständigen Krankenkasse folgende Angaben mitteilen muss:
- Ihren Namen,
- Ihre Anschrift,
- Ihre Versicherungsnummer,
- Ihre Staatsangehörigkeit,
- Ihr Gehalt und Angaben zur Tätigkeit
Mit dieser Meldung wird sichergestellt, dass der Arbeitgeber die Abgaben zur Sozialversicherung abführt. Damit der Arbeitgeber seinen Pflichten nachkommen kann, müssen Sie dem Arbeitgeber alle nötigen Angaben und Informationen geben. Sie unterliegen daher einer Mitwirkungspflicht.
Achtung: Der Arbeitgeber muss Ihnen eine Kopie der gemeldeten Daten aushändigen. Bei Verstoß gegen die Meldepflichten können sowohl der Arbeitgeber als auch Sie sanktioniert werden.
In einigen Branchen muss der Arbeitgeber schon vor Aufnahme der Beschäftigung eine Meldung machen:
- im Baugewerbe,
- in einer Gaststätte oder einem Hotel,
- bei einer Spedition,
- im Transport- und damit verbunden im Logistikgewerbe,
- im Gebäudereinigungsgewerbe und
- in der Fleischwirtschaft.
Das bedeutet, dass auch Sie die erforderlichen Angaben im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht noch vor der Aufnahme der Beschäftigung machen und für den Fall der Prüfung immer Ihren Ausweis dabei haben müssen.
Mehr Informationen zum Melde- und Beitragsverfahren finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Auch die Krankenkassen bieten Informationen auf ihren Internetseiten.
Tipp: Mit der Anmeldung zur Sozialversicherung erhalten Sie eine Sozialversicherungsnummer, die Sie ein Leben lang behalten. Mit Hilfe der Sozialversicherungsnummer werden die Daten, die für die Rentenfeststellung benötigt werden, zusammengeführt und bereitgehalten. Bewahren Sie diese Nummer daher gut auf.
Vereinbaren Sie am besten einen persönlichen Beratungstermin bei einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Die Verbraucherzentralen und die Stiftung Warentest helfen Ihnen bei der Auswahl der für Sie richtigen freiwilligen Versicherungen.
Das System der sozialen Sicherheit in Deutschland umfasst eine Absicherung gegen die größten Risiken. Wenn Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig arbeiten, sind Sie in der Regel Mitglied in folgenden gesetzlichen Versicherungen:
- Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Arztbesuche sowie für viele Medikamente und Therapiemaßnahmen.
- Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet eine Grundsicherung für den Fall, dass Sie aufgrund von Krankheit dauerhaft auf Pflege angewiesen sind.
- Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten medizinischer Behandlung und Wiedereingliederung ins Arbeitsleben nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheiten. Sie zahlt Lohnersatz während Arbeitsunfähigkeit sowie Renten bei dauerhaften Gesundheitsschäden einschließlich Hinterbliebenenversorgung.
- Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt Leistungen zur Rehabilitation sowie die Zahlung von Renten im Falle des Alters, bei Minderung der Erwerbsfähigkeit oder im Todesfall.
- Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung zahlt unter bestimmten Bedingungen ein Einkommen während der Arbeitssuche und unterstützt die Arbeitssuche durch Beratungs- und Vermittlungsangebote.
Die Mitgliedschaft in den Sozialversicherungen kostet einen festen Prozentsatz von Ihrem Einkommen. Einen Teil der Kosten tragen Sie, den anderen Teil trägt Ihr Arbeitgeber. Die Kosten werden direkt von Ihrem Arbeitslohn abgezogen.
Es gibt eine Prüfdienststelle der Deutschen Rentenversicherung, die mindestens alle vier Jahre bei den Arbeitgebern die korrekte Berechnung und Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kontrolliert. Wenn ein Verdacht besteht, kann diese Stelle kurzfristige Prüfungen unternehmen.
Auch der Zoll (die Finanzkontrolle Schwarzarbeit) kontrolliert, ob die Meldepflichten eingehalten werden. Mehr Informationen darüber, wie der Zoll Schwarzarbeit kontrolliert finden Sie auf der Homepage.
Wenn der Arbeitgeber die vorgeschriebenen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht beachtet, ist dies als Schwarzarbeit zu qualifizieren (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG). Wenn die Behörde feststellt, dass Zahlungen nicht korrekt erfolgt sind, muss der Arbeitgeber die Beiträge nachzahlen und obendrauf eine Säumnisgebühr für die Beiträge zahlen, die zunächst nicht korrekt bezahlt wurden.
Darüber hinaus kann der Arbeitgeber eine Geldstrafe von bis zu 50.000 € bekommen(§ 111 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IV, § 8 SchwarzArbG). In manchen Fällen kann der Arbeitgeber auch strafrechtlich verurteilt werden (§ 266a Strafgesetzbuch - StGB). Er macht sich strafbar, sowohl wenn er Ihren Anteil, als auch wenn er seinen Anteil nicht an die Versicherung zahlt.
Wenn der oder die Arbeitnehmer/in die Mitwirkungspflicht verletzt und falsche, nicht ausreichende oder nicht rechtzeitig Angaben macht, kann eine Geldstrafe von bis zu 5.000€ verhängt werden (§ 111 Abs. 1 Nr. 4 Sozialgesetzbuch IV, § 8 SchwarzArbG).
Falls die Zollverwaltung Informationen von Ihnen braucht, um zu überprüfen, ob Ihre Arbeit legal ist, müssen Sie diese Informationen liefern. Sie müssen dann z. B. Stundenzettel vorzeigen oder andere Unterlagen, aus denen sich Arbeitszeiten und Art der Tätigkeit ergeben.