Unter bestimmten Voraussetzungen können auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger finanziell bei ihrer Ausbildung oder Weiterbildung unterstützt werden.
Zur Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung stehen individuelle Förderleistungen zur Verfügung. Diese wichtigsten sind:
1. Die Berufsausbildungsförderung (BAföG) kann für ein Studium oder eine schulische Ausbildung beantragt werden:
Schüler-Bafög: Bei manchen schulischen Ausbildungen erhalten Auszubildende eine Ausbildungsvergütung. Dies gilt zum Beispiel für die Ausbildung zum/zur Gesundheits-und Krankenpfleger/in. Auszubildende in anderen schulischen Berufsausbildungen erhalten oft keine Bezahlung. In diesen Fällen fördert der Staat die erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen.
Seit der BAföG-Novelle 2019 kann auch ein Studium an einer privaten Berufsakademie gefördert werden.
Aufstiegs-BAföG: Gefördert wird eine Weiterbildung, die einen beruflichen Aufstieg ermöglicht. Mit dem Aufstiegs-BAföG erhöht der Staat die Zuschüsse für Lehrgangsgebühren.
Mit dem Bafög für das Studium werden Studierende aus finanziell schwächeren Familien gefördert, die ein Studium z. B. an einer deutschen Fachhochschule oder Universität aufnehmen möchten. Der Bezug von BAföG ist nicht ausschließlich deutschen Staatsangehörigen vorbehalten. Anspruchsberechtigt sind auch Studierende aus der EU sowie Ausländer, soweit sie sich auf einen Aufenthaltstitel berufen können und in ihrer Person die individuellen Förderungsvoraussetzungen erfüllen. Sie dürfen nicht älter als 30 Jahre alt sein.
BAföG-Leistungen müssen schriftlich beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Das sind:
• das Studierendenwerk am Ort der Hochschule, an dem das Studium aufgenommen werden soll,
• beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet.
Hinweis: Auszubildende, die eine duale betriebliche Ausbildung absolvieren und dafür eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Bafög-Förderung ausgeschlossen.
2. Einen Antrag auf Ausbildungsgeld können junge Menschen mit einer Behinderung stellen. Die Agentur für Arbeit am Wohnort oder Ausbildungsort prüft die Anspruchsvoraussetzungen für das Ausbildungsgeld.
3. Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) können Auszubildende als Teilnehmer einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme beantragen. Ziel ist, Auszubildende zu unterstützen, die außerhalb des Wohnsitzes ihrer Eltern die Ausbildung absolvieren und einen eigenen Haushalt finanzieren müssen.
4. Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH) fördern Maßnahmen zur Betreuung von Auszubildenden und begleiten die fachliche Ausbildung mit Nachhilfekursen. Ziel ist, einen Ausbildungsabbruch zu verhindern.
Lassen Sie sich von der Bundesagentur für Arbeit dazu beraten, ob Sie Anspruch auf eine Förderung haben, wie die Voraussetzungen sind und wie hoch die Förderung ist. Informationen zum Thema der finanziellen Unterstützung von Aus- und Weiterbildung finden Sie kompakt im Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit.
Die Aufnahme einer Berufsausbildung ist in Deutschland unabhängig vom Alter, Geschlecht oder Nationalität jederzeit möglich. Voraussetzung ist jedoch, einen Ausbildungsbetrieb zu finden. Bei der Suche nach dem geeigneten Ausbildungsberuf und Ausbildungsbetrieb können die Arbeitsagenturen oder die Kammern (z. B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern) Unterstützung leisten.
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann eine berufliche Qualifizierung auch im Wege einer Weiterbildung bzw. einer Umschulung erfolgen. Sie dauert in Abhängigkeit vom Ausbildungsberuf zwischen 1,5 Monaten und 3,5 Jahren und kann auch mit öffentlichen Mitteln durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. Jobcenter oder die Rehabilitationsträger gefördert werden. Gründe für eine Förderung können beispielsweise das Fehlen eines am Arbeitsmarkt nachgefragten Berufsabschlusses oder eine aus gesundheitlichen Gründen notwendige berufliche Neuorientierung sein. Weitere Informationen finden sie hier.
Ausführliche Informationen zum Bildungswesen in Deutschland und insbesondere zur allgemeinen und beruflichen Erwachsenenbildung finden Sie auf der Internetseite des europäischen Bildungsinformationsnetzes „Eurydice“.
In der dualen und vollzeitschulischen Berufsausbildung erlangt man einen beruflichen Abschluss, der zur Ausübung eines bestimmten Berufes qualifiziert. Insbesondere das duale Berufsausbildungssystem hat in Deutschland eine lange Tradition und genießt eine hohe Akzeptanz in der Wirtschaft.
Der deutschlandweite Standard und ein staatlich anerkannter Abschluss wirken wie ein Qualitätssiegel, an dem sich Arbeitgeber bei der Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter orientieren können. Ausgebildete Fachkräfte haben ein geringeres Risiko, arbeitslos zu werden und haben oftmals ein höheres Einkommen, als angelernte Hilfskräfte. Hinzu kommt, dass das duale Berufsbildungssystem exzellente Fortbildungs- und Aufstiegschancen bietet, z. B. zum Handwerksmeister, zum Industriemeister oder zum Fachwirt. Damit ist eine duale Ausbildung die Basis für lebenslanges Lernen und gute Karrierechancen.
Von jungen Frauen werden aktuell die folgenden 10 Ausbildungsberufe am häufigsten nachgefragt:
Bei jungen Männern sind die folgenden 10 Berufe am beliebtesten:
In den besonders beliebten Berufen ist es oft schwierig, einen Ausbildungsplatz zu finden. Deshalb sollte man sich nicht von vornherein auf einen Beruf festlegen, sondern sich über verschiedene Berufe informieren. Junge Menschen sollten versuchen, ihre eigenen Fähigkeiten und Neigungen zu ergründen und entsprechende Ausbildungsberufe auswählen. Neben den TOP 10 Berufen gibt es eine breite Palette an interessanten Berufen in den unterschiedlichsten Bereichen. Nähere Informationen zu Berufsbildern und den erforderlichen Schulabschlüssen dafür finden Sie z.B. auf der Homepage des Bundesinstituts für Berufsbildung oder der Bundesagentur für Arbeit. Die Bundesagentur bietet einen Beratungsservice für Jugendliche an, der bei der Suche nach dem richtigen Beruf unterstützen soll (Berufsberatung). Im Berufsinformationszentrum der Bundesagentur für Arbeit kann man sich vor Ort über alle Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten informieren.
Bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz steht die Berufsberatung der Agenturen für Arbeit jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Neben den persönlichen Diensten der Beratung und Ausbildungsstellenvermittlung steht den jungen Menschen auch ein umfangreiches Angebot für die eigenständige Suche nach Ausbildungsplätzen zur Verfügung. Über die Jobbörse lässt sich selbstständig nach freien betrieblichen Ausbildungsstellen suchen. Schulische Ausbildungsmöglichkeiten finden sich bundesweit im Internet über die Seite Kursnet. Unterstützung bei der Ausbildungssuche bieten auch Informationstage in den Berufsinformationszentren der Agenturen für Arbeit oder Ausbildungsmessen.
Neben der Bundesagentur für Arbeit bieten auch die Online-Jobbörsen der Handwerkskammern und der Industrie- und Handelskammern Hilfe bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz.
Die Kammern (z. B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern) können auch Unterstützung leisten. Um Ausbildungssuchende und Betriebe zusammenzubringen, unterstützen „passgenaue Berater“ und „Willkommenslotsen“ bei den Kammern kleine und mittelständische Betriebe bei der Besetzung ihrer Ausbildungsstellen mit in- und ausländischen jungen Menschen.
Übergreifende Informationen gibt es unter folgenden Links:
Die duale Ausbildung ist durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie die einzelnen Ausbildungsverordnungen der jeweiligen Berufe geregelt. Darin sind die Rahmenbedingungen der Ausbildung festgelegt, wie etwa die Rechte und Pflichten von Auszubildenden (Lehrling oder „Azubi“) oder die Ausbildungsinhalte.
Wie die Ausbildung im Einzelfall geregelt ist, legt der Ausbildungsvertrag fest. Die zuständigen Stellen (z. B. Industrie- und Handelskammer – IHK oder Handwerkskammer - HWK) kontrollieren die Ausbildung und führen die Prüfungen durch.
Voraussetzungen: Rein formal sind für die duale Berufsausbildung keine bestimmten Schulabschlüsse vorgeschrieben. Prinzipiell kann laut BBiG jeder eine beliebige duale Ausbildung absolvieren, unabhängig von Geschlecht, Alter oder Schulabschluss. In der Praxis legen viele Betriebe Mindestanforderungen fest, die Bewerber erfüllen sollen, wie etwa einen bestimmten Abschluss oder gute Noten in einzelnen Fächern.
Dauer: Je nach Ausbildungsberuf dauert eine duale Ausbildung meist zwischen 2 und 3,5 Jahren. Der Schulabschluss und die Leistungen während der Ausbildung können sich auf die Dauer auswirken und auch zu einer Ausbildungsverkürzung oder -verlängerung führen.
Ausbildung im Betrieb: In der Regel arbeitet der/die Azubi an 3 bis 4 Tagen in der Woche im Betrieb, wo er / sie die praktischen bzw. handwerklichen Fertigkeiten erlernt. Für jeden Beruf sind die zu erlernenden Inhalte im Ausbildungsrahmenplan festgelegt.
Ausbildung in der Berufsschule: Zusätzlich zu ihrem Einsatz im Ausbildungsbetrieb besuchen die Auszubildenden für zwischen 8 und 12 Unterrichtsstunden in der Woche eine Berufsschule. Die Lehrpläne variieren je nach Ausbildungsberuf und Bundesland, in dem die duale Ausbildung absolviert wird. Der Unterricht ist aufgeteilt in fachtheoretische Inhalte, die speziell auf den Beruf zugeschnitten sind, und allgemeine Inhalte. Im allgemeinen Teil stehen zum Beispiel Deutsch, Politik, Religion und Sport auf dem Lehrplan.
Abschluss: Während der dualen Ausbildung finden in der Regel 2 wichtige Prüfungen statt, die man als Azubi bestehen muss: Die Zwischenprüfung wird in der Mitte der Ausbildung abgelegt und soll zeigen, dass der/die Azubi gute Fortschritte macht und die bisherigen Inhalte erfasst hat. Mit Bestehen der Abschlussprüfung (im Handwerk die Gesellenprüfung) ist die Ausbildung beendet.
Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in der Tasche muss nicht Schluss sein. In vielen Bereichen kann man Weiterbildungen absolvieren, im Handwerk zum Beispiel kann man einen Meisterbrief erwerben. Daneben gibt es viele weitere Möglichkeiten, die sich nach der Ausbildung eröffnen, z. B. Weiterbildungen, Zweitausbildungen oder ein Aufbaustudium.
Voraussetzungen: Meistens erwarten die Berufsfachschulen einen mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss). In einigen Berufsfeldern wird auch ein Hauptschulabschluss akzeptiert. Für manche Berufsausbildungen wird auch ein Vorpraktikum vorausgesetzt. Einige Schulen führen zusätzlich Eignungstests durch.
Dauer: Eine rein schulische Ausbildung dauert in der Regel zwischen 1 und 3 Jahren.
Betriebliche Praktika: Ein wesentlicher Bestandteil schulischer Ausbildungen sind betriebliche Praktika. Diese können entweder an bestimmten Tagen pro Woche oder als Block über einen längeren Zeitraum stattfinden.
Dabei wird der theoretische Teil durch 3 oder mehr Praktika in verschiedenen Einrichtungen ergänzt. Vor allem im Gesundheitswesen verfügen die Schulen für diese Praktika in der Regel über Kooperationen mit Unternehmen oder sind sogar direkt an Krankenhäuser angeschlossen. Hier soll das theoretische Wissen in die Praxis umgesetzt werden.
Abschluss: Mit dem 1- bis 2-jährigen Besuch an einer Berufsfachschule erlangt man eine „berufliche Grundbildung“. Bei einer Dauer von 2 bis 3 Jahren schließt man hingegen mit einer „Berufsausbildung“ ab. In der Regel erhalten Absolventen der schulischen Ausbildung einen anerkannten Abschluss (z. B. Staatlich geprüfter Assistent für Informatik, Staatlich geprüfter Betriebswirt oder Staatlich geprüfter Sozialassistent).
Je nach Berufsfachschule und Bundesland kann man während der schulischen Ausbildung auch den mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) und sogar die Fachhochschulreife (Fachabitur) nachholen.