Ankommen in Deutschland
Für die ersten Wochen, bis Sie in Deutschland eine Wohnung zur Miete oder zum Kauf gefunden haben, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, eine Unterkunft zu finden:
- Hotels kosten durchschnittlich rund 70 - 90 Euro pro Nacht und Person. Pensionen sind deutlich günstiger.
- Für eine Übernachtung in Jugendherbergen zahlt man in der Regel zwischen 20 und 30 Euro pro Nacht und Person.
- Sie können auch über Online-Portale in Privatwohnungen ein Zimmer mieten.
- Eine preiswerte Alternative ist es, in eine Wohngemeinschaft zu ziehen. Dies kann insbesondere für junge Menschen interessant sein, da es die Möglichkeit bietet, schnell Kontakte zu knüpfen. Bitte schauen Sie im Internet für eine bundesweite Suche.
- Für eine möblierte 2 bis 3 Zimmerwohnung auf Zeit sollte man je nach Lage und Region ungefähr 500 bis 1.200 Euro pro Monat kalkulieren. Neben spezifischen Internetseiten finden Sie auch viele andere kommerzielle Internetportale, über die Sie gezielt nach Wohnraum suchen können.
In den Wohnungsinseraten werden in der Regel Informationen bereit gestellt zu:
- Miethöhe (Kaltmiete und Vorauszahlungen für Betriebskosten),
- Größe in Quadratmeter m² (Wohnfläche),
- Anzahl der Schlafzimmer,
- Badezimmer (Anzahl und Ausstattung),
- Küche,
- Balkon (wird zu 50 % bei der Wohnfläche berechnet),
- Gesamtzahl der Zimmer (ohne Bad und Küche),
- Energie-Rating (Energieverbrauch des Gebäudes),
- Baujahr, in dem das Gebäude erstellt wurde,
- ggf. letzte Renovierung oder Sanierung.
In der Regel werden in Deutschland Immobilien unmöbliert vermietet.
Mieterhöhungen sind zwar üblich, der Vermieter muss dabei allerdings bestimmte Regeln beachten. Eine Erhöhung der Miete ist nur zulässig, wenn Ihre Miete günstiger ist, als die Miete von vergleichbaren Wohnungen in Ihrer Nähe. Die Miete von vergleichbaren Wohnungen lässt sich für viele Orte anhand eines Mietspiegels ermitteln. Der Mietspiegel zeigt den üblichen Mietpreis je nach Größe, Lage in der Stadt und Ausstattung der Wohnung. Informieren Sie sich im Internet.
Zwischen dem Einzug und einer ersten Mieterhöhung sowie auch zwischen einzelnen Mieterhöhungen müssen mindestens 12 Monate liegen. Zahlt der Mieter heute eine relativ niedrige Miete, darf diese nicht auf einen Schlag auf das Vergleichsmietenniveau angehoben werden. Es gilt eine Grenze, nach der innerhalb von drei Jahren die Miete höchstens um 20 % steigen darf. In manchen Bundesländern liegt diese Grenze bei 15%.
Achtung: Sollten Sie vor einer plötzlichen Mieterhöhung stehen, ist es wichtig, dass Sie sich dazu beraten lassen, zum Beispiel bei einem Mieterschutzverein.
Einige Mietverträge sehen vor, dass sich die Miete in einem regelmäßigen Zeitraum automatisch erhöht (Staffelmiete). Bei Staffelmieten ist keine zusätzliche Mieterhöhung zulässig.
Für Vermieter ist es sehr schwierig, ein Mietverhältnis zu kündigen. Das Mietrecht schützt in der Regel den Mieter und sieht daher hohe formale Hürden für Vermieter vor. Das Mietrecht verpflichtet den Vermieter, seine Kündigung zu begründen, wobei nur bestimmte Kündigungsgründe zugelassen sind.
Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung des Mietverhältnisses.
- Als Begründung für eine ordentliche Kündigung bleibt für private Vermieter im Wesentlichen der Eigenbedarf. D. h. der Vermieter kann z. B. dem Mieter kündigen, wenn der Vermieter seine Immobilie aus nachvollziehbarem Grund für sich selbst, für nahe Verwandte oder Mitglieder seines Haushalts wie etwa seine Pflegekraft benötigt.
- Gründe für eine außerordentliche und damit fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter sind:
- wiederholte unpünktliche oder unvollständige Mietzahlungen des Mieters,
- vertragswidriger Gebrauch der Mietsache, wie z. B. Überbelegung der Wohnung, unerlaubte Untervermietung, Tierhaltung usw.,
- Störung des Hausfriedens.
Die Auflistung ist nicht abschließend.
Tipp: Sollten Sie unsicher sein, ob die Kündigung rechtmäßig ist, nehmen Sie eine Beratung bei einem Mieterverein vor Ort in Anspruch oder konsultieren Sie einen Anwalt.
Falls Sie sich für eine Wohnung interessieren und sich um diese bewerben möchten, ist es wichtig, dass Sie folgende Dokumente oder Nachweise vorlegen können:
- Ein Bewerbungsformular, das in der Regel bei der Besichtigung einer
Wohnung ausgehändigt wird; - Kopien des Personalausweises;
- Einkommensnachweis, typischerweise ist dies die Gehaltsabrechnung für die letzten 3 Monate.
Achtung: Sollten Sie erst gerade in Deutschland eine Arbeitsstelle angetreten haben, können Sie auch einen Nachweis Ihres Arbeitgebers vorlegen, der Ihnen die Stelle und das Gehalt bescheinigt. Zögern Sie nicht, sich an Ihren Arbeitgeber zu wenden und ihn zu fragen, ob dieser Ihnen bei der Wohnungssuche behilflich sein kann.
- Oftmals verlangen Vermieter von Auszubildenden eine Mietbürgschaft. Dies ist ein formloses Schreiben, das die Übernahme der Miete bis zu einer definierten Höhe garantiert. Das bedeutet, dass eine andere außenstehende Person (meist die Eltern oder Verwandte) im Falle einer Zahlungsunfähigkeit ausstehende Mieten und damit verbundene Kosten für Sie übernehmen.
- Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit: Das ist eine Bescheinigung des vorherigen Vermieters, dass die Miete immer pünktlich gezahlt wurde. Ein solcher Beleg ist sehr aussagekräftig und ein starker Beweis für Ihre Zuverlässigkeit. Sie haben allerdings keinen Rechtsanspruch darauf.
- Sollten Sie im Heimatland über eine eigene Immobilie verfügen, sollten Sie dieses auch angeben.
- Nachweis über ihre Bonität, z. B. darüber, ob Sie schuldenfrei sind (z. B. Schufa-Verbraucherauskunft oder einen anderen adäquaten Nachweis aus dem Heimatland).
Wenn Sie nicht über alle Dokumente verfügen, weil Sie z. B. gerade in Deutschland eingereist sind, sollten Sie die Gründe dafür in Ihrer Bewerbung nennen.
Um Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich erkundigen, ob der im Mietvertrag festgelegte Mietpreis die Kalt-/Nettomiete oder die Warm-/Bruttomiete ist.
Die Kaltmiete ist die Grundmiete der Wohnung. Hinzukommen aber noch zahlreiche Nebenkosten beziehungsweise Betriebskosten, wodurch die Miete erheblich ansteigen kann. Zu den Nebenkosten gehören unter anderem die Kosten für Warmwasser, Heizung, Müllgebühren, Gartenpflege oder Hausmeister.
Die Warm-/Bruttomiete enthält alle Nebenkosten und ist daher der entscheidende Preis, den Sie jeden Monat zahlen müssen. Die Stromkosten sind in der Regel in der Miete nicht enthalten. Sie müssen einen Versorgungsvertrag mit einem Stromanbieter gesondert abschließen.
Neben Anwälten, die auf das Mietrecht spezialisiert sind, können Sie sich bei Mietervereinen beraten lassen. Um eine kostenlose persönliche Beratung durch einen Mieterverein zu erhalten, müssen Sie Mitglied sein und einen Mitgliedsbeitrag zahlen. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird von den Mietervereinen eigenständig festgelegt. Er liegt im Durchschnitt zurzeit bei 50 bis 90 Euro pro Jahr. Häufig ist im Beitrag auch eine Mietrechtsschutzversicherung enthalten.