Gleichbehandlung von EU-Arbeitnehmern/innen

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Gleichbehandlung von EU-Arbeitnehmern/innen

Als EU-Bürger/in haben Sie in allen Mitgliedstaaten das Recht, gleich behandelt zu werden wie die Staatsangehörigen dieses Aufnahmelandes. Informieren Sie sich über die Rechte, die Ihnen und Ihren Familienangehörigen im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit zustehen.

1. Was ist Arbeitnehmerfreizügigkeit?

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den Grundfreiheiten der EU.
Sie ermöglicht es den Bürger/innen aus den 27 Ländern der EU sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz in einem dieser Länder ohne Arbeitserlaubnis eine Arbeit aufzunehmen.

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt auch für Familienangehörige der Bürger/innen der genannten Länder, auch wenn die Familienangehörigen aus Drittstaaten kommen.

Im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit steht es Ihnen zu:

  • in einem anderen Land eine Arbeit zu suchen,
  • dort zu arbeiten, ohne dass eine Arbeitserlaubnis erforderlich wäre,
  • zu diesem Zweck dort zu wohnen,
  • auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dort zu bleiben,
  • beim Zugang zu Beschäftigung, Ausbildung und Weiterbildung, Gewerkschaften, Wohnung sowie zu allen anderen sozialen und steuerlichen Vergünstigungen und bei den Arbeitsbedingungen genauso behandelt zu werden wie die Staatsangehörigen des .

2. Gleichbehandlung

EU-Bürger/innen, die in einem anderen EU-Land arbeiten (Aufnahmeland) und ihre Familienangehörigen haben ein Recht darauf, wie die Staatsangehörigen dieses Aufnahmelandes behandelt zu werden.

Konkret heißt das für Arbeitsuchende:

Ihnen steht dieselbe Unterstützung durch die öffentlichen Arbeitsverwaltungen zu wie den Staatsangehörigen des Aufnahmelandes. Einschränkungen gelten allerdings für die Leistungen zum Lebensunterhalt.

Achtung: Wenn Sie sich auf eine Arbeitsstelle bewerben, darf der Arbeitgeber Sie nicht gegenüber anderen Bewerberinnen und Bewerbern benachteiligen, weil Sie einen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat haben.

Achtung: Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber von Bewerberinnen und Bewerbern aus anderen Mitgliedstaaten deutsche Sprachkenntnisse verlangen. Die Spracherfordernisse müssen jedoch angemessen und für die betreffende Stelle erforderlich sein. Insbesondere dürfen deutsche Sprachkenntnisse nicht als Vorwand dienen, um EU-Bürger/innen beim Bewerbungsverfahren zu diskriminieren oder aus dem Bewerbungsverfahren auszuschließen. In bestimmten Fällen und für bestimmte Stellen kann es gerechtfertigt sein, sehr gute Sprachkenntnisse vorauszusetzen. Unzulässig ist es jedoch, von Bewerberinnen und Bewerbern zu verlangen, dass sie „Muttersprachler/in” sein müssen.

Als Arbeitnehmer/in haben Sie ab ihrem 1. Arbeitstag wie deutsche Staatsangehörige Anspruch auf:

Auch am Arbeitsplatz müssen Sie genauso behandelt werden wie Ihre Kolleginnen und Kollegen, die deutsche Staatsangehörige sind. Das gilt insbesondere für:

  • Entlohnung, Kündigung, sowie sonstige Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen,
  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz,
  • das Recht, Mitglied einer Gewerkschaft zu sein, deren Verwaltungsrat zu wählen oder selbst in einen Verwaltungsposten bei einer Gewerkschaft gewählt zu werden.

Wenn Sie zum Leben oder Arbeiten in ein anderes EU-Land gehen, sollen Sie hierdurch keine Nachteile erleiden. Das betrifft auch Ihre soziale Absicherung. Daher gibt es europäische Regeln, die Ihre Sozialversicherungsansprüche schützen. Die Regeln gelten in den 27 Ländern der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

Den Regeln liegen 4 Prinzipien zu Grunde:

  • Sie unterliegen immer dem System der sozialen Sicherheit eines einzigen Landes. Das heißt, Sie zahlen auch nur in diesem Land Beiträge zur Sozialversicherung.
  • Sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie die Staatsangehörigen dieses Landes.
  • Ihre Versicherungs-, Beschäftigungs- und Wohnzeiten, die Sie in anderen Ländern zurückgelegt haben, werden für Ihre Ansprüche in der Sozialversicherung berücksichtigt.
  • Wenn Sie in einem Land Anspruch auf Geldleistungen haben, erhalten Sie diese auch, wenn Sie nicht in dem Land wohnen.

Diese Rechte können Sie vor Gericht durchsetzen.